24.04.2023 (pm):DSTG begrüßt Abschluss vor dem Hintergrund der Inflation

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 24.04.2023

Tarifabschluss für Bundes- und Kommunalbeschäftigte

DSTG begrüßt Abschluss vor dem Hintergrund der Inflation

„Wichtige Wegmarke für die Tarifverhandlungen im Herbst in Hessen“

Die stellvertretende Landesvorsitzende der DSTG Hessen, Monika Schreiber, begrüßt den Abschluss vom Wochenende in Potsdam, der für die Tarifbeschäftigten im Bund und Kommunen gilt.

 Sie beglückwünscht die Verhandler der Arbeitnehmerseite, hier insbesondere die Vertreter des Beamtenbundes und Tarifunion, den dbb Bundesvorsitzenden Uli Silberbach und seinen Stellvertreter Volker Geyer zu ihrem Verhandlungserfolg. „Den größten Beitrag haben unsere Kolleginnen und Kollegen mit ihren Aktionen, ihren Streiks und Demonstrationen geliefert,“ betonte Schreiber. Die Beharrlichkeit vieler Beteiligten habe dieses Tarifergebnis ermöglicht.

Das Ergebnis im Wesentlichen:

Die betroffenen Tarifbeschäftigten bekommen ein steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro gezahlt. (Höhe des Inflationsausgleichsgeldes insgesamt 3.000 Euro). Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.

Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01. März 2024:

Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben. Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.

Ein Beispiel: 

Tarifbeschäftigte beim Bund, die unter den TVöD fallen und in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1 eingruppiert sind, erhalten aktuell ein monatliches Bruttoentgelt von 2.576,29 Euro. Dieses wird zunächst um 200 Euro angehoben (auf 2.776,29 Euro). In einem zweiten Schritt wird dieser Betrag zum gleichen Zeitpunkt noch einmal linear um 5,5 Prozent erhöht (auf 2.928,99 Euro). Beschäftigte in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1, erhalten also 352,70 Euro bzw. 13,7 Prozent mehr im Monat.

Die Ausbildungsentgelte werden ab dem 01. März 2024 um 150 Euro erhöht.

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Zudem wurde gewerkschaftsseitig klargestellt, dass das Ergebnis auch entsprechend auf den Beamten- und Versorgungsbereich umgesetzt werden müsse und auch der Rentenbereich des öffentlichen Dienstes zu profitieren habe.

Tarifexpertin Schreiber erklärte weiterhin: „Dieses Ergebnis für Bund und Kommunen ist die Richtschnur für die im Herbst 2023 anstehenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder und Hessen. 

Die Tarifbeschäftigten in Hessen spüren seit Jahren allzu deutlich die Folgen der Inflation. Die anstehende Einkommensrunde soll dazu dienen, höhere Entgeltbestandteile zu erreichen und die Attraktivität im öffentlichen Dienst zu steigern. Bezahlung ist hierbei ein wichtiger Bestandteil.“

Landesvorsitzender Michael Volz betonte: „Die noch anstehende Einkommensrunde ist auch für die aktiven hessischen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten sowie die Pensionäre von grundlegender Bedeutung, denn auch sie sind von den Härten der Inflation betroffen. Auch ihnen bleibt täglich, ebenso wie allen anderen Bürgerinnen und Bürgern, weniger von ihrem Nettogehalt“.

Die DSTG Hessen setzt sich darüber hinaus intensiv dafür ein, endlich eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten im Land zu erreichen. „Auch nach dem Inkrafttreten des aktuellen Besoldungsgesetzes vom 1.4.2023 liegt die Besoldung noch immer etwa 18 Prozent niedriger, als es der Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30.11.2021 entschieden hat“, so Volz und Schreiber.

Pressekontakt: Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de