Steuer-Gewerkschaft – gesetzeskonforme Besoldung jetzt für Finanzbedienstete!
„Mindest-Bezahlung“ je 8 % in 2023 und 2024
PRESSE – MITTEILUNG
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen, 12.01.2023
Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags
Steuer-Gewerkschaft – gesetzeskonforme Besoldung jetzt für Finanzbedienstete!
„Mindest-Bezahlung“ je 8 % in 2023 und 2024
- Bezahlung unter der Grundsicherung schleunigst beheben
- Finanzbedienstete brauchen ebenfalls Inflationsausgleichsprämie
- Nachzahlung für nicht erfolgte Besoldung der Vergangenheit erforderlich
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) vertritt ihre Position bei einer Anhörung im Landtag. Der Innenausschuss des Hessisches Landtages berät aktuell über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Besoldung und Versorgung von Beamten in den Jahren 2023 und 2024.
Dazu hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) bereits schriftlich Stellung bezogen. Kernpunkt der Forderung ist die Bezahlung, die über der Grundsicherung liegen muss und das Abstandsgebot berücksichtigt. Der Landesgesetzgeber verstößt seit Jahren gegen die Verfassung, was auch ein hessisches Gerichtsurteil (Entscheidung des VGH Kassel vom 30.11.2021) bestätigte. Dies hat er nunmehr mit seinem systematischen Herangehen in seinem Gesetzesentwurf anerkannt.
Die DSTG Hessen fordert daher nur, was den Finanzbeamt*innen zusteht.
Das sind:
- jeweils acht Prozent in den Besoldungs- und Haushaltsjahren 2023 und 2024
- einen dritten Stepp mit 8 plus X Prozent – in 2025 -, der benötigt wird, um die Abstände innerhalb der Besoldungstabelle, ebenfalls gesetzlich vorgegeben, neu zu definieren.
Für untere Einkommensgruppen bedeutet das 500 oder 700 Euro pro Monat mehr.
Die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Dienstes von A 5 nach A 6 gehe nicht weit genug. „Die Besoldungsgruppe A 5 liegt aktuell etwa neun Prozent unter der Grundsicherung (das Bürgergeld ist noch nicht eingerechnet) und schon gar nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, 15 Prozent darüber“, so der Vorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz.
Beamt*innen, die beispielsweise die Steuererklärungen bearbeiten, finden sich in diesen Gruppen wieder. Bei gehobenen Eingruppierungen, etwa in der A11 oder A12, in denen sich etwa Betriebsprüfer oder Steuerfahnder wiederfinden, fehlen im Monat ca. 1000 Euro.
„Dies steht unseren Mitgliedern unter Berücksichtigung der aktuellen prozentualen tabellenintegrierten Abstände zu. Uns geht es hier nicht um Tarifverhandlungen oder Einkommensrunden, oder gar um Beamten-Privilegien, sondern lediglich um eine Art Mindest-Bezahlungsanspruch, dem der Gesetzgeber seit Jahren nicht gerecht wird“, so Volz.
Die Dachgliederung der DSTG erstritt beim Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 in zweiter Instanz eine höhere Besoldung. Mit einem Gesetzesentwurf vom 8. November 2022 reagierte die Landesregierung, blieb allerdings mit der angekündigten Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent in den beiden kommenden Jahren klar unter den Vorgaben des Gerichts.
Nochmal: Der Besoldungs- und Haushaltsgesetzgeber sprich der Hessische Landtag schuldet seinen aktuellen und ehemaligen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ein verfassungskonformes Gesetz; Dem Grunde nach, der Höhe nach und der Zeit nach.
Der DSTG ist bewusst, dass die Forderungen den Landeshaushalt zusätzlich beanspruchen. Allerdings fuße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Sie habe damit Verfassungsrang und sind demzufolge als absolute Mussaufgabe des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers zu sehen. Es geht quasi um Mindest-Besoldung -das ist keine Kür, das ist Pflicht.Ganz wichtig für die Mitglieder ist, dass ihre Ansprüche, sprich die rückwirkenden Entschädigungen für die Alt- und Minusjahre 2015 bzw. 2016 und die fortfolgend angepassten Jahre umgehend geleistet werden. Eine weitere Vertagung in die nächste Legislatur wäre politisch ein sehr schwieriges Signal.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die unberechtigten Einschnitte der Einkommen der Jahre 2015 und 2016 fortfolgend rund 2 Milliarden Euro dem Hessischen Landeshaushalt erspart haben.
Für den Haushalt 2023 fordert die DSTG Hessen zudem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, wie sie für Bundesbedienstete vorgesehen sei und wie sie auch von den „Metallern“ ausgehandelt worden sei. „Beschäftigte der hessischen Finanzbehörden spüren die Härten der Inflation und der Rezession ebenfalls und diese gilt es zeitnah aufzufangen“, so der Landesvorsitzende.
Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung seien angemessene Einkommen wichtig. Ein Blick auf das Nachbarbundesland Baden-Württemberg zeige, dass man dort mit der Anhebung der Eingangsämter in allen Laufbahnen erfolgreich dem Fachkräftemangel in den Finanzbehörden begegnet, der auch für Hessen ein Problem ist. Finanzielle Aspekte spielen eine wichtige Rolle für aktuelle und zukünftige Beamt*innen.
Daher müssen die Anpassungen der Besoldung mit großen und nicht mit Tippel-Schritten erfolgen.
Es geht auch um Attraktivität, denn bereits jetzt herrscht ein großer Fachkräftemangel. Daher muss verstärkt die Nachwuchsgewinnung und die Bestandsbeschäftigtenbindung vorangetrieben werden, um die Lücken der in Pension gehenden Boomer-Generation zu füllen und die Arbeitsbelastung für verbleibende Kräfte nicht weiter wachsen zu lassen.
Der Beruf muss für junge und ältere Menschen attraktiver gemacht werden. Neben der unzureichenden Bezahlung sei auch die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden sei in diesem Zusammenhang kontraproduktiv und aus der Zeit gefallen. Der Finanzbeamt*innen-Nachwuchs hat an seinen Arbeitgeber besondere Ansprüche. Elemente des „New Work“ müssen daher auch in den Finanzbehörden Einzug halten, um von zukünftigen Fachkräften als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de