Chronik DSTG

70 Jahre 96 Im Ergebnis können folgende positive Eckpunkte erwähnt werden, die durch die geleistete Gewerkschaftsarbeit nicht in dieser Art umgesetzt worden wären: Beibehaltung der bisherigen eigenständigen Standorte, Verhinderung von betriebsbedingten Kündigungen und Rückführung des Mieter-Vermieter-Modells auf den notwendigen Umfang. Aber der Reihe nach. Unter dem Eindruck der seitens der Koalitionspartner bereits im Koalitionsvertrag hinterlegten Stellenkürzungen wurde die Fusion der beiden Landesbetriebe HI und HBM angestrebt. Zum 01.01.2016 wurden diese beiden Betriebe nunmehr zum Landesbetrieb Bau und Immobilien -LBIH- zusammengeführt. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt setzte sich die DSTG-Hessen in seinem Ausschuss Dienstleistungsunternehmen mit diesem Bestreben auseinander und stellte frühzeitig Forderungen. An oberster Stelle war die Absicht, betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern, was erreicht werden konnte! Die ursprüngliche Absicht, im künftigen Landesbetrieb nur noch vier Niederlassungen einzurichten, rief unseren Widerspruch hervor. Nach eingehenden Gesprächen und der Darlegung stichhaltiger Argumente konnte die Beibehaltung der Standorte Darmstadt und Fulda als selbständige Niederlassung neben Wiesbaden, Frankfurt, Gießen und Kassel erreicht werden. Somit konnte man eine gewisse Standortgarantie für die Beschäftigten erhalten, so dass niemand gegen seinen Willen an einen anderen Dienstort versetzt wurde. Sollte es jedoch, wie bei der bisherigen HBM-Zentrale, unvermeidbar sein, werden verträgliche Lösungen gefunden. Generell wurden und werden in diesem Zusammenhang auch persönliche Versetzungswünsche berücksichtigt. Das personen- und zeitbindende Mieter- Vermieter-Modell wird vereinfacht, womit die freiwerdenden Personalressourcen für andere, vielleicht wichtigere, Aufgaben genutzt werden können. Den dringenden Wunsch, das seit dem Auslaufen der ehemaligen Kantinenrichtlinien bestehende Vakuum zu beheben, wird in absehbarer Zeit zum Erlass neuer Grundlagen führen. Name Funktion Ortsverband Arbeitsgruppe Dienstrecht Christine Hamm-Meurer Vorsitzende OFD Julia Hott Verbindung LL OFD Arndt Planz Verbindung LL Frankfurt IV Alexander Hunke Kassel II Miriam Knecht Offenbach am Main Norman Lange Bensheim Konstantin Sell Hanau Bereits im Beteiligungsverfahren in 2013 konnte die DSTG Hessen einige negative Vorhaben des Gesetzgebers abwenden. Unter anderem war der Wegfall des prüfungsfreien Aufstiegs sowie der bisherigen Stellenplanobergrenzen geplant, was aber Dank sachlicher Argumentationslinien verhindert werden konnte. Auf die von der DSTG Hessen genannten finanziellen Einbußen durch das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (2. DRModG) wegen der vorgenommenen Überleitung vom alten in das neue Besoldungsrecht reagierte der Gesetzgeber zunächst nicht. Erhebliche Benachteiligungen lagen insbesondere bei den Überleitungen in die Erfahrungsstufe 1, wie auch in die Erfahrungsstufe 5 vor. Begründet waren diese Defizite durch die direkte Zuordnung in eine Erfahrungsstufe nach dem neuen Besoldungsrecht und die damit verbundene „Ableistung“ der Erfahrungszeit der jeweiligen Erfahrungsstufe. Diese finanziellen Einbußen

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