28.07.2023 (pm): Landesjugendtag setzt sich für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen in hessischen Steuerbehörden ein

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Bad Soden-Salmünster, 28. Juli 2023

18. Landesjugendtag der DSTG Hessen:

Landesjugendtag setzt sich für bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen in hessischen Steuerbehörden ein

  • Klares Plädoyer für wettbewerbsfähige Besoldung und Inflationsausgleich
  • Mehr als 8.500 Menschen unterstützen bereits Petition für Verfassungsmäßigkeit bei Besoldung und Versorgung

Mit einer Entschließung setzt sich die Jugend der Hessischen Steuergewerkschaft (DSTG Hessen) für bessere Arbeitsbedingungen, eine verfassungsgemäße Besoldung und ein zukunftsweisendes Konzept zur Gewinnung notwendiger Fachkräfte ein. Die Forderungen wurden beim 18. Landesjugendtag der DSTG Hessen am 27. und 28. Juli 2023 in Bad Soden-Salmünster erhoben.

Es gehe darum, im Vergleich zur Wirtschaft endlich wettbewerbsfähige Arbeits- und Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst zu schaffen, ansonsten werde sich der ohnehin schon vorherrschende Personalmangel weiter verschärfen. Das würde die Arbeitsfähigkeit der Behörden noch stärker gefährden, was zahlreiche Nachteile für das Land und seine Bevölkerung mit sich brächte, heißt es in der Entschließung.

Land Hessen verweigert bis zu 1.600 Euro Besoldung monatlich

Angesichts einer galoppierenden Inflation sei endlich eine angemessene und vor allem verfassungskonforme Besoldung nötig. Die bisher im Raum stehenden zweimal 3 Prozent seien bei einem Rückstand von etwa 24 Prozent einfach zu wenig. Im Jahr 2021 hatte der Verwaltungsgerichtshof Kassel festgestellt, dass die Versorgung und Besoldung hessischer Beamter seit 2013 nicht mehr verfassungskonform ist, sondern zum Teil sogar unter der Grundsicherung liegt. Allein bei der Besoldungsgruppe A 5 Stufe 1 liege das Defizit bei 25 Prozent. Bei Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 5, die unter anderem Lohnsteuerrückerstattungen bearbeiteten, liege der Fehlbetrag bei monatlich 763 Euro. Bei den gehobenen Bezahlungsgruppen, etwa in der A 12, in denen sich zum Beispiel Betriebsprüfer oder Steuerfahnder wiederfänden, fehlten pro Monat circa 1.000 Euro im Geldbeutel. Bei Amtsleitungen seien es sogar 1.600 Euro monatlich. Dieser Zustand sei nicht länger hinnehmbar, es handelt sich nur um die Mindestbezahlung und keinesfalls die Kür, die eine Annäherung an das Gehälter in der freien Wirtschaft, also beispielhaft zu den steuerberatenden Berufen, wäre.

Ein weiterer zwingender Schritt sei die Zahlung einer steuer- und abgabefreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro auch an hessische Finanzbedienstete. Schließlich seien auch sie von der Härte der Inflation getroffen. 3.000 Euro entsprächen in etwa der Kaution für eine Wohnung oder der Anzahlung eines Leasingvertrags für ein E-Auto, die auch gerade junge Menschen benötigten, und sollte doch möglich sein.

Auch Work-Life-Balance wichtig

Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer des diesjährigen Landesjugendtags weitere Möglichkeiten, die Arbeits- und Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst zu verbessern und dem Personalmangel entgegenzuwirken. Denkbar seien eine 4-Tage-Woche, Personalentwicklungskonzepte für alle Laufbahnen und eine teamorientierte Führungskultur.

Pressekontakt: Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de