PRESSE – MITTEILUNG
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen, 12.10.2022
Beschäftigte an der Belastungsgrenze
In Finanzbehörden fehlen 1.500 Mitarbeitende
Die Beschäftigten der hessischen Finanzbehörden arbeiten derzeit an ihrer Belastungsgrenze. Darauf weist der Landesvorstand der Deutschen Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) hin. „Uns erreichen zahlreiche Hilferufe aus Finanzämtern im ganzen Land, in denen die Beschäftigten unter enormen Zusatzbelastungen aufgrund weiterer Aufgaben des Gesetzgebers leiden,“ erklärte Michael Volz, Vorsitzender der DSTG Hessen. Die hessische Landesregierung müsse dringend noch mehr Personal einstellen und die offenen Stellen besezten.Was für die Justiz gelte, gelte auch für die Finanzverwaltung.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten in diesen Tagen Übermenschliches, denn die Bewältigung vor allem der Grundsteuer-Reform verlangt den Mitarbeitenden einiges ab,“ so Volz. Dazu zähle vor allen Dingen die telefonische Beratung, die in den vergangenen Wochen dramatisch zugenommen habe. Aus diesem Grund seien zusätzliche Mitarbeitende aus anderen Arbeitsbereichen des Innendienstes für den Telefondienst im Einsatz. Deren Arbeit könne nicht wie gewohnt, geleistet werden. Nicht selten hätten die Beschäftigten 80 bis 100 Telefonate täglich zu bewältigen. Allerdings könne man die Bürgerinnen und Bürger mit dieser schwierigen Materie auch nicht alleine lassen.
Bei der Grundsteuer-Reform haben alle Bundesländer, gleich welches Modell sie anwenden, ähnliche Probleme. Die Abgabefrist bis zum 31.10.2022 ist dabei kaum zu halten, vier Monate Zeitraum waren bei den vielen Anfragen der Bürgerinnen und Bürger deutlich zu knapp bemessen, zumal die zuständigen sogenannten Bewertungsstellen personell auch nicht „auf Rosen gebettet“ seien. Die derzeit diskutierte Verlängerung der Abgabefrist ist zwar kein Königsweg, wäre zumindest eine Teilentlastung für die Beschäftigten, so Volz.
Trotz dieser Zusatzbelastungen würden von den Finanzämtern weiterhin Höchstleistungen in den Außendiensten oder auch bei der Bearbeitung der Corona-Hilfen gefordert. Hinzu kämen fortwährende Strukturveränderungen. Ein Beispiel seien die Ämterfusionen zum 01.10.2022 in Kassel und Wiesbaden, die im laufenden Betrieb vollzogen wurden.
Der Auszug aus einer aktuellen E-Mail eines Finanzamt-Mitarbeiters an die Landesleitung der DSTG beschreibt die Lage sehr konkret: „…Grundsteuer, Grundsteuer, Grundsteuer……. Personalfehlplanung, unzureichende Technik, Elster (was ist das), wochenlang kein Internetzugang wenn man nur mal Formulare hochladen will, wenn die Steuerpflichtigen die Felder für die Eingabe suchen. Monatelang doppelte Dienste im Servicebereich, …, weil immer noch keine Einsatzkräfte eingestellt oder geschult sind. Was heißt das für den Service: teilweise drei mal die Woche Dienste bis 18 Uhr !!! So kann es nicht weitergehen. Energiepauschale ungenaue Regelungen, drittes Paket Konjunktur …was kommt noch!!!…“.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Steuergewerkschaft hat jüngst auf den gravierenden Personalmangel hingewiesen. So fehlten bundesweit in den Finanzämtern rund 15.000 Mitarbeitende und rund 6.000 der vorhandenen Stellen seien unbesetzt. Dabei sei ausreichend Personal die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Steuervollzug. In Hessen fehlten unter Annahme des Königssteiner-Schlüssels derzeit rund 1.500 Mitarbeitende. „Das ist so, als müsse man einmal auf die komplette Kollegenschaft des Behördenzentrums in Frankfurt am Main verzichten,“ verglich Volz. Unter diesen Vorzeichen gebe es, auch vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen um den hessischen Doppelhaushalt 2023/2024, nur eine Alternative und die heiße „konsequente Beseitigung des Personalmangels“!
Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 41 42 811