18.04.2024 (pm): Finanzer fordern „Kein Frust-Hot-Spot am Arbeitsplatz“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Bad Soden Salmünster / Gelnhausen, 18. April 2024

Hessische Steuergewerkschaft tagt in Bad Soden-Salmünster

Finanzer fordern „Kein Frust-Hot-Spot am Arbeitsplatz“

Gewerkschafter starten heiße Phase des Personalratswahlkampfs

Im Wettbewerb um das beste Personal soll die hessische Steuer- und Finanzverwaltung für gute Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten, wettbewerbsfähige Bezahlung und Zulagen sowie dezentrale Strukturen sorgen. Dies fordern die 80 Delegierten des Landeshauptvorstands der Deutschen Steuergewerkschaft Hessen (DSTG) bei einem Treffen im osthessischen Bad Soden-Salmünster. Der Arbeitsplatz Steuer- und Finanzbehörde dürfe nicht länger ein „Frust-Hot-Spot“ sein. Für die genannten Ziele setzen sich auch die Kandidatinnen und Kandidaten für die Anfang Mai anstehenden Personalratswahlen ein.

Die Mandats- und Funktionsträger in Gewerkschaft und Personalräten sind der festen Überzeugung, dass die Funktionsfähigkeit der hessischen Steuer- und Finanzverwaltung auf Dauer nur in einem gesunden Miteinander sichergestellt werden kann. Bei diesem Miteinander müssen Politik, Verwaltung, Steuergewerkschaft und Personalräte vertrauensvoll zusammenwirken. Dabei ist es unerlässlich, die Vorschläge und Anregungen der Mitarbeitenden ernst zu nehmen und zu berücksichtigen, was in den vergangenen Jahren durch Zentralisierung und Einschränkung der ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Tätigkeit massiv untergraben wurde.

Deshalb fordern wir attraktivitätssteigernde Verbesserungen, wie faire Bezahlung, motivierende Zulagen sowie die Abkehr von der 41-Stunden-Woche.

Eine Arbeitszeit von 41 Stunden ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und macht weder der Generation Z noch anderen Beschäftigten die Arbeit in der Steuer- und Finanzverwaltung schmackhaft. Dies erkennen immer mehr Arbeitgeber und auch Berufsverbände. Im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft, den steuerberatenden Berufen oder auch kommunalen Arbeitgebern darf die Steuer- und Finanzverwaltung nicht auf der Strecke bleiben.

Als Beschäftigte der Steuer- und Finanzverwaltung wollen wir nicht, dass noch mehr Arbeitsplätze unbesetzt bleiben und dem Staat so wichtige Einnahmen verlorengehen.

Finanzbeschäftigte brauchen Zulagen als Anerkennung für gute Arbeit

Das Beamtenrecht (§§ 45 – 54 HBesG) sieht Zulagen für gute Arbeit vor. „Wir erwarten Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit von mindestens zehn Prozent für alle Beschäftigten. Daneben sind die Amts- und Stellenzulagen deutlich anzuheben, sie stagnieren seit Jahrzehnten. Viele Beamte gerade der unteren Laufbahnen müssen permanent höherwertige Tätigkeiten ausüben, dafür muss ihnen endlich die Zulage nach § 48 gezahlt werden. Zudem sind die Außendienst- und Polizeizulage (beispielsweise für Steuerfahnder) oder auch die Vollstreckungszulage für Vollzieherinnen deutlich anzuheben, analog zu Berufsgruppen in der Polizei und der Justiz“, so der Landesvorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz.

Die DSTG Hessen hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, unter dem Kennwort „DSTG-DBB“ auf allen Verwaltungsebenen Listen und Wahlvorschläge einzureichen. Dabei geht es vor allem darum, mit der gewerkschaftlichen Fachvertretung für die gesetzlich verbrieften Rechte der Kollegenschaft, für die Mitsprache der Bediensteten in den kommenden vier Jahren nach Recht und Gesetz sowie auf Augenhöhe mit Verwaltungsentscheidern einzutreten.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de