PRESSE – MITTEILUNG
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen, 17.02.23
Hessischer Landtag verabschiedet Beamtenbesoldung
Besoldung und Versorgung bleibt verfassungswidrig
Steuergewerkschaft kündigt erneut Prüfung rechtlicher Schritte an
Die Beamtinnen und Beamten in Hessen werden weiterhin verfassungswidrig zu gering besoldet. „Die Regierungsfraktionen verpassten bei der gestrigen Beschlussfassung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes die Chance einer angemessenen Reform, wie sie die DSTG Hessen vorgeschlagen hatte. Die DSTG Hessen wird erneut rechtliche Schritte prüfen!
Bereits 2021 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf ursprüngliche Initiative der DSTG Hessen hin entschieden, dass die Besoldung in Hessen verfassungswidrig ist und zum Teil unter der Grundsicherung liegt. Die Gremien der DSTG Hessen haben bereits zur Durchsetzung ihrer Interessen mehrere Optionen grünes Licht gegeben, unter anderem für eine erneute rechtliche Überprüfung.
Die DSTG Hessen stellt fest: Richtig ist, dass es in zwei Schritten zum 1.4.2023 und 01.01.2024 jeweils 3 Prozent mehr Geld gibt. Der Gesetzgeber hat aber auch mit diesem Gesetz verpasst, verfassungskonforme Regelungen zu schaffen und die weiteren Repara- turschritte aufzuzeigen. Am pikantesten ist die Tatsache, dass er von seinen Staats- dienern täglich eine rechtstreue Umsetzung der Gesetze und Vorschriften verlangt und diese selbst aber schuldig bleibt.
Die Enttäuschung der Beamtenschaft in der hessischen Finanzverwaltung ist angesichts des Beschlusses des Landtags erheblich. Dabei gehe es nicht allein um die Besoldung. Bereits jetzt führe der Fachkräftemangel zu spürbaren Defiziten im steuerlichen Gesetzes- vollzug. Täglich verlöre man aus unterschiedlichen Gründen Kolleginnen und Kollegen, die in den Behörden erstklassige Arbeit leisten. Wenn es so weitergeht, drohen neben den bereits bestehenden Personal- und mithin Vollzugsproblemen gravierende Steuerausfälle für den Staat.
Nochmal zum Hintergrund: Die Beamtinnen und Beamten in Hessen warten seit 2015 auf eine angemessene Besoldung und Versorgung. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am 30.11.2021 unter anderem ein Defizit bei der Besoldungsgruppe A 5 Stufe 1 mit 24,3 Prozent zuvor berechnet und festgestellt. Die Besoldung ist nicht nur 9,3 Prozent (Stand 2021) unter der Grundsicherung und mithin schon gar nicht, wie erforderlich, 15 Prozent (Feststellung des BVerfG) über Grundsicherung. Insofern kann man eineinhalb Jahre später unter Einbeziehung des Bürgergeldes, welches über der Grundsicherung liegt, von mindestens 25 Prozent Gehaltsdefizit reden. Das Ganze hat dann auch Auswir- kung auf das Gebot der Abstände innerhalb der Struktur der Besoldungstabelle, auch das wurde bereits normiert.
An mangelnden finanziellen Spielräumen im Haushalt kann es nicht liegen, hatte doch der Finanzminister jüngst erst von einem positivem Jahresabschluss 2022 in Höhe von 3,9 Milliarden Euro berichtet. Wenn man dann noch die rund 2 Milliarden Euro dazu rechnet, die die Hessische Landesregierung ihrer Beamtenschaft in den vergangenen Jahren vor- enthalten hat, dann weiß man nicht mehr, was man noch sagen soll.
Die DSTG Hessen hatte den einzigen konstruktiven Reparatur-Vorschlag in die Debatte eingebracht. Nämlich im Wesentlichen mit:
zwei ersten, klaren und raschen Besoldungs- und Versorgungs-Schritten von jeweils 8 Prozent in 2023 und 2024 und
einem dritten Schritt unter Verwendung der dritten 8 plus X Prozent, bei der das verfassungsmäßige Abstandsgebot neu austariert werden würde, zu agieren.
Skandalös ist auch, dass die umgehende Nachzahlung der Ansprüche für die Altjahre, in denen eine Zurücksetzung bei Besoldung und Versorgung gegeben ist, also insbesondere für die Nullrunde des Jahres 2015 und die Minusrunde 2016 nach über 8 Jahren immer noch nicht angepackt wurde.
Pressekontakt: Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de