13.04.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft bekräftigt Forderung nach umgehender Anpassung der rechtswidrigen Beamtenbesoldung

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 13.4.2022

 

 

Zahlen statt zögern:
Hessische Steuergewerkschaft bekräftigt Forderung nach umgehender Anpassung der rechtswidrigen Beamtenbesoldung

„Die schwarz-grüne Landesregierung sollte endlich zahlen statt weiter zu zögern und nicht noch mehr Unmut in der Beamtenschaft riskieren. Uns ist doch allen bewusst, dass sich Finanzbeschäftigte durch ihre Arbeit um ein Vielfaches selbst finanzieren und sich für den Staatshaushalt sowie unser Gemeinwesen rentieren“. Mit dieser Aussage bekräftigt Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, die Forderung des dbb Hessen nach einer zügigen Anpassung der Beamtenbesoldung in Hessen. Die Gewerkschaften erwarten noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung oder der Regierungsfraktionen.

Michael Volz, auch Vize-Landesvorsitzender des dbb und stellvertretender DSTG- Bundesvorsitzender, führt aus: „Nach dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes Ende November 2021 zur verfassungswidrigen Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten darf es kein Spiel auf Zeit geben. Ein Verweis auf die quasi formelle Bestätigung des VGH-Urteils durch das Bundesverfassungsgericht, die noch zwei bis drei Jahre dauern kann, führt zu weiteren Frustrationen bei Betroffenen. Der Verwaltungsgerichtshof hat doch eindeutig bestätigt, was die Steuer-Gewerkschaft von Anfang an gesagt hat: Hessischen Beamtinnen und Beamten wird seit 2013 Gehalt vorenthalten, sie sind unteralimentiert“.

Hintergrund: 2015 gab die DSTG Hessen -unter dem Dach des dbb Hessen- den Anstoß, die Beamtenbesoldung einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen und notfalls alle Instanzen zu durchlaufen. Ziel war es, die zu diesem Zeitpunkt bereits in den zurückliegenden Jahren und für 2015 und 2016 aufgelaufenen Besoldungs- und Versorgungszurücksetzungen zu beheben. Seitdem legten Beschäftigte bei den zuständigen Ministerien Widersprüche gegen die zu niedrigen Besoldungs- und Versorgungsbezüge ein

Vor dem Verwaltungsgerichtshof setzte sich Ende November 2021 nun ein Beamter der niedrigen Besoldungsgruppe A 6 mit seiner vom dbb getragenen Klage durch. Die Richter folgten dabei der vom Bundesverfassungsgericht 2015 übernommenen Rechtsauffassung von Kläger und dbb: Bei der Besoldung muss ein 15-prozentiger Abstand eines in Vollzeit arbeitenden Beamten mit seiner Familie zum Einkommen einer vergleichbaren Familie liegen, die von der Grundsicherung leben muss. Dies ist bislang nicht der Fall.

„Die Neuausrichtung der Besoldung sollte nach diesem Urteil nun zeitnah von der Landesregierung angegangen werden“, macht der Steuergewerkschafts-Chef unmissverständlich deutlich. Dabei gelte es, die wesentlichen, von den Verwaltungshof-Richtern angeführten Parameter wie den Vergleich mit der Grundsicherung (Nettovergleich) und die Berücksichtigung der Abstände von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe nachzuvollziehen, um die daraus resultierenden Besoldungsanhebungen zu berechnen und zu bestimmern. Volz abschließend: „Fest steht, das wird den Landeshaushalt belasten. Fest steht aber auch, wir dürfen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zurecht behaupten, dass die bislang nicht gewährten Besoldungsanteile den Besoldungs- und Versorgungsbeziehern vorenthalten wurden. Insofern handelt es sich, wenn man so möchte, um eine überfällige Nachzahlung und eine strukturelle Neujustierung, die das Land Hessen leisten muss“.