14.02.2023 (pm):Regierung soll Chance für rechtskonforme Besoldung und Versorgung der Beamten nutzen

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 14.02.23

127. -129 Plenarsitzungen Hessischer Landtag

Regierung soll Chance für rechtskonforme Besoldung und Versorgung der Beamten nutzen

Die derzeitige zweite Lesung des Doppelhaushalts 2023/2024 ist der richtige Zeitpunkt, die Besoldung und Versorgung für Finanzbedienstete und andere betroffene Berufsgrup- pen in Hessen endlich rechtskonform zu regeln. Dazu fordert die Deutsche Steuerge- werkschaft Hessen (DSTG Hessen) die Landesregierung und die sie tragenden Fraktio- nen CDU und Grüne auf.

Die Landesregierung plant in ihrem „Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung“ 2023 und 2024 eine höhere Besoldung von jeweils drei Prozent (Drucks. 20/10485 zu Drucks. 20/9499). Der Verwaltungsgerichtshof hat hingegen schon 2021 festgestellt, dass die Besoldung rund 25 Prozent höher als derzeit sein müßte.

Um den Landeshaushalt nicht übermäßig zu belasten, schlägt die DSTG Hessen zwei Besoldungsstufen von jeweils acht Prozent in diesem und dem nächsten Jahr vor. Der restliche Ausgleich müsse in 2025 vorgenommen werden. Die von der Koalition jetzt ge- planten „Trippelschritte“ von zwei mal drei Prozent vertagen das Problem zu Lasten un- serer Mitglieder auf den Sankt-Nimmerleistag, kritisiert die DSTG-Hessen.

Wichtig ist den Mitgliedern der DSTG Hessen eine rasche und konsequente Umsetzung auch wegen des Fachkräftemangels. Schon jetzt gebe es spürbare Defizite im steuerlichen Gesetzesvollzug. Außerdem verlören die Finanzbehörden aus unterschiedlichen Gründen mehr und mehr Kolleginnen und Kollegen, die in den Behörden erstklassige Arbeit leiste- ten, an andere Behörden und an die Privatwirtschaft. Wenn dies so weitergehe, drohten neben bereits bestehenden Vollzugsproblemen gravierende Steuerausfälle für den Staat.

 

Pressekontakt: Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de