Die DSTG informiert über den heutigen Tarifabschluss in Bad Homburg

Die DSTG informiert über den Tarifabschluss in Bad Homburg‼️
 
Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:
 
▶️Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (dreistufige Auszahlung: spätestens Mai 2024, Juli 2024 und November 2024)
▶️Ab dem 1. Februar 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag)
▶️Ab dem 1. August 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird)
▶️Ausbildungs- und Praktikantenentgelte: Erhöhung ab 1. Februar 2025 um 100 Euro und ab 1. August 2025 um 50 Euro
▶️Jahressonderzahlung: Bis Entgeltgruppe 8 erhöht auf 90 Prozent, ab Entgeltgruppe 9a erhöht auf 60 Prozent
▶️Zeitgleiche und systemkonforme Übertragung der linearen Einkommensverbesserungen auf Beamtinnen und Beamte sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
▶️Vertragslaufzeit: 24 Monate bis 31. Januar 2026

 

Wir sagen DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich der gestrigen Kundgebung/Demo in Wiesbaden

Wir sagen DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich der gestrigen Kundgebung/Demo in Wiesbaden !

Auch bei unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern anlässlich der gestrigen Groß-Demo in Wiesbaden möchten wir uns für die Solidarität und das Engagement bedanken.

Wir sind auf die Straße gegangen und haben füreinander eingestanden – Zentrale Forderung 10,5 % mindestens 500€ mehr Gehalt!💰

 

Wir sagen DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich der gestrigen Kundgebung/Demo in Fulda!

Wir sagen DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich der gestrigen Kundgebung/Demo in Fulda!

Auch bei unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern anlässlich der gestrigen Kundgebung/Demo in Fulda möchten wir uns für die Solidarität und das Engagement bedanken.

Über 100 FINANZ€R mit blau weißer DSTG-Fahne💙🤍 zeigten Flagge bei der dbb Kundgebung und Demo in Fulda und sendeten mit den anderen Fachgewerkschaften ein klares Signal an die Landeshauptstadt nach Wiesbaden.

Zentrale Forderung 10,5 % mindestens 500€ mehr Gehalt!💰

 

DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich des gestrigen Tarifauftakts in Wiesbaden!

 

Wir sagen DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich des gestrigen Tarifauftakts in Wiesbaden!

Wir möchten uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Solidarität und das Engagement anlässlich des gestrigen Tarifauftakts in Wiesbaden bedanken.

Wir als DSTG Hessen haben, in Hinblick auf die Tarifverhandlungen und die Einkommensrunde 2024 für die Landesbedienstete in Hessen, für unsere Forderungen ein erstes Mal demonstriert und ein klares Zeichen gesetzt.

Freut euch auf unseren diesjährigen DIGITALEN-ADVENTSKALENDER

Liebe Mitglieder,

wir wünschen euch allen eine besinnliche Adventszeit.🎄✨

Gerne möchten wir euch diese Zeit angenehm, freundlich und mit Wertschätzung gestalten, indem zu jedem Advent, auf Facebook und Instagram, die Chance auf einen großartigen Preis besteht. Schaut vorbei und lasst euch überraschen, wie wir euch die Adventszeit versüßen” 🎀🎅

Ihr wollt teilnehmen an unserem Adventskalender? So geht´s:

  1. Abonniere DSTG Hessen bei Facebook UND Instagram
  2. Like den Beitrag💟

Die DSTG wünscht allen Teilnehmern viel Glück !!!🍀👍💪💯

Der Gewinner wird an jedem darauffolgenden Advent bekannt gegeben.

Teilnehmen können selbstverständlich auch Familienangehörige, Freunde und Sympathisanten.

02.12.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft: „Je 8 Prozent höhere Besoldung in 2023 und 2024 überfällig“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 02.12.2022

Hessische Steuergewerkschaft: „Je 8 Prozent höhere Besoldung in 2023 und 2024 überfällig“

  • Landesgesetzgeber verstößt seit Jahren gegen Verfassung
  • Bezahlung teilweise unter der Grundsicherung
  • Beamte und Ruheständler müssen zeitnah davon profitieren
  • Finanzbedienstete brauchen ebenfalls Inflationsausgleichsprämie
  • Nachzahlung für nicht erfolgte Besoldung der Vergangenheit erforderlich

Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) fordert von der Hessischen Landesregierung eine höhere Besoldung und Versorgung von jeweils acht Prozent in den kommenden beiden Jahren sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro. Die von der Politik angekündigten drei Prozent seien viel zu gering. Die Eingangsbesoldung liege – verfassungswidrig – auch künftig unter der Grundsicherung, erklärten die Delegierten des Landeshauptvorstandes bei ihrer Sitzung in Bad Soden-Salmünster. 

Die DSTG Hessen hatte die jahrelange Benachteiligung der Hessen mit Erfolg forciert und über die Dachgliederung gerichtlich überprüfen lassen. Sie erstritt beim Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 in zweiter Instanz eine höhere Besoldung. Mit einem Gesetzesentwurf vom 8. November 2022 reagierte die Landesregierung. Allerdings: „Die in dem Gesetz angekündigte Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent in den beiden kommenden Jahren ist viel zu gering und liegt klar unter den Vorgaben des Gerichts“, bemängelte der Vorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz. Die DSTG Hessen wisse, dass ihre Forderungen den Landeshaushalt zusätzlich beanspruchen. Allerdings fuße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Sie habe damit Verfassungsrang und sei demzufolge als absolute Mussaufgabe des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers zu sehen.

Auch die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Dienstes von A 5 nach A 6 gehe nicht weit genug. „Die Besoldungsgruppe A 5 liegt aktuell etwa neun Prozent unter der Grundsicherung (künftig Bürgergeld) und schon gar nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, 15 Prozent darüber“, so Volz. Das werde sich nach einer Anhebung von drei Prozent nicht grundsätzlich ändern. „Deswegen sind die jeweils acht Besoldungsprozentpunkte zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 sowie Nachzahlungen für die Alt- und Minusjahre 2015 und fortfolgende Jahre zwingend erforderlich. Alles andere ist schlicht verfassungswidrig.“ Die familienpolitische Komponente sei zwar auf den ersten Blick interessant, trage aber nicht systematisch zur Lösung des Problems bei, da Kinder irgendwann auch erwachsen werden und das Geld damit wegfalle.

Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung seien angemessene Einkommen wichtig. Ein Blick auf das Nachbarbundesland Baden-Württemberg zeige, dass man dort mit der Anhebung der Eingangsämter und der Spitzenämter in allen Laufbahnen erfolgreich dem Fachkräftemangel in den Finanzbehörden begegnet, der auch für Hessen ein Problem ist.

Außerdem erwartet die DSTG Hessen für ihre Mitglieder eine Inflationsausgleichsprämie (3. Entlastungspaket) in Höhe von 3.000 Euro im Haushalt 2023, wie sie für Bundesbedienstete vorgesehen sei und wie sie auch von den „Metallern“ ausgehandelt worden sei. „Beschäftigte der hessischen Finanzbehörden spüren die Härten der Inflation und der Rezession ebenfalls und diese gilt es zeitnah, spätestens in 2023, aufzufangen“, so der Landesvorsitzende.

Bei diesen Forderungen geht es somit nicht um Tarifverhandlungen oder übliche Einkommensrunden, sondern darum, dass der Besoldungs- und Haushaltsgesetzgeber seinen aktuellen und ehemaligen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ein verfassungskonformes Gesetz schuldet! Der aktuelle Gesetzesentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber noch lange nicht weit genug. „Seit mehr als acht Jahren laufen wir einer verfassungskonformen Bezahlung in Hessen hinterher! Das muss nun endgültig ein Ende haben“, erklärte der DSTG-Landesvorsitzende Volz.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 41 42 811