PRESSE – MITTEILUNG
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen, 16.03.23
Gemeinsam für mehr Gerechtigkeit:
Steuergewerkschaft startet PETITION für verfassungsge- rechte Besoldung und Versorgung hessischer Beamter
Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) hat unter (https://www.openpetition.de/!vnwzp) eine Online-Petition gestartet, um Unterschriften für mehr Besoldungs- und Versorgungsgerechtigkeit von Beamten in Hessen zu sammeln. Hintergrund sind die Beschlüsse der hessischen Landesregierung, wonach die Besoldung und Versorgung hessischer Beamter 2023 und 2024 jeweils nur um drei Prozent erhöht werden soll. Dies sei zu gering und verfassungswidrig. Es verstärke den bereits herrschenden Fach- kräftemangel in der Finanzverwaltung weiter.
„Die Beamtinnen und Beamten in Hessen warten seit 2015 auf eine rechtmäßige Be- soldung und Versorgung“, so der Vorsit- zende der DSTG Hessen, Michael Volz. „Al- lein bei der Besoldungsgruppe A 5 Stufe 1, sprechen wir über ein Gehaltsdefizit von mindestens 25 Prozent. Dies hat der Ver- waltungsgerichtshof (VGH) Kassel in sei- ner Entscheidung festgestellt. Diese fußt auf zahlreichen Entscheidungen des Bun- desverfassungsgerichts. Bei Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 5, die unter anderem unsere Lohnsteuerrückerstattung bearbeiten, liegt der Fehlbetrag bei monatlich 763 Euro. Bei den gehobenen Eingruppierungen, etwa in der A 12, in denen sich zum Beispiel Betriebsprüfer oder Steuerfahnder wiederfinden, fehlen im Monat circa 1.000 Euro im Geldbeutel. Bei Amtsleitungen sind es sogar 1600 Euro monatlich.“
Auf ursprüngliche Initiative der Steuergewerkschaft Hessen hatte sich im Jahr 2021 der VGH mit dem Thema beschäftigt und festgestellt, dass die Versorgung und Besoldung hessischer Beamter seit 2013 nicht mehr verfassungskonform ist, sondern zum Teil sogar unter der Grundsicherung liegt. In ihrem „Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versor- gung“ plante die Landesregierung daraufhin nun 2023 und 2024 eine Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent (Drucks. 20/10485 zu Drucks. 20/9499).
Dies gleiche die bestehenden Defizite aber längst nicht aus. Laut DSTG Hessen wäre ein Auf- schlag von rund 25 Prozent erforderlich. Um die Staatskasse nicht zu überfordern, verlangte die DSTG eine Erhöhung von jeweils acht Prozent in diesem und dem nächsten Jahr. Der Rest könne danach zeitnah in einem dritten kräftigen prozentualen Schritt ausgeglichen werden. Dabei müssen die Abstände neu justiert werden. Da die Landesregierung trotz verschiedener Anhörungen und Umsetzungsvorschläge leider keinen Schritt in diese Richtung bewegt habe, hat die Landesleitung, auf vorsorglichen Beschluss des Landeshauptvorstandes, der DSTG Hes- sen nun den Startschuss für die breit angelegte Petition gegeben.
Steuergewerkschaft hofft auf breite Unterstützung anderer Gewerkschaften
Wir hoffen, dass neben unseren Mitgliedern möglichst viele andere Menschen unsere Peti- tion unterstützen, weil nicht nur Beamte der Finanzverwaltung, sondern die komplette Lan- desbeamtenschaft sowie die Versorgungsempfänger von diesen gravierenden Einschnitten in der Besoldung betroffen sind. „Es geht hier nicht um Tarifverhandlungen, Einkommens- runden, Inflationsausgleich oder gar um Beamten-Privilegien, sondern um unseren Rechtsan- spruch auf Mindestbezahlung, wie es das Gesetz vorsieht und es die dritte Gewalt festge- stellt hat“, so Volz. Finanziell könne sich Hessen eine verfassungskonforme Besoldung seiner Beamten auf jeden Fall leisten, meint der Vorsitzende. Laut Pressemeldung des Finanzminis- teriums vom 18. Januar 2023 habe Hessen im Jahr 2022 einen Haushaltsüberschuss von 3,9 Milliarden Euro erzielt. „Wenn man dann noch die rund zwei Milliarden Euro dazu rechnet, die die Hessische Landesregierung ihrer Beamtenschaft in den vergangenen Jahren vorent- halten hat, dann fehlen einem schlicht die Worte“, so Volz abschließend.
Ohne gerechte Entlohnung verschärft sich der Fachkräftemangel weiter
Außerdem weist der Landesvorsitzende daraufhin, dass der ohnehin schon vorherrschende Fachkräftemangel in den Finanzbehörden durch die unzureichende Bezahlung noch weiter verstärkt werde und zu spürbaren Defiziten im steuerlichen Gesetzesvollzug führen werde. Schon heute verlöre man täglich Kolleginnen und Kollegen, die in den Behörden erstklassige Arbeit leisten entweder an andere Behörden, an die Privatwirtschaft oder andere Bundeslän- der, in denen die Bezahlung besser sei. “Die A 9 in Hessen ist die A 8 in Bayern und so zieht sich das durch alle Besoldungsgruppen”, mahnt Michael Volz. Werde der Abwanderungs- trend nicht gestoppt, drohten neben den bereits bestehenden Personal- und mithin Vollzugsproblemen gravierende Steuerausfälle für den Staat. „Und das betrifft uns dann alle“, so Volz abschließend.
Pressekontakt: Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de