Wir sagen DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich der gestrigen Kundgebung/Demo in Fulda!

Wir sagen DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich der gestrigen Kundgebung/Demo in Fulda!

Auch bei unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern anlässlich der gestrigen Kundgebung/Demo in Fulda möchten wir uns für die Solidarität und das Engagement bedanken.

Über 100 FINANZ€R mit blau weißer DSTG-Fahne💙🤍 zeigten Flagge bei der dbb Kundgebung und Demo in Fulda und sendeten mit den anderen Fachgewerkschaften ein klares Signal an die Landeshauptstadt nach Wiesbaden.

Zentrale Forderung 10,5 % mindestens 500€ mehr Gehalt!💰

 

DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich des gestrigen Tarifauftakts in Wiesbaden!

 

Wir sagen DANKE an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich des gestrigen Tarifauftakts in Wiesbaden!

Wir möchten uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Solidarität und das Engagement anlässlich des gestrigen Tarifauftakts in Wiesbaden bedanken.

Wir als DSTG Hessen haben, in Hinblick auf die Tarifverhandlungen und die Einkommensrunde 2024 für die Landesbedienstete in Hessen, für unsere Forderungen ein erstes Mal demonstriert und ein klares Zeichen gesetzt.

Freut euch auf unseren diesjährigen DIGITALEN-ADVENTSKALENDER

Liebe Mitglieder,

wir wünschen euch allen eine besinnliche Adventszeit.🎄✨

Gerne möchten wir euch diese Zeit angenehm, freundlich und mit Wertschätzung gestalten, indem zu jedem Advent, auf Facebook und Instagram, die Chance auf einen großartigen Preis besteht. Schaut vorbei und lasst euch überraschen, wie wir euch die Adventszeit versüßen” 🎀🎅

Ihr wollt teilnehmen an unserem Adventskalender? So geht´s:

  1. Abonniere DSTG Hessen bei Facebook UND Instagram
  2. Like den Beitrag💟

Die DSTG wünscht allen Teilnehmern viel Glück !!!🍀👍💪💯

Der Gewinner wird an jedem darauffolgenden Advent bekannt gegeben.

Teilnehmen können selbstverständlich auch Familienangehörige, Freunde und Sympathisanten.

02.12.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft: „Je 8 Prozent höhere Besoldung in 2023 und 2024 überfällig“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 02.12.2022

Hessische Steuergewerkschaft: „Je 8 Prozent höhere Besoldung in 2023 und 2024 überfällig“

  • Landesgesetzgeber verstößt seit Jahren gegen Verfassung
  • Bezahlung teilweise unter der Grundsicherung
  • Beamte und Ruheständler müssen zeitnah davon profitieren
  • Finanzbedienstete brauchen ebenfalls Inflationsausgleichsprämie
  • Nachzahlung für nicht erfolgte Besoldung der Vergangenheit erforderlich

Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) fordert von der Hessischen Landesregierung eine höhere Besoldung und Versorgung von jeweils acht Prozent in den kommenden beiden Jahren sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro. Die von der Politik angekündigten drei Prozent seien viel zu gering. Die Eingangsbesoldung liege – verfassungswidrig – auch künftig unter der Grundsicherung, erklärten die Delegierten des Landeshauptvorstandes bei ihrer Sitzung in Bad Soden-Salmünster. 

Die DSTG Hessen hatte die jahrelange Benachteiligung der Hessen mit Erfolg forciert und über die Dachgliederung gerichtlich überprüfen lassen. Sie erstritt beim Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 in zweiter Instanz eine höhere Besoldung. Mit einem Gesetzesentwurf vom 8. November 2022 reagierte die Landesregierung. Allerdings: „Die in dem Gesetz angekündigte Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent in den beiden kommenden Jahren ist viel zu gering und liegt klar unter den Vorgaben des Gerichts“, bemängelte der Vorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz. Die DSTG Hessen wisse, dass ihre Forderungen den Landeshaushalt zusätzlich beanspruchen. Allerdings fuße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Sie habe damit Verfassungsrang und sei demzufolge als absolute Mussaufgabe des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers zu sehen.

Auch die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Dienstes von A 5 nach A 6 gehe nicht weit genug. „Die Besoldungsgruppe A 5 liegt aktuell etwa neun Prozent unter der Grundsicherung (künftig Bürgergeld) und schon gar nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, 15 Prozent darüber“, so Volz. Das werde sich nach einer Anhebung von drei Prozent nicht grundsätzlich ändern. „Deswegen sind die jeweils acht Besoldungsprozentpunkte zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 sowie Nachzahlungen für die Alt- und Minusjahre 2015 und fortfolgende Jahre zwingend erforderlich. Alles andere ist schlicht verfassungswidrig.“ Die familienpolitische Komponente sei zwar auf den ersten Blick interessant, trage aber nicht systematisch zur Lösung des Problems bei, da Kinder irgendwann auch erwachsen werden und das Geld damit wegfalle.

Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung seien angemessene Einkommen wichtig. Ein Blick auf das Nachbarbundesland Baden-Württemberg zeige, dass man dort mit der Anhebung der Eingangsämter und der Spitzenämter in allen Laufbahnen erfolgreich dem Fachkräftemangel in den Finanzbehörden begegnet, der auch für Hessen ein Problem ist.

Außerdem erwartet die DSTG Hessen für ihre Mitglieder eine Inflationsausgleichsprämie (3. Entlastungspaket) in Höhe von 3.000 Euro im Haushalt 2023, wie sie für Bundesbedienstete vorgesehen sei und wie sie auch von den „Metallern“ ausgehandelt worden sei. „Beschäftigte der hessischen Finanzbehörden spüren die Härten der Inflation und der Rezession ebenfalls und diese gilt es zeitnah, spätestens in 2023, aufzufangen“, so der Landesvorsitzende.

Bei diesen Forderungen geht es somit nicht um Tarifverhandlungen oder übliche Einkommensrunden, sondern darum, dass der Besoldungs- und Haushaltsgesetzgeber seinen aktuellen und ehemaligen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ein verfassungskonformes Gesetz schuldet! Der aktuelle Gesetzesentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber noch lange nicht weit genug. „Seit mehr als acht Jahren laufen wir einer verfassungskonformen Bezahlung in Hessen hinterher! Das muss nun endgültig ein Ende haben“, erklärte der DSTG-Landesvorsitzende Volz.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 41 42 811

05.08.2022 (pm): Höhere Beamtenbesoldung in Hessen überfällig

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 05.08.2022

Höhere Beamtenbesoldung in Hessen überfällig

Steuergewerkschaft begrüßt Vorstoß des Ministerpräsidenten und sieht darin die Früchte jahrelanger Arbeit

Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) begrüßt die Ankündigung von Ministerpräsident Boris Rhein, die Besoldung im kommenden Jahr zu erhöhen. „Für diese längst überfällige Entscheidung haben wir jahrelang gestritten“, erklärte dazu Michael Volz, Landesvorsitzender der DSTG Hessen.

In den Jahren 2014 und 2015 hatte unter anderem die DSTG Hessen mit Protestaktionen wie dem „Marathon für Lohngerechtigkeit“, Massenwidersprüchen sowie zwei anvisierten Musterklägern massiven Druck auf die Landesregierung ausgeübt.

Eine dbb-Klage hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel 2021 im Sinne des Beamtenbereichs entschieden. „Wir fühlen uns als DSTG Hessen im Nachhinein in unserer Haltung bestätigt“, so Volz, „haben wir doch stets beharrlich, solidarisch gewirkt und offene Gespräche mit den politisch Verantwortlichen geführt.“

Volz lobte die beabsichtigte Reform in der Tabellenstruktur für den Besoldungs- und Versorgungsbereich sowie die weiteren familien- und strukturpolitischen Komponenten. „Wir finden dies gut und notwendig, denn wir müssen die Landesverwaltung zukunftsfest machen und das hat auch etwas mit guter Entlohnung zu tun“, so der Landesvorsitzende. Die hessischen Landesbeamten, Richter und Pensionäre sollen zunächst zum 01. April 2023 und zum 01. Januar 2024 zusätzlich jeweils drei Prozent mehr Gehalt bekommen.

In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass die geminderten Besoldungsjahre durch Ausfallzahlungen ausgeglichen werden. Auch hier sei die berechtigte Erwartungshaltung der Kollegenschaft sehr hoch. „Wir werden deshalb den für Herbst angekündigten Gesetzentwurf im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen kritisch aber auch konstruktiv begleiten“, so Volz. 

Die DSTG Hessen hatte als mitgliederstärkste Gewerkschaft im hessischen Beamtenbund anlässlich eines Sondergewerkschaftstages des dbb 2015 erfolgreich den Antrag gestellt, die jahrelange Benachteiligung der Hessen bei der Besoldung ge-richtlich überprüfen zu lassen. „Wir jammern nicht, wir klagen“, war damals die selbstbewusste Haltung der Steuergewerkschaft, die im Beamtenbund Anklang fand.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 41 42 811

13.04.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft bekräftigt Forderung nach umgehender Anpassung der rechtswidrigen Beamtenbesoldung

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 13.4.2022

 

 

Zahlen statt zögern:
Hessische Steuergewerkschaft bekräftigt Forderung nach umgehender Anpassung der rechtswidrigen Beamtenbesoldung

„Die schwarz-grüne Landesregierung sollte endlich zahlen statt weiter zu zögern und nicht noch mehr Unmut in der Beamtenschaft riskieren. Uns ist doch allen bewusst, dass sich Finanzbeschäftigte durch ihre Arbeit um ein Vielfaches selbst finanzieren und sich für den Staatshaushalt sowie unser Gemeinwesen rentieren“. Mit dieser Aussage bekräftigt Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, die Forderung des dbb Hessen nach einer zügigen Anpassung der Beamtenbesoldung in Hessen. Die Gewerkschaften erwarten noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung oder der Regierungsfraktionen.

Michael Volz, auch Vize-Landesvorsitzender des dbb und stellvertretender DSTG- Bundesvorsitzender, führt aus: „Nach dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes Ende November 2021 zur verfassungswidrigen Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten darf es kein Spiel auf Zeit geben. Ein Verweis auf die quasi formelle Bestätigung des VGH-Urteils durch das Bundesverfassungsgericht, die noch zwei bis drei Jahre dauern kann, führt zu weiteren Frustrationen bei Betroffenen. Der Verwaltungsgerichtshof hat doch eindeutig bestätigt, was die Steuer-Gewerkschaft von Anfang an gesagt hat: Hessischen Beamtinnen und Beamten wird seit 2013 Gehalt vorenthalten, sie sind unteralimentiert“.

Hintergrund: 2015 gab die DSTG Hessen -unter dem Dach des dbb Hessen- den Anstoß, die Beamtenbesoldung einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen und notfalls alle Instanzen zu durchlaufen. Ziel war es, die zu diesem Zeitpunkt bereits in den zurückliegenden Jahren und für 2015 und 2016 aufgelaufenen Besoldungs- und Versorgungszurücksetzungen zu beheben. Seitdem legten Beschäftigte bei den zuständigen Ministerien Widersprüche gegen die zu niedrigen Besoldungs- und Versorgungsbezüge ein

Vor dem Verwaltungsgerichtshof setzte sich Ende November 2021 nun ein Beamter der niedrigen Besoldungsgruppe A 6 mit seiner vom dbb getragenen Klage durch. Die Richter folgten dabei der vom Bundesverfassungsgericht 2015 übernommenen Rechtsauffassung von Kläger und dbb: Bei der Besoldung muss ein 15-prozentiger Abstand eines in Vollzeit arbeitenden Beamten mit seiner Familie zum Einkommen einer vergleichbaren Familie liegen, die von der Grundsicherung leben muss. Dies ist bislang nicht der Fall.

„Die Neuausrichtung der Besoldung sollte nach diesem Urteil nun zeitnah von der Landesregierung angegangen werden“, macht der Steuergewerkschafts-Chef unmissverständlich deutlich. Dabei gelte es, die wesentlichen, von den Verwaltungshof-Richtern angeführten Parameter wie den Vergleich mit der Grundsicherung (Nettovergleich) und die Berücksichtigung der Abstände von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe nachzuvollziehen, um die daraus resultierenden Besoldungsanhebungen zu berechnen und zu bestimmern. Volz abschließend: „Fest steht, das wird den Landeshaushalt belasten. Fest steht aber auch, wir dürfen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zurecht behaupten, dass die bislang nicht gewährten Besoldungsanteile den Besoldungs- und Versorgungsbeziehern vorenthalten wurden. Insofern handelt es sich, wenn man so möchte, um eine überfällige Nachzahlung und eine strukturelle Neujustierung, die das Land Hessen leisten muss“.

 

16.03.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft unterstützt Forderungen nach Konjunktur- und Maßnahmenpaket

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 16.3.2022

 

 

Steigende Spritpreise wegen Krieg in Ukraine:
Hessische Steuergewerkschaft unterstützt Forderungen nach Konjunktur- und Maßnahmenpaket

Landesvorsitzender Michael Volz: Menschen in Deutschland benötigen zeitnah spürbare Entlastungen, damit die Solidarität für die Sanktionen gegen Kriegstreiber nicht bröckelt

Angesichts steigender Preise für Benzin, Heizöl, Gas und Strom infolge des Ukraine-Krieges sowie der damit einhergehenden weiteren preislichen Dynamik im Bereich von Grundgütern und Lebensmitteln fordert die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen zeitnahe spürbare Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. „Wir unterstützen die Forderungen nach einem umfassenden und zügigen Konjunktur- und Maßnahmenpaket um die Menschen zu entlasten, damit die Solidarität mit der Ukraine wegen der enormen Sprit-, Energie- und Heizkosten nicht bröckelt“, betont der DSTG-Landesvorsitzende Michael Volz. Der Steuer- und Finanzexperte nennt eine erneute temporäre Senkung der Mehrwertsteuer und eine Spritpreis-Obergrenze als mögliche Instrumente.

Unproblematisch umsetzbar seien zudem die Erhöhung der Pendlerpauschalen und für Reisekostenaufwand, die sich unmittelbar entlastend auf die Lohnsteuerzahler auswirken. „Wichtig sind jetzt umgehende spürbare Entlastungen, damit die Sanktions-Solidarität nicht schwächelt und die derzeitige gesamtgesellschaftliche Geschlossenheit gegen den Überfall auf die Ukraine nicht abnimmt. Denn das wäre angesichts des undemokratischen, menschenverachtendenAgierens des russischen Machthabers fatal“, so Volz.

Ganz konkret bedeute die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Rohstoffe wie Gas, Heizöl und Diesel eine sofort spürbare Entlastung für viele Bürger, insbesondere für Pendler, Familien und ärme Menschen. Auch Betriebe und somit der Arbeitsmarkt erführen dadurch eine dringend notwendige Abmilderung der aktuell horrend steigenden und stark kriegsbedingten finanziellen Belastungen.

In diesem Zuge sollten auch das flexible mobile Arbeiten sowie Homeoffice auf freiwilliger Basis spürbar ausgeweitet werden, empfiehlt die DSTG Hessen. „Das entlastet den Geldbeutel ebenfalls sofort und ist zudem noch klimapolitisch mehr als sinnvoll“, betont der Landesvorsitzende der Fachgewerkschaft in der Hessischen Finanz- und Steuerverwaltung. Sofortige Wirkung entfalte darüber hinaus eine deutliche Anhebung der Pendlerpauschale und der von der Lohnsteuer absetzbaren Kilometersätze im Rahmen von Reisekosten sowie der Wegstreckenentschädigung. „Das entlastet die Arbeitnehmer, bei denen keine Home-Office-Lösung möglich ist“, so Michael Volz abschließend.

13.10.2021 (pm): “Fortsetzung der Tarifverhandlungen am 14.10.2021”

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) 

Gelnhausen, 13.10.2021

Fortsetzung der Tarifverhandlungen am 14.10.2021:

Arbeitnehmerseite empört über von Ministerium ausgehenden eklatanten Eingriff in die Tarifautonomie

Zentralabteilung des Hessischen Finanzministeriums gibt Mitglied der Tarifkommission im Vorfeld der morgigen Verhandlungsrunde keine Arbeitsbefreiung – DSTG Hessen berichtet von seit Monaten andauerndem „Union Busting“, das nun eine neue Dimension erreicht

Ein eklatanter Eingriff in die Tarifautonomie überschattet die für morgen angesetzte Fortsetzung der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst des Landes Hessen. So verweigert das Hessische Finanzministerium im Vorfeld der bevorstehenden Gesprächsrunde einem Mitglied der Tarifkommission, Herbert Faust von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, die übliche Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs.4 TV-H. Stattdessen sei Herrn Faust mitgeteilt worden, die Entscheidung darüber falle erst nach der bevorstehenden Verhandlungsrunde – wenn sicher sei, wie lange die Gespräche wirklich angedauert hätten. Vertreter der DSTG Hessen um Herbert Faust, auch stellvertretender Landesvorsitzender der Steuer-Gewerkschaft, haben diesen skandalösen Eingriff in die Tarifautonomie beim heutigen Warnstreik in Wiesbaden öffentlich gemacht.

Hintergrund des offenkundigen Einschüchterungsversuches gegenüber einem Verhandlungsteilnehmer der Tarifgespräche sind die umstrittenen Erlasslagen zur Gewährung von Dienst- und Arbeitsbefreiungen sowie Sonderurlaub, mit denen sich der Hessische Landtag bereits in einer Aktuellen Stunde befasst hat. Landtagsfraktionen und DSTG Hessen sprechen mittlerweile von „Union Busting“ in Reinkultur, werde doch seit über einem Jahr ausgehend vom Leiter der Zentralverwaltung auf sämtlichen Ebenen in der Hessischen Finanz- und Steuerverwaltung versucht, Gewerkschaften und ihre Mandatsträger in ihrer Arbeit zu behindern und zurückzudrängen. Folge sind zahlreiche Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren, die derzeit gegen Erlasse und Verfügungen aus der Zentralabteilung des Finanzministeriums laufen.

„Dass nun einem Mitglied der Tarifkommission im Vorfeld von Tarifverhandlungen eine Arbeitsbefreiung für eine ureigenste gewerkschaftliche Aufgabe verweigert wird, stellt eine neue Dimension des Agierens gegen die Steuergewerkschaft und ihre Mandatsträger in den Personalvertretungen dar“, bringt DSTG-Pressereferent Alexander Schopbach die Empörung der Gewerkschaftsspitze auf den Punkt. Die hessische Steuer-Gewerkschaft steht solidarisch an der Seite von Herbert Faust, auch stellvertretender Landesvorsitzender der DSTG, der ungeachtet der im Vorfeld verweigerten Arbeitsbefreiung sowohl am heutigen Warnstreik in Wiesbaden als auch an den morgigen Tarifverhandlungen teilnimmt. Herbert Faust betont: „Wir lassen uns weder einengen noch behindern. Als dbb Beamtenbund, Tarifunion und DSTG Hessen bleiben wir selbstverständlich und nun noch gestärkter bei unserem Forderungspaket, das in erster Linie einen Gehaltszuwachs von 5 Prozent und mindestens 175 Euro für alle Beschäftigten vorsieht. Die GDL hat vor wenigen Wochen vorgemacht, was enge Solidarität bedeutet, und auch wir im öffentlichen Dienst haben in der Corona-Krise täglich unseren Mann und unsere Frau für die Behörden des Landes gestanden.“

29.09.2021 (pm): “Tag der Steuergerechtigkeit 2021”

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) 

Gelnhausen, 29.09.2021

Tag der Steuergerechtigkeit 2021:

DSTG-Vorsitzender Volz: „Steuergerechtigkeit sorgt für Gestaltung des Klimawandels, mehr bezahlbaren Wohnraum, gut ausgestattete Kitas und Schulen und eine intakte Infrastruktur“

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen weist am heutigen „Tag der Steuergerechtigkeit“ auf Bedeutung einer funktionierenden Finanz- und Steuerverwaltung hin und dankt engagierten Kolleginnen und Kollegen in den Finanzbehörden

„Steuergerechtigkeit ist für uns ein Anspruch, an dem kein Weg vorbeiführt und für den sich die Kolleginnen und Kollegen in der Hessischen Finanzverwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Tag für Tag aufs Neue einsetzen“. Mit diesen Worten erinnert Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, an den heutigen „Tag der Steuergerechtigkeit“, der seit 2015 deutschlandweit stets am letzten September-Mittwoch eines Jahres das Wirken der Finanzbehörden und deren tieferen Sinn in den Fokus nimmt.

„Gerade in krisengeschüttelten Zeiten wie diesen wird die Bedeutung des Einsatzes für den gleichmäßigen Steuervollzug besonders deutlich, denn Steuereinnahmen ermöglichen die Gestaltung des dringend notwendigen Klimawandels, mehr bezahlbaren Wohnraum, gut ausgestattete Kitas und Schulen, eine funktionierende Infrastruktur und sorgen für mehr soziale Sicherheit“, betont Michael Volz auch mit Blick auf die Corona-Pandemie, deren Folgen die Frage der sozialen Gerechtigkeit mehr denn je in den Mittelpunkt rücke. Gerecht erhobene Steuern für alle garantierten Steuereinnahmen, die Investitionen in vielen Bereichen ermöglichen. „Nicht 

zuletzt deshalb sind wir Beschäftigten der Finanzbehörden ein Rückgrat unseres Staates, da wir einerseits tagtäglich Steuergerechtigkeit umsetzen und Defizite benennen, und andererseits für die Einnahmen sorgen, die Investitionen ermöglichen und Lebensstandards eines jeden Bürgers sichern. Für diesen Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt gilt am heutigen Tag der Steuergerechtigkeit allen engagierten Kolleginnen und Kollegen in Ämtern und Verwaltung unser ganz besonderer Dank“, so der DSTG-Landesvorsitzende.

Als Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung setzt sich die DSTG seit über sieben Jahrzehnten für eine gerechte Besteuerung und ein gleichmäßig angewendetes Steuerrecht ein. „Ein Steuerrecht, das vom Leistungsfähigkeitsprinzip und von staatlicher Fairness geprägt ist“, betont Michael Volz. Der Ehrliche dürfe niemals der Dumme sein, müsse auch beim Steuerrecht das Solidaritätsprinzip gelten. 

In diesem Zusammenhang sei der Kampf für Steuergerechtigkeit in einer globalisierten Welt heute auch eine internationale Herausforderung, der es sich gemeinsam zu stellen gelte, erklärt Michael Volz: „Seit Jahren gelingt es den GAFA-Konzernen Konstruktionen und Schlupflöcher zu nutzen, mit denen sie angemessene Steuerzahlungen in Europa verhindern, obwohl sie in europäischen Ländern ihre größten Gewinne erwirtschaften – darunter auch in Deutschland. Sie entziehen sich durch geschickte Rechtsauslegungen den allgegenwärtigen Pflichten bei Steuern und Abgaben.“ Die Ungerechtigkeit dabei sei insbesondere auch in der Corona-Pandemie deutlich geworden, die beispielsweise Amazon neue Rekorderlöse bescherte, während der lokale Einzelhandel und andere Branchen ums Überleben kämpften. „Vor diesem Hintergrund loben wir die internationalen Bestrebungen gegen Steuerungerechtigkeit, denn damit muss ein für alle Mal Schluss sein“, fordert die Steuer-Gewerkschaft abschließend.