PRESSE – MITTEILUNG
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Frankfurt am Main, 15.06.2020
Grundsteuer-Modelle im Vergleich
DSTG Hessen hält Vorschlag aus Wiesbaden für gangbaren Weg und mahnt zeitnahe Schaffung ausreichender Stellen an Steuer-Gewerkschaft legt Synopse mit Beispielrechnungen vor
Als zukunftsgerichteten, gangbaren und praktikablen Weg bezeichnet die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen die von Finanzminister Michael Boddenberg vorgelegte Neuregelung zur Grundsteuer in Hessen. „Die Steuererklärung enthält dann nur noch drei Angaben – Grundstücksfläche, Gebäudefläche ‚Wohnen‘ und Gebäudefläche ‚Nicht- Wohnen‘. Die Handhabung ist sehr bürgerfreundlich gestaltet. Die Abstände zwischen den Hauptfeststellungen könnten gegenüber dem Bundesmodell weiter gefasst werden, da diese einmal festgestellten Daten immer wieder zugrunde gelegt werden können, falls sich nichts gravierend ändert. Insofern wäre dies auch eine Entlastung für die Bürger, weil das weniger Abgabeverpflichtung bedeutet“, bringt DSTG-Landeschef Michael Volz die Vorteile für Steuerbürger mit Grundstückseigentum auf den Punkt.
Gleichzeitig meldet die Steuer-Gewerkschaft die zeitnahe Schaffung der notwendigen Personalstellen an: „Für die Bewertungsstellen in den hessischen Finanzämtern, die die Basis für die Grundsteuer für hessischen Kommunen ermitteln, benötigen wir rund 450 zusätzliche Stellen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Erste Haushaltsschritte wurden schon unternommen, weitere müssen auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und nahender Parallelarbeiten – altes und neues Recht – noch folgen. Unsere Kolleg*innen wollen mit qualifizierter Arbeit letztlich auch den Kommunen Planungs- und Haushaltssicherheit geben. Bei einem Volumen von etwa 14 Milliarden Euro bundesweit stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden dar. Mit Blick auf die noch nicht abzuschätzenden langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind die Einnahmen aus der Grundsteuerhebung von enormer Bedeutung“, so der stellvertretende DSTG-Landesvorsitzende Joachim Laux.
Finanzminister Michael Boddenberg hatte Mitte Mai die Eckpunkte des neuen Modells präsentiert, mit dem das Land Hessen künftig die Grundsteuer berechnen möchte. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das ab 2025 eine neue Bemessungsgrundlage für die seit den 60er Jahren bundesweit geltenden Einheitswerte fordert. Fachleute der DSTG Hessen haben in den letzten Wochen eine umfangreiche Synopse mit Beispielrechnungen erarbeitet und das für Hessen geplante Grundsteuer-Modell dem neuen, komplexeren Bundesmodell sowie dem so genannten „Südländer Modell“ gegenüber gestellt.
Das Ergebnis der kritischen Analyse fasst Joachim Laux zusammen: „Mit dem Hessischen Modell entstand ein Verfahren, das sehr leicht umzusetzen wäre. Die Verfahrensumsetzung erfordert gegenüber dem Bayerischen Modell einen leicht erhöhten Bedarf an gutem und erfahrenem Personal, da in diesem Verfahren die Faktorkomponente, die Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort nimmt, zu berücksichtigen ist.“ Diese Faktorkomponente stellt eine landesweit ausgeglichene Besteuerung sicher, da in sie unter anderem die Lage des Grundstücks einfließt, die bei der Wertigkeit eine zentrale Rolle spielt.
Wichtig sei, so die DSTG-Experten, dass die IT-Strukturen stimmen, um eine technische Umsetzbarkeit des „Hessischen Modells“ sicher zu stellen. „Es bedarf nun zeitnah einer Konkretisierung der vom Finanzministerium vorgelegten Eckpunkte für das neue Grundsteuer-Modell, bevor das Gesetzgebungsverfahren im Landtag eingeleitet wird. Wir erwarten in diesem Zusammenhang auch die Vorlage einer nachhaltigen Personalplanung für die Bewertungsstellen, die sowohl den Bedarf von rund 450 Stellen als auch die Altersstruktur in den Ämtern berücksichtigt. Gewiss müssen auch hier zahlreiche Stellen über den Ausbildungsweg geschaffen werden“, stellt Vorsitzender Michael Volz fest. Er betont abschließend: „Unser aller Ziel muss es sein, dass die neue Grundsteuer-Bewertung im Sinne der Steuerbürger und Kommunen ab 2025 reibungslos funktioniert“.