23.10.2020 Info Nr. 25/2020 Widersprüche gegen die Besoldung 2020

Widersprüche gegen die Besoldung 2020

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass sich an der Aussage des dbb Hessen bezüglich der Widerspruchseinlegung gegen die Angemessenheit der Alimentation für das Jahr 2020 im Verhältnis zu den Vorjahren nichts geändert hat.

Alle jene, die bereits in den Vorjahren gegen die Besoldung Widerspruch eingelegt hatten, müssen dies nach Zusage des Hessischen Ministers des Inneren und für Sport in 2020 nicht wiederholen.

Anders könnte dies für alle Kolleginnen und Kollegen sein, die

  • in den Vorjahren einen solchen Widerspruch nicht eingelegt haben
  • in den Vorjahren keinen Widerspruch eingelegt haben, da sie noch keine Beamt*innen des Landes Hessens waren (bspw. Regierungsräte/innen zur Einweisung)
  • in den Vorjahren keinen Widerspruch eingelegt haben, solange sie noch Anwärter*innen waren und mit Bestehen der Laufbahnprüfung in 2020 in die übliche Besoldungsstruktur/-tabelle nach A 6 bzw. A 9 überführt wurden.

In diesen Fällen empfehlen wir die Einlegung eines Widerspruchs für das Besoldungsjahr 2020. Ein Muster und die entsprechende Info des dbb leiten wir Ihnen umgehend nach Erhalt zu. Wir bitten darum diese Information in geeigneter Weise weiterzugeben.

Wir lassen niemanden allein!

Sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir Sie umgehend informieren !!!

 

25.-27.09.2020 Online Spendenlauf “10.000 Kilometer für Hanau”

Online-Spendenlauf

„10.000 Kilometer für Hanau“

vom 25. bis 27. September 2020

Die verbindende Wirkung von Sport zur Überwindung von Rassismus und Diskriminierung rückt die Sportgemeinschaft der DSTG Hessen unter Schirmherrschaft von Ministerpräsident Volker Bouffier bei ihrem Online-Spendenlauf „10.000 Kilometer für Hanau“ vom 25. bis 27. September 2020 in den Mittelpunkt. Dann wollen wir drei Tage lang für die Hinterbliebenen der zehn Opfer des Anschlags in Hanau am 19. Februar 2020 und im Gedenken an die erschütternde Tat Kilometer und Spendengelder sammeln. 

 

Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Beschäftigten der Hessischen Finanzverwaltung und darüber hinaus alle Hessinnen und Hessen. Macht Kilometer, egal ob Ihr Fahrrad fahrt, joggt, walked, schwimmt, rennt oder einfach nur mit Eurem Hund eine mega Gassi-Runde dreht! Jeder Kilometer zählt! Ziel ist es, insgesamt mindestens 10.000 Kilometer zurückzulegen – zum Gedenken an jedes Opfer also mindestens 1.000 Kilometer.

Dass Du mit dabei bist, zeigst Du bei Facebook und Instagram, indem Du zwischen dem 25. und 27. September ein Selfie von Dir und Deine Kilometer-Anzahl postest. Und das geht so:

Facebook: Like unsere Facebook-Seite DSTG Hessen & lade ein Bild von Dir samt Deiner zurückgelegten Kilometer-Anzahl in deinem eigenen Facebook-Profil hoch & verlinke die DSTG Hessen & benutze die Hashtags #10000kmfuerhanau und #dstghessen

Instagram: Folge der DSTG Hessen & lade ein Bild von Dir samt Deiner zurückgelegten Kilometer-Anzahl als Beitrag oder Story in Instagram hoch & benutze die Hashtags #10000kmfuerhanau und #dstghessen

WICHTIG: Bitte schicke uns Foto, Name und Kilometeranzahl unbedingt per WhatsApp an 0157 36787495, damit wir intern auch über die Teilnehmer und die Kilometeranzahl „Buch führen“ und die Daten regelmäßig aktualisieren und kommunizieren können. 

 

Wer die gute Sache zudem mit einer Geldspende unterstützen möchte, nutzt  bitte unser Spendenkonto IBAN DE05 6609 0800 0006 9201 28, Verwendungszweck: 10.000 Kilometer für Hanau.

 

Alle Information per pdf:

Weitere Informationen zur Aktion

 

27.08.2020 Aktuelle Besoldungsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Aktuelle Besoldungsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

in der letzten Sitzung der Landesleitung der DSTG Hessen haben wir auch über die beiden aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts diskutiert. Wichtig zu wissen ist dabei, dass sich die Gremien des dbb und der DSTG auf Bundes- wie auf Landesebene mit der Sache und den sich ergebenden Konsequenzen hieraus intensiv befassen.

Inwieweit diese neuerlichen beiden Entscheidungen als eine Revolution in der Besoldungsordnung bezeichnet werden können, wollen wir heute noch nicht abschließend einordnen. Die Kolleginnen und Kollegen in Bayern, sprich der Bayerischen Finanzgewerkschaft (dortige DSTG) haben bereits die Zusage der Abteilungsleiterin aus dem Finanzministerium, dass etwaige sich ergebende Konsequenzen, wie auch bisher, konsequent seitens der Bayerischen Landesregierung umgesetzt werden, sprich Besoldungsnachzahlungen an die Beamten/innen vorgenommen werden.

Auf der anderen Seite ist ein hessisches Besoldungsverfahren, seitens des dbb Hessen, am Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig. Wie Sie sicher wissen, geht es dabei um die Fragestellung der Besoldungshöhe für das Besoldungs- und Haushaltsjahr 2016. Es gilt diese Entscheidung des Hofes abzuwarten.

In jedem Fall werden wir Sie auf dem Laufenden halten, sobald uns in der einen oder anderen Angelegenheit Informationen vorliegen