Chronik DSTG

70 Jahre 46 Beamte in der DSTG Vor der Öffnung für den Tarifbereich war die DSTG eine reine Beamtengewerkschaft. Nahezu 90 % der Beamten in der hessischen Steuerverwaltung waren Mitglied der DSTG. Der von Anfang an sehr hohe Organisationsgrad ist Ausdruck der Solidarität der Steuerbeamten und später auch der Angestellten und Arbeiter. Aber auch die im Laufe der vergangenen 70 Jahre geleistete Arbeit und das hohe persönliche Engagement der DSTG- Mandatsträger hat dazu beigetragen, dass sich sehr viele Belange im Beamtenbereich zum Besseren verändert haben, sogar große Erfolge erzielt wurden. Die wesentlichen Arbeitsbereiche und Themenfelder waren und sind stets dieselben geblieben: Sachgerechte und ausreichende Personalausstattung Erhöhung der Einstellungszahlen und Übernahme aller Beamtenanwärter*innen Gerechte Besoldung nach Dienstpostenwertigkeit Schaffung von Beförderungsmöglichkeiten Erhöhung der Dienstpostenwertigkeiten Herstellung eines motivierenden Arbeitsklimas Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes Ausstattung mit modernen Arbeitsmitteln Optimale Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten Gerechte Versetzungs- und Rückversetzungspraktiken Der Landesverband Hessen hat mit Sachverstand und Gründlichkeit schwerpunktbezogen Eingaben an den Hessischen Landtag gerichtet und die Haushaltsberatungen durch Gespräche mit den politischen Verantwortlichen begleitet. Nur so konnten die Ziele erreicht werden. Beispielhaft nennen wir die Schaffung des Steuerhauptsekretärs, später den Steueramtsinspektor und die A 9 mit Zulage im mittleren Dienst. Nicht zu vergessen den prüfungsgebundenen und den prüfungsfreien Aufstieg. Der gehobene Dienst hatte ähnliche Probleme zu überwinden. Lange Zeit war es so, dass Oberinspektoren Sachgebiete leiteten und sogar VFAV waren. Vorsteher wurden mit A 11 besoldet. Hier galt es nachhaltig Steine aus dem Weg zu räumen, um die heutigen Wertigkeiten zu erreichen. Schließlich ließ es sich politisch besser verkaufen, etwas für gute Lehrer zu tun, als für hervorragende Finanzbeamte. Waren es früher die Haushaltspläne des Landes Hessen, die über beruflichen Perspektiven und Schicksale der Beschäftigten entschieden, so ist es heute im Zeitalter der Verwaltungsreform die Personalkostenbudgetierung, die über „Sein oder Nichtsein“ entscheiden. Inzwischen hat SAP in allen Verwaltungsbereichen Einzug gehalten. Mit Vorlage der ersten Hessenbilanz nach doppischen Grundsätzen müsste es für den „Kaufmann“ noch deutlicher geworden sein, dass die Finanzverwaltung der einzige rentable Geschäftszweig im „Hessenkonzern“ ist. Die Finanzverwaltung ist der Grundpfeiler des Staates und darf deshalb nicht zertrümmert werden. Auch dagegen wird die DSTG Hessen zukünftig arbeiten, in dem sie weiterhin die erforderlichen Einstellungen und Personalentwicklungsmöglichkeiten fordert!

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