20.11.2024 (pm): DSTG Hessen wehrt sich gegen geplante Verschiebung der Besoldungserhöhung für Finanzbeamte und Ruheständler: „Es darf keine neuerlichen Sonderopfer für Finanzbeamte geben!“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Wiesbaden/Gelnhausenn, 20. November 2024

DSTG Hessen wehrt sich gegen geplante Verschiebung der Besoldungserhöhung für Finanzbeamte und Ruheständler:

„Es darf keine neuerlichen Sonderopfer für Finanzbeamte geben!“

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen (DSTG Hessen) zeigt sich entsetzt und in höchstem Maß verärgert über die Pläne der schwarz-roten Landesregierung, die für August 2025 gesetzlich beschlossene Anpassung der Beamtenbesoldung um vier Monate auf den 1. Dezember 2025 zu verschieben. „Es handelt sich dabei um einen eklatanten Wortbruch und ein fatales Signal, welches das Vertrauen der hessischen FINANZER in die Landesregierung massiv und nachhaltig erschüttert.“, so der Landesvorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz.

Die Verschiebungspläne seien ein Schlag ins Gesicht der hessischen FINANZER. „Nur weil die Politik ihre Arbeit nicht richtig macht, soll wieder einmal eine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken unserer verbeamteten Mitgliedschaft in den Finanzbehörden ausgetragen werden“, entrüstet sich die Kollegenschaft zurecht ganz massiv. „Das konnten wir in den letzten Tagen in Sitzungen von Haupt- und Bezirkspersonalrat sowie in unseren Ortsverbänden und in Mitgliedergesprächen deutlichst erfahren“, so Volz.

„Dieses neuerliche Unrecht werden wir so nicht hinnehmen“, verspricht der Landesvorsitzende. „Das haben wir vergangenen Dienstag gegenüber den Herren Staatsministern Poseck und Lorz bereits klar zum Ausdruck gebracht. Mit unserem Dachverband, dem dbb Hessen, und den anderen Mitgliedsgewerkschaften werden wir am kommenden Donnerstag, dem 21.11.2024, um 11 Uhr, in Wiesbaden auf dem Dern´schen Gelände vor dem Landtag gegen diese neue Ungerechtigkeit demonstrieren.“ Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hat aufgrund der Sparpläne eine Aktuelle Stunde anberaumt und eine Kleine Anfrage verfasst.

„Wir setzen uns dafür ein, dass es bei dem beschlossenen Besoldungsgesetz und der Erhöhung von 5,5 Prozent zum 1. August 2025 bleibt“, so Volz. „Es wäre ein großer Schaden für unser Bundesland, wenn durch ein neuerliches Sonderopfer das spürbare Unmuts- und Frustpotenzial in den Finanzbehörden sich wegen dieser zeitlichen Verlagerung noch verstärkt. Ist es CDU und SPD nicht bekannt, dass die gut ausgebildeten Finanzbeamten bei steuerberatenden Berufen, in der freien Wirtschaft und auch in Kommunen etc. heiß begehrt sind? Will man mit solchen Absichten unsere Kollegenschaft in die Arme anderer Arbeitgeber treiben?“, fragt der Landesvorsitzende an die Adresse der Regierungsfraktionen gerichtet.

Zum Hintergrund:

Die hessische Steuerverwaltung spielt d i e zentrale Rolle für die Sicherstellung der Steuereinnahmen und somit für die Finanzstabilität von Hessen. Doch dies wird keineswegs belohnt. Im Gegenteil: Seit Jahren erhalten die hessischen Finanzer eine verfassungswidrige Besoldung und Versorgung, dabei weisen der Dachverband und auch die Fachgewerkschaft der Finanzbeamten, die DSTG Hessen, bereits seit 2015 die Landesregierung immer wieder darauf hin, entsprechende Rücklagen zu bilden, um dies zu ändern.

Mit der Verschiebung der zweiten Stufe der Besoldungsanpassung im kommenden Jahr um vier Monate, würde das bereits verabschiedete Besoldungs-Gesetz in Teilen wieder aufgehoben und der Grundsatz der zeitgleichen und systemkonformen Übertragung des Tarifergebnisses TV-H auf Besoldung und Versorgung ebenfalls aufgekündigt. Ein extremer Vertrauensbruch und Rückschlag auch bezüglich der verfassungskonformen Besoldung und Versorgung, deren Aufholung CDU und SPD im Koalitionsvertrag den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern fest zugesichert hatten.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de