17.05.2024 (pm): Personalratswahlen im Hessischen Finanzressort „Eindrucksvoller Vertrauensbeweis bei der Wahl“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Bad Soden Salmünster / Gelnhausen, 17. Mai 2024

Personalratswahlen im Hessischen Finanzressort

„Eindrucksvoller Vertrauensbeweis bei der Wahl“

Nach aktuellen Hochrechnungen hat der Landesverband der
Deutschen Steuer-Gewerkschaft bei den Personalratswahlen in Hessen wieder eindrucksvoll abgeschnitten.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen (DSTG Hessen) konnte bei den Wahlen zu den Personalräten in der hessischen Steuerverwaltung an frühere Erfolge anknüpfen. Nach vorläufigen Meldungen der Ortsverbände kommt die DSTG in allen überregionalen Gremien bei den Beamtinnen und Beamten auf eine solide Zweidrittelmehrheit. Der DSTG-Landesvorsitzende Michael Volz sprach angesichts der Ergebnisse von einem „eindrucksvollen Vertrauensbeweis trotz mehr Wettbewerb“.

So liegt die DSTG im Beamtenbereich des Hauptpersonalrats bei 70 Prozent und beim Bezirkspersonalrat bei 71 Prozent. Bei den Wahlen der Tarifangestellten für den Bezirkspersonalrat fielen 58 Prozent der Stimmen auf die DSTG und bei den Wahlen zum Hauptpersonalrat erreichte die DSTG mit 27 Prozent ein respektables Ergebnis.

Bei der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung konnte sich die DSTG mit 77 Prozent und bei der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung mit 73 Prozent durchsetzen. „Wir sind stolz auf dieses sehr gute Ergebnis“, erklärte die Landesjugendleiterin Selina Kreuzer bezüglich der Jugendwahlen.

„Wir sagen allen unseren Wählerinnen und Wählern ein herzliches Dankeschön für diese tolle Unterstützung. Wir kümmern uns seit bald 75 Jahren mit Mut und Menschlichkeit, mit Erfahrung, Kompetenz und Leidenschaft um die Interessen der ‚Finanzer‘,“ hoben die Steuergewerkschafter abschließend hervor.

Ein besonderer Dank gehe an alle Mitglieder in den Wahlvorständen für die zusätzlich geleistete Arbeit in den vergangenen Wochen!

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de

 

18.04.2024 (pm): Finanzer fordern „Kein Frust-Hot-Spot am Arbeitsplatz“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Bad Soden Salmünster / Gelnhausen, 18. April 2024

Hessische Steuergewerkschaft tagt in Bad Soden-Salmünster

Finanzer fordern „Kein Frust-Hot-Spot am Arbeitsplatz“

Gewerkschafter starten heiße Phase des Personalratswahlkampfs

Im Wettbewerb um das beste Personal soll die hessische Steuer- und Finanzverwaltung für gute Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten, wettbewerbsfähige Bezahlung und Zulagen sowie dezentrale Strukturen sorgen. Dies fordern die 80 Delegierten des Landeshauptvorstands der Deutschen Steuergewerkschaft Hessen (DSTG) bei einem Treffen im osthessischen Bad Soden-Salmünster. Der Arbeitsplatz Steuer- und Finanzbehörde dürfe nicht länger ein „Frust-Hot-Spot“ sein. Für die genannten Ziele setzen sich auch die Kandidatinnen und Kandidaten für die Anfang Mai anstehenden Personalratswahlen ein.

Die Mandats- und Funktionsträger in Gewerkschaft und Personalräten sind der festen Überzeugung, dass die Funktionsfähigkeit der hessischen Steuer- und Finanzverwaltung auf Dauer nur in einem gesunden Miteinander sichergestellt werden kann. Bei diesem Miteinander müssen Politik, Verwaltung, Steuergewerkschaft und Personalräte vertrauensvoll zusammenwirken. Dabei ist es unerlässlich, die Vorschläge und Anregungen der Mitarbeitenden ernst zu nehmen und zu berücksichtigen, was in den vergangenen Jahren durch Zentralisierung und Einschränkung der ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Tätigkeit massiv untergraben wurde.

Deshalb fordern wir attraktivitätssteigernde Verbesserungen, wie faire Bezahlung, motivierende Zulagen sowie die Abkehr von der 41-Stunden-Woche.

Eine Arbeitszeit von 41 Stunden ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und macht weder der Generation Z noch anderen Beschäftigten die Arbeit in der Steuer- und Finanzverwaltung schmackhaft. Dies erkennen immer mehr Arbeitgeber und auch Berufsverbände. Im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft, den steuerberatenden Berufen oder auch kommunalen Arbeitgebern darf die Steuer- und Finanzverwaltung nicht auf der Strecke bleiben.

Als Beschäftigte der Steuer- und Finanzverwaltung wollen wir nicht, dass noch mehr Arbeitsplätze unbesetzt bleiben und dem Staat so wichtige Einnahmen verlorengehen.

Finanzbeschäftigte brauchen Zulagen als Anerkennung für gute Arbeit

Das Beamtenrecht (§§ 45 – 54 HBesG) sieht Zulagen für gute Arbeit vor. „Wir erwarten Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit von mindestens zehn Prozent für alle Beschäftigten. Daneben sind die Amts- und Stellenzulagen deutlich anzuheben, sie stagnieren seit Jahrzehnten. Viele Beamte gerade der unteren Laufbahnen müssen permanent höherwertige Tätigkeiten ausüben, dafür muss ihnen endlich die Zulage nach § 48 gezahlt werden. Zudem sind die Außendienst- und Polizeizulage (beispielsweise für Steuerfahnder) oder auch die Vollstreckungszulage für Vollzieherinnen deutlich anzuheben, analog zu Berufsgruppen in der Polizei und der Justiz“, so der Landesvorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz.

Die DSTG Hessen hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, unter dem Kennwort „DSTG-DBB“ auf allen Verwaltungsebenen Listen und Wahlvorschläge einzureichen. Dabei geht es vor allem darum, mit der gewerkschaftlichen Fachvertretung für die gesetzlich verbrieften Rechte der Kollegenschaft, für die Mitsprache der Bediensteten in den kommenden vier Jahren nach Recht und Gesetz sowie auf Augenhöhe mit Verwaltungsentscheidern einzutreten.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de

 

Die DSTG informiert über den heutigen Tarifabschluss in Bad Homburg

Die DSTG informiert über den Tarifabschluss in Bad Homburg‼️
 
Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:
 
▶️Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (dreistufige Auszahlung: spätestens Mai 2024, Juli 2024 und November 2024)
▶️Ab dem 1. Februar 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag)
▶️Ab dem 1. August 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird)
▶️Ausbildungs- und Praktikantenentgelte: Erhöhung ab 1. Februar 2025 um 100 Euro und ab 1. August 2025 um 50 Euro
▶️Jahressonderzahlung: Bis Entgeltgruppe 8 erhöht auf 90 Prozent, ab Entgeltgruppe 9a erhöht auf 60 Prozent
▶️Zeitgleiche und systemkonforme Übertragung der linearen Einkommensverbesserungen auf Beamtinnen und Beamte sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
▶️Vertragslaufzeit: 24 Monate bis 31. Januar 2026