Impfpriorisierung für Finanzverwaltung gefordert

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen fordert die zeitnahe Priorisierung der Beschäftigten in der Hessischen Finanzverwaltung sowie den Bezügestellen zur Impfung gegen Covid-19. Zuletzt hatte das bayrische Finanzministerium grünes Licht für eine Impfpriorisierung seiner gesamten Finanzverwaltung gegeben. Ähnlich verhält es sich im Nachbarland Rheinland-Pfalz. „Wir fordern eine Synchonsierung zu unseren Kolleginnen und Kollegen in Mainz und München. Ob die trotz Corona im Außendienst tätigen Steuerfahndungsdienste, die Beschäftigten der Vollstreckungsaußendienste, die im Innendienst tätigen Kolleginnen und Kollegen oder auch diejenigen, die eine Betreuung im Baubereich ausüben, wir möchten nun endlich eine zeitnahe wirkungsvolle Impfung für alle Beschäftigten im Ressort nach dem Vorbild anderer Bundesländer“, betont DSTG-Landesvorsitzender Michael Volz in einer Pressemitteilung. 

So befasste die DSTG Hessen Finanzminister Michael Boddenberg bereits in einem Schreiben am 24. Februar 2021 wegen der Frage einer Impfkampage und des Testens der Beschäftigten in der Finanz- und Steuerverwaltung. In einem Erinnerungsschreiben vor zwei Wochen wies das Leitungsgremium der Gewerkschaft zudem auf die risikobehafteten Arbeitsbereiche hin. Im Übrigen sind auch die steuerberatenden Berufe als systemrelevant priorisiert worden. Besonders für die Beschäftigten im Außendienst, für diejenigen mit nicht vermeidbaren Publikumskontakten, gewinnt dieses Warten angesichts steigender Inzidenzwerte, aufkommender Forderungen, dass die Priorisierung alsbald komplett aufgehoben werden soll, sowie den Entwicklungen in anderen Bundesländern immer mehr an Brisanz, führt die Finanzgewerkschaft aus.

„Natürlich ist uns bewusst, dass ganz viele Bürgerinnen und Bürger zeitnah eine wirkungsvolle Impfung gegen das Virus erwarten, die sie vor Erkrankungen schützen und das tägliche Leben etwas normalisieren soll. Unsere Mitglieder wollen keine Sonderbehandlung sondern nur mit der Kollegenschaft, etwa in Bayern oder Rheinland-Pfalz, gleichgestellt sein“, so der Landesvorsitzende weiter.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wirken die Leitungsgremien der Steuergewerkschaft nachhaltig und konsequent zum Wohle ihrer Mitglieder und der Kollegenschaft fort. Die Gewerkschaft hat mit ihrer FAQ-Systematik zu COVID 19 Maßstäbe gesetzt, welche später von der Verwaltung übernommen wurden. Sie hat die steuerlichen Hilfen sowie alle weiteren Unterstützungsmaßnahmen konstruktiv befürwortet, früh die psychischen Beeinträchtigungen professionell analysieren lassen, die Veränderungsprozesse des Homeoffice, des Homelearning intensiv fortentwickelt, Orientierung und Haltung gelebt und auch die Dienstherrnschaft mit ihren konstruktiven Gesundheitsgedanken in dieser für alle Menschen schwierigen Situation befasst.

Abschließend stellt die Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung fest: Wenn der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachkommt, ist die dauerhafte Sicherung der hessischen Staatseinnahmen gewährleistet.

Landesvorsitzender Volz trifft hessischen SPD-Generalsekretär

Reform der Grundsteuer und wandelnde Arbeitswelt im Fokus

Die bevorstehende Reform der Grundsteuer und eine sich rasant ändernde Arbeitswelt standen im Mittelpunkt eines Informationsaustausches zwischen dem DSTG-Landesvorsitzenden Michael Volz und dem hessischen SPD-Generalsekretär Christoph Degen in der Landesgeschäftsstelle der hessischen Steuer-Gewerkschaft in Gelnhausen. Beide Gesprächspartner stimmten darin überein, dass den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowohl bei der künftigen finanziellen Ausstattung der Kommunen als auch bei der Gestaltung des von Home-Office und non-territorialem Arbeiten geprägten Arbeitsalltages der Menschen mit Bedacht und klugen, nachhaltigen Weichenstellungen begegnet werden müsse. 

Als gangbaren und praktikablen Weg bezeichnete Michael Volz in diesem Zusammenhang die im Mai 2020 von Finanzminister Michael Boddenberg vorgelegten Eckwerte zur Neuregelung zur Grundsteuer in Hessen. „Die Steuererklärung enthält dann nur noch drei Angaben – Grundstücksfläche, Gebäudefläche ‚Wohnen‘ und Gebäudefläche ‚Nicht- Wohnen‘. Die Handhabung ist sehr bürgerfreundlich gestaltet. Die Abstände zwischen den Hauptfeststellungen könnten gegenüber dem Bundesmodell weiter gefasst werden, da diese einmal festgestellten Daten immer wieder zugrunde gelegt werden können, falls sich nichts gravierend ändert. Insofern wäre dies auch eine Entlastung für die Bürger, weil das weniger Abgabeverpflichtung bedeutet“, brachte der DSTG-Landeschef die Vorteile für Steuerbürger mit Grundstückseigentum auf den Punkt. Er betonte die Bedeutung der Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Das gelte für ländliche Gemeinden wie beispielsweise das im Vogelsberg gelegene Birstein genauso wie für Metropolen, etwas das osthessische Fulda. Christoph Degen stellte das von Bundesfinanzminster Olaf Scholz vorgelegte Reformmodell als das gerechtere Modell heraus, allerdings müsse hier über die Wege der Umsetzbarkeit gesprochen werden.

Mit Blick auf die sich rasant ändernde Arbeitswelt konstatierten Degen und Volz, insbesondere die aktuelle Pandemiesituation zeige, dass flexible digitale Arbeitsformen möglich – und für das Funktionieren des Staates – unabdingbar seien – und gleichzeitig auch den Interessen der Beschäftigten entsprechen. Der DSTG-Landesvorsitzende berichtete, dass eine Arbeitsgruppe seiner Gewerkschaft ein Positionspapier unter der Überschrift „Ganzheitliche Arbeitswelten – Harmonisierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen“ entwickelt und in den landespolitischen Diskurs eingebracht habe. Eine Initiative, die Christoph Degen sehr begrüßte. „Damit hat die DSTG auch wertvolle Impulse für uns als SPD-Fraktion gegeben“. Schlagworte des Positionspapieres sind unter anderem „Moderne Arbeitszeitgestaltung“, „Flexibles Arbeiten“, „non-territoriales Arbeiten“, „Alternierende Telearbeit“ und „Gesundheitsschutz“. Michael Volz: „Mit unserem Konzept möchten wir proaktiv einen nach vorne gerichteten Diskussionsprozess anregen, der ganzheitlich die Generationenfrage und die demografischen Entwicklungen, die fortschreitende Digitalisierung sowie die sich wandelnden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Fokus nimmt“.

Abschließend vereinbarten Gewerkschaftsschef und SPD-Generalsekretär, im intensiven Dialog zu bleiben. „Als Praktiker mit hohen Erfahrungswerten und Fachkompetenzen sind Michael Volz und die DSTG wichtige Impulsgeber für uns als handelnde Politik“, sagte Christoph Degen.

20.01.2021 (pm): Ausweitung der Homeoffice-Regelungen

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 20.01.2021

 

Ausweitung der Homeoffice-Regelungen:

Hessische Steuergewerkschaft hofft auf klare Umsetzung durch Verwaltungen und Unternehmen

 

Landesvorsitzender Michael Volz: Zur aktuellen Eindämmung des Virus, für die Gesundheit der Menschen, für das Funktionieren unseres Staates und die weitmöglichste Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens sind flexible und digitale Arbeitsformen jetzt unabdingbar – Appell an Arbeitsschutz und Gesundheitsfürsorge

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen begrüßt die Ausweitung der Homeoffice-Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausdrücklich. Sie erhofft von Arbeitgebern sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der freien Wirtschaft, diese im Sinne des Gesundheitsschutzes nun auch umfassend umzusetzen. „Bereits seit dem ersten Lockdown erfüllen die Beschäftigten im Homeoffice verwaltungs- und branchenübergreifend das in sie gesetzte Vertrauen mit großer Motivation. Niedrige Krankenstände, hohe Arbeitserledigungszahlen und eine große Identifikation mit ihrer Aufgabe zeichnen sie aus“, betont Landesvorsitzender Michael Volz. Aus dieser Erkenntnis heraus erarbeitete die Fachgewerkschaft der Hessischen Finanzverwaltung im Sommer ein Positionspapier zur Arbeitszeit der Zukunft und brachte es über die Landtagsfraktionen in den politischen Diskussionsprozess ein. „Für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes, also unseres Staates, und die weitmögliche Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens gerade in Krisenzeiten, sind flexible und digitale Arbeitsformen unabdingbar“, bringt es der Gewerkschaftschef auf den Punkt.

Eine große Bedeutung falle da dem über Jahrzehnte erlangten Arbeitsschutz zu, der natürlich auch im Homeoffice gelten müsse, betont Michael Volz. So flexibel sich die Arbeitswelt besonders auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie entwickele, so flexibel gelte es in diesen Krisenzeiten auch, Regelungen mit dem Ziel zu erlassen, sowohl die Funktionsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu erhalten als auch die Menschen vor Überbelastung zu schützen. „Zu dieser Flexibilität zählt deshalb auch, dass Dienstherren und Arbeitgeber gerade jetzt besondere Rücksicht auf die Doppelbelastung in Millionen Familien nehmen, die sich aus dem Aufeinandertreffen von Homeoffice und Homeschooling ergibt“, nennt der Gewerkschaftsführer ein aktuelles Beispiel. Berichte über psychische Belastungen und Überforderungen mit mangelnder digitaler Ausstattung zählten in diesem Zusammenhang zu den Problematiken, mit denen die DSTG Hessen jüngst immer wieder konfrontiert werde.

Ein Lob spricht Volz der Hessischen Finanz- und Steuerverwaltung aus: „Die Zwänge der Pandemie Mitte März haben das Homeoffice in wenigen Wochen unter Einbindung der entsprechenden technischen Möglichkeiten etabliert und heute fast schon routiniert. Die Verwaltung wurde in kürzester Zeit in das Zeitalter der Digitalisierung katapultiert und dies erfolgreich. Die ungebremst hochgehaltene, effiziente Arbeit zeigt, dass die Beschäftigten von einer großartigen Motivation getrieben und digital souverän sind“. Diese Entwicklung, so der Gewerkschaftschef weiter, verpflichte aber auch zu der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den digitalen Weg ungebremst weiter zu gehen und an manchen Stellen sogar noch eine Schippe drauf zu legen. „Was in der hessischen Finanz- und Steuerverwaltung funktioniert, kann und muss auch in anderen Verwaltungsbereichen und in der freien Wirtschaft funktionieren“, betont Volz.

Nicht nur der zweite Lockdown zeige die Bedeutung des Arbeitens im Homeoffice auf. Längst sei es gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass diese flexible Arbeitsform auch nach der Pandemie breiten Raum im Arbeitsleben einnimmt, so der DSTG-Landesvorsitzende weiter.

Von diesen Gedanken getragen entstand im Sommer das gewerkschaftliche Positionspapier unter der Überschrift „Ganzheitliche Arbeitswelten – Harmonisierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen“. Wie sieht die ganzheitliche Arbeitswelt von morgen aus? Welche Erfahrungswerte sammelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Arbeitsformen wie Homeoffice, mobilem Arbeiten, Telearbeit und weiteren flexiblen Modellen bislang und speziell auch seit Ausbruch der Corona-Pandemie? Welche Ableitungen ergeben sich daraus und wie lassen sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen in Zeiten ganzheitlicher Arbeitswelten harmonisieren, wie Führungsverantwortung in sich wandelnden Zeiten neu definieren, wie Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz mit der Notwendigkeit und dem Bedürfnis nach immer flexibleren Arbeitsformen in Gleichklang bringen? Auf diese Fragen liefert das DSTG-Papier erste fundierte Antworten, die sowohl auf Erfahrungen der letzten Jahre aus der als im Bereich „Agilem Arbeiten“ sehr innovationsfreudigen hessischen Finanzverwaltung als auch auf den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie beruhen. Interessierte finden es online unter www.dstg-hessen.de.

„Homeoffice und non-territoriales Arbeiten dürfen aber keine Einbahnstraße sein“, betont Michael Volz abschließend. Für die Beschäftigten, das Betriebsklima und die Team-Arbeit seien soziale Kontakte im Arbeitsleben existenziell, weshalb dafür sowohl die digitalen als auch die physischen Möglichkeiten, beispielsweise in Form von Präsenztagen in Amt oder im Unternehmen, geschaffen werden müssen. Auch dazu liefert das DSTG-Papier gerade für die Zeit nach der Pandemie weitere wertvolle Hinweise.

ANLAGE:

Das DSTG-Papier „Ganzheitliche Arbeitswelten – Harmonisierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen“

07.12.2020 (pm): Steuergewerkschaft Hessen dankt allen ehrenamtlich Engagierten für ihr Wirken

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 07.12.2020

 

Internationaler Tag des Ehrenamtes:

Steuergewerkschaft Hessen dankt allen ehrenamtlich Engagierten für ihr Wirken

 

Landesvorsitzender Michael Volz: „Das Ehrenamt ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält“

 

„Das Ehrenamt ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Und das ist in diesen Zeiten wichtiger denn je.“ Mit diesen Worten hat Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, am Wochenende anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes allen ehrenamtlich Engagierten seinen Dank und Respekt ausgesprochen. „Sehr viele Mitglieder in unseren 50 Ortsverbänden engagieren sich tagtäglich abends und am Wochenende fast rund um die Uhr, um die Interessen der Mitglieder sowie Kolleginnen und Kollegen in der hessischen Finanz- und Steuerverwaltung ideal ehrenamtlich zu vertreten“, hob er dabei die Bedeutung des Ehrenamtes insbesondere auch im gewerkschaftlichen Bereich hervor.

 

„Wir sind gerade in der Advent- und Weihnachtszeit, der Zeit der Dankbarkeit und der ausgeprägten mitmenschlichen Wärme, und wir möchten den Tag des Ehrenamtes besonders hervorheben und nutzen, um uns bei allen unseren ehrenamtlichen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern innerhalb der DSTG-Familie zu bedanken“, sagte Volz. Dieser große Zusammenhalt – sei es auf Ebene der Ortsverbände, des Landesvorstandes, der Kommissionen mit Organrang, der DSTG Jugend, des Frauen- oder Tarifausschusses, der Arbeitsgruppen, der Behindertenvertretung oder der Leitung – bilde die entscheidende Grundlage dafür, dass die Steuergewerkschaft in Hessen seit 70 Jahren erfolgreich wirke.

 

„Neben diesen Ehrenämtern innerhalb unserer Gewerkschaft und in den Personalräten engagieren sich sehr viele Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich in Vereinen, in der Feuerwehr, in Sport- und Gesangvereinen und in weiteren Institutionen. Sie tragen somit wesentlich zu unserem funktionierenden Gemeinwesen bei“, betonte Volz und konstatierte: „Insoweit sind sie auf den Spuren des derzeitigen Hessischen Koalitionsvertrages unterwegs, der die Stärkung des Ehrenamtes herausprägt“.

 

Im Koalitionsvertrag heißt es unter anderem: „Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, tragen erheblich zu einem gelingenden Miteinander und damit zum Erfolg unseres Landes bei. Sie füllen die Gesellschaft mit Leben. Wir wollen sie in ihrem Engagement bestärken, sie dabei unterstützen und für angemessene Rahmenbedingungen sorgen. Wir wollen Bewährtes erhalten und Neues ermöglichen, damit Hessen auch weiterhin einer der bundesweiten Vorreiter bei der Förderung des Ehrenamts bleibt.“ Ein Anspruch, den die DSTG Hessen aktiv mitlebt, wie Landesvorsitzender Volz abschließend betonte: „Ehrenamtliches Engagement zählt zu den Grundpfeilern des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der unsere Demokratie auszeichnet und wehrhaft gegen destruktive Einflüsse macht. Wir sagen allen Ehrenamtlichen danke, die durch ihre Aktivitäten in den vielfältigsten Bereichen maßgeblich genau dazu beitragen.“

01.12.2020 (pm): Steuergewerkschaft unterstützt Boddenberg-Füracker-Vorschlag

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 01.12.2020

 

Steuerliche Home-Office-Pauschale:

Steuergewerkschaft unterstützt

Boddenberg-Füracker-Vorschlag

 

Landesvorsitzender Michael Volz: Es ist im Sinne der Steuerbürger*innen und unserer Kolleg*innen in den Ämtern richtig und wichtig, den steuerlichen Abzug für die Arbeit im Home-Office auf einfache Weise zu ermöglichen

 

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung, unterstützt den bayerisch-hessischen Vorschlag einer systematischen und möglichst einfachen Pauschale für Steuerbürger*innen, die im Home-Office arbeiten. „Mit dem Einsetzen der Covid-19- Pandemie wurden Kontaktbeschränkungen auch in den Büros erforderlich. Viele Arbeitnehmer*innen haben sich ins Home-Office begeben, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Redundante Arbeitsmodelle, mobile flexible Methoden greifen Platz und erstklassige Arbeitsergebnisse sind zu testieren“, fasst Landesvorsitzender Michael Volz die Erfahrungen der letzten Monate zusammen. Er konstatiert: „Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Länder-Finanzminister Michael Boddenberg  (Hessen) und Albert Füracker (Bayern) sich an die Spitze der Bewegung setzen, um den steuerlichen Abzug für die Arbeit im Home-Office auf einfache Weise zu ermöglichen.“

 

Unbestritten dürfte sein, so Volz weiter, dass die Steuerbürger*innen in der aktuellen Zeit zusätzliche Kosten verzeichnen und ihr Zuhause zum Teil über längere Zeiträume für die Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsleistung nutzen. Das belegten nicht zuletzt die niedrigen Krankenstände und hohen Arbeitserledigungsquoten seit Ausbruch der Pandemie, die branchenübergreifend zu verzeichnen seien.

 

„Die DSTG Hessen unterstützt Vorschläge, die systemgerecht sind, der Steuerehrlichkeit dienen und sowohl für Steuerbürger*innen als auch unsere Kolleg*innen in den Ämtern ökonomisch sind. Wir haben den Eindruck, dass beide Finanzminister mit ihrem Pauschalen-Ansatz genau das fest im Blick haben“, betont Michael Volz. Nun sei zu hoffen, dass die beiden einflussreichen Bundesländer gemeinsam mit den großen Koalitionären in Berlin eine gangbare Gesetzes-Lösung für die Steuererklärungen 2020 sowie die Folgejahre hinbekommen.

 

Gestattet sei der Hinweis: DSTG Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler hatte Mitte des Jahres das Thema im politischen Berlin als Erster aufgerufen und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages platziert. „Seine umfassende steuerliche Expertise ist einmalig, sein Rat wird mehr denn je gefragt sein“, so der hessische Landesvorsitzende. Die DSTG hoffe, dass das Gesetzesvorhaben umgesetzt wird, auch damit betroffene Bürger*innen aus Frustration nicht in Versuchung gelangten, andere Kreativität zu entfalten, die steuerrechtlich ins Nirvana führt.

25.10.2020 (pm): Steuer-Gewerkschaft fordert für Tarifverhandlungen in Hessen im kommenden Jahr Abschluss in gleicher Höhe

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 25.10.2020

 

Tarif-Durchbruch in Potsdam:

Steuer-Gewerkschaft fordert für Tarifverhandlungen in Hessen im kommenden Jahr Abschluss in gleicher Höhe

 

Landesvorsitzender Michael Volz: Potsdamer Ergebnis ist für die Landesbeschäftigten eine echte Wegmarke, besonders auch wegen ihres ungebrochen hohen Engagements seit Ausbruch der Corona-Pandemie

 Als „echte Wegmarke“ für die bevorstehenden Tarifverhandlungen und Einkommensrunden in Hessen im kommenden Jahr bezeichnet Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, den gestern in Potsdam erzielten Tarifabschluss für die mehr als zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. „Wenn es 2021 um die Bezahlung der Landesbeschäftigten geht, gilt es mindestens den Potsdamer Abschluss zu ratifizieren“, gibt der DSTG-Chef die Richtung vor.

Volz erinnert in diesem Zusammenhang an die umfangreichen zusätzlichen Arbeiten in den hessischen Behörden seit Beginn der Corona-Pandemie im März, die auch in den Finanzämtern und in den Dienststellen unter „dem Dach“ des Finanzministers mit hohem Engagement und großer Motivation bewältigt werden: „Unsere Kolleginnen und Kollegen in der hessischen Steuer- und Finanzverwaltung helfen seit Ausbruch der Pandemie motiviert, engagiert und mit hohem Verantwortungsbewusstsein dabei, die Folgen der Krise zu meistern, beispielsweise mit der raschen Umsetzung der steuerlichen Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige, bei der Bearbeitung von Stundungsanträgen und der Genehmigung von Sofort- und Überbrückungsbeihilfen.“ Diese Haltung, so Volz weiter, legten die Kolleginnen und Kollegen gewiss auch ab dieser Woche an den Tag, wenn sie angesichts der dynamischen Entwicklung im Pandemiegeschehen trotz personeller Engpässe in den eigenen Reihen nun auch die wichtige Arbeit der Gesundheitsämter in den Ballungsraumzentren bei der Rückverfolgung von Infektionsketten und der Betreuung Infizierter unterstützen. Auch aus all diesen Gründen gelte das Potsdamer Ergebniss als Messlatte für die bevorstehenden Tarifverhandlungen in Hessen.

Hintergrund: Gestern gelang der Durchbruch bei den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung:

  • Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4 Prozent (mindensten 50 Euro, Azubis 25 Euro) und ab 1.4.2022 um 1,8 Prozent (Azubis 25 Euro), Laufzeit 28 Monate
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5 Prozent (für E1-8)
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600 Euro, E9-12 400Euro, E13-15 300 Euro, Azubis VKA 225 Euro, Azubis Bund 200 Euro)
  • Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70 Euro, 1.3.2022 nochmal 50 Euro, insgesamt 120 Euro)
  • Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

Mit Blick auf die umfangreichen Sonderleistungen, die die Beschäftigten in den Finanzbehörden wie auch in der gesamten Landesverwaltung seit Monaten erbringen, fordert der DSTG-Landesvorsitzende bereits heute von der Hessischen Landesregierung, all dies in guter Erinnerung zu behalten. „Wir helfen in diesen Krisenzeiten gerne und verantwortungsvoll, denn wir wissen, was wichtig und angezeigt ist. Genau das muss in den bevorstehenden Tarifverhandlungen gewertschätzt, anerkannt und honoriert werden“, bringt es Michael Volz auf den Punkt. Er betont: „Unser aller Respekt und Wertschätzung gilt den Beschäftigten, die in der Krise bereits mehrfach an entscheidender Stelle geholfen haben und deren Motivation trotz der durch Corona geänderten Arbeitswelten ungebrochen ist. Wir haben die niedrigsten Krankenstände, die höchsten Arbeitserledigungszahlen und eine hohe Identifikation mit unserer Aufgabe, was sich nicht nur bei der umgehenden raschen Bearbeitung der Corona-Soforthilfemaßnahmen gezeigt hat“. Dafür gelte den Kolleginnen und Kollegen der allergrößte Dank und Respekt.

Und mit genau dieser Haltung stellen sich die Kolleginnen und Kollegen nun auch den neuen Herausforderungen, die die aktuelle Dynamik der Pandemie mit sich bringt: Am Wochenende wurde bekannt, dass Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung aus dem gehobenen Dienst bereits ab dieser Woche die Gesundheitsämter in den Ballungsraumzentren personell verstärken sollen, berichtet Arndt Planz (Frankfurt a.M.) als Mitglied der DSTG-Landesleitung Hessen. Bei dieser Unterstützung für die Gesundheitsämter dürfe insbesondere nicht außer acht gelassen werden, dass in den hessischen Finanzbehörden aktuell noch immer Personalmangel bei der Bearbeitung der qualitativ hochwertigen Aufgaben zur Sicherung der Staatseinnahmen existiert. „Wir Finanzer helfen gerne in der Krise, es darf jetzt aber durch Ministerium und Mittelbehörde nicht noch zusätzlicher Statistikdruck bei der Bearbeitung der Steuererklärungen gemacht werden“, betont Planz. Zudem, so das Landesleitungsmitglied der DSTG Hessen weiter, sollten die an die Gesundheitsämter abzuordnenden Kolleginnen und Kollegen ausschließlich auf freiwilliger Basis gefunden werden.

Personalräte und Gewerkschaft bitten und erwarten eine rasche offizielle Einbeziehung durch die Dienstherrenschaft, um das künftige Vorgehen auch bei diesen wichtigen Unterstützungsmaßnahmen im Kollegenkreis positiv begleiten zu können.

Landesvorsitzender Michael Volz betont in diesem Zusammenhang abschließend: „Die öffentlichen Verwaltungen können die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten mindestens ebenso gut unterstützen wie die Bundeswehr. Da ihr Einsatz im Inneren bei einem Großteil der Bürgerinnen und Büger eher abschreckende Wirkung erzeugen dürfte, begrüßen wir als DSTG Hessen die verwaltungsübergreifende gegenseitige Hilfe auch weiterer Ressorts“.

 

17.09.2020 (pm):„Bei der Sicherstellung der Staatseinnahmen nimmt die Finanzverwaltung eine Schlüsselrolle ein“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 17.09.2020

 

Aktuelle Steuerschätzung:

„Bei der Sicherstellung der Staatseinnahmen nimmt die Finanzverwaltung eine Schlüsselrolle ein“

 

DSTG-Landesvorsitzender Michael Volz: Im finanzpolitischen Bereich ist ein gerechter und geordneter Steuervollzug der Kitt, der unsere Gesellschaft in dieser Krisenzeit zusammenhält

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Steuerschätzungen, die in Folge der Coronakrise natürlich niedriger ausfallen als zunächst angenommen, kommt der Hessischen Finanzverwaltung als einzig nennenswerte Einnahmenverwaltung eine finanzpolitische Schlüsselrolle zu.“ Das hat Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, heute mit Blick auf die am Montag von Finanzminister Michael Boddenberg veröffentliche Steuerschätzung für Hessen betont. Sie bildet im Vergleich zum Mai 2020 (6,4 Milliarden Euro) binnen weniger Monate weitere zusätzliche Belastungen des Landeshaushaltes von rund 1,5 Milliarden Euro ab – insgesamt also über 7,8 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024.

Mehr denn je, so Volz weiter, müsse nun ins Bewusstsein rücken: „Bei der Sicherstellung der Staatseinnahmen nimmt die hessische Finanzverwaltung die Schlüsselrolle ein.“ Es brauche eine auf Jahre personell und technisch stark aufgestellte Finanz- und Steuerverwaltung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit abzufedern. „Haben unsere Kolleginnen und Kollegen in einem ersten wichtigen und richtigen Schritt zu Beginn der Coronakrise mit großem Engagement Liquidität hergeleitet, Insolvenzen verhindert und Erstattungsansprüche wie beispielsweise Stundungen sowie Lohnsteuerrückzahlungen rasch und unbürokratisch erfüllt, so kommt nun aktuell und fortlaufend dem gleichmäßigen Steuervollzug eine ganz besondere Bedeutung zu“, schlägt der DSTG-Landesvorsitzende eine Brücke von den seit Ausbruch der Pandemie mit Bravour gemeisterten Aufgaben zu den bevorstehenden Herausforderungen.

Dabei stellt der Finanzgewerkschafter deutlich heraus, dass es keinesfalls darum gehe, bereits angeschlagene Firmen „kaputt“ zu prüfen, sondern vor allem bei denen hinzuschauen, die von den Corona-Umständen profitiert haben. Als Beispiel führt der Gewerkschaftschef den Bereich des Online-Handels an, in dem Steuerbehörden national und international gemeinsam operieren sollten. Konkretes Handeln sei bei Steuerflüchtigen nötig: „Hier fordern wir alle politisch Verantwortlichen auf, sich zusammen zu tun und konsequent gegen diese vorzugehen“.

Einem einseitigen Konsolidierungskurs erteilt Michael Volz in diesem Zusammenhang eine klare Absage: „Es kann nicht angehen, dass in einer noch nie dagewesenen Situation seit dem 2. Weltkrieg wieder einmal nur der kleine Mann, der Mittelstand oder der öffentliche Dienst eine nachgelagerte Konsolidierung aufgebürdet bekommen.“ Auch deshalb hat die DSTG Hessen bereits im Sommer eine Eingabe zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2021 in den landespolitischen Raum gegeben. „Wir haben konstruktive und wichtige Vorschläge gemacht, die Minister, Haushaltsausschuss, Regierung und vor allen Dingen dem Gemeinwohl, sprich allen Hessinnen und Hessen, helfen könnten. Denn wir sind überzeugt: Im finanzpolitischen Bereich ist ein gerechter und geordneter Steuervollzug ausschlaggebend, er hält unsere Gesellschaft in dieser Krisenzeit zusammen“, so Michael Volz abschließend.

 

21.08.2020 Hessischer Finanzer Nr. 09/2020

Hessischer Finanzer

Ausgabe 09/2020

BRANDNEW NEWSDAY

Ab heute stellen wir Euch unseren Hessischen Finanzer stets online auf unserer Website www.dstg-Hessen.de zum Download zur Verfügung ???? ☝️

Das ist der erste Schritt unseres neuen Konzepts zur Öffentlichkeitsarbeit, das die #dstghessen Landesleitung diese Woche beschlossen hat ???? Euch allen ein schönes Wochenende, viel Spaß bei der Lektüre und bis hoffentlich bald! Bleibt alle schön gesund! ????????☀️

Hessischer Finanzer HF 09-2020

15.07.2020 (pm):„Dieses Mal werden wir nicht die Zahlmeister der Nation sein!“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 15.07.2020

 

70 Jahre Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen:

„Dieses Mal werden wir nicht die Zahlmeister der Nation sein!“

 

DSTG-Landesvorstand sagt am 70. Jahrestag der Gewerkschaftsgründung Bestrebungen, die finanziellen Folgen der Coronakrise den Bediensteten im öffentlichen Dienst aufzubürden, unmissverständlich den Kampf an

 

„Weder Rentnerinnen noch Rentner, weder Arbeitnehmerinnen noch Arbeitnehmer oder die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dürfen am Ende die Zeche für Milliarden-Stabilisierungs-Programme zahlen, die in Folge der Corona-Pandemie notwendig werden.“ Diese Forderung hat heute in Gelnhausen der Landesvorstand der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen anlässlich seiner Tagung zum 70. Geburtstag der Fachgewerkschaft im Bereich des Hessischen Finanzministeriums erhoben. Landesvorsitzender Michael Volz: „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die ohnehin schon nicht auf Rosen gebettet sind, am Ende noch die finanziellen Folgen der aktuellen Finanzkrise tragen. Sei es im Gesundheits- und Sozialbereich, sei es in den Erziehungs- und Schuldiensten, bei der inneren Sicherheit, der allgemeinen Verwaltung oder auch in unseren Finanzbehörden.“ Überall, so der Gewerkschaftschef weiter, haben sich die Beschäftigten, haben sich Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen und Monaten sprichwörtlich ein Bein ausgerissen, also sich mit weit mehr als der vollen Hingabe ihrer Arbeit gewidmet. „Das verdient Anerkennung, das verdient Respekt, das verdient Achtung und das verdient einen seriösen soliden Umgang seitens der Arbeitgeber“, betonte Volz.

 

Die DSTG Hessen als Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes (dbb) sage es ebenso deutlich wie das Mutterhaus: „Wir erteilen allen denjenigen eine klare Absage, die die Absicht in sich tragen, dem  kleinen Mann, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die finanziellen Folgen der Krise aufzubürden. Das wäre sowohl eine unredliche als auch eine konsumfeindliche Politik. Etwaige Sonderopfer oder Zusatzbeiträge werden wir nachhaltig bekämpfen, haben doch ganz viele Berufsgruppen und Verwaltungen wieder einmal ganz deutlich bewiesen, wie relevant sie für unser Land sind.“ Diese gemeinwohlorientierte Dienst- und Arbeitsauffassung habe maßgeblich geholfen, das Schiff „Deutschland“ trotz hohen Wellengangs auf Kurs zu halten. Aus all diesen Gründen steht der DSTG-Landesvorstand Seite an Seite mit allen Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst: „Dieses Mal werden wir n i c h t  die Zahlmeister der Nation sein!“

„Wir helfen nachhaltig und verantwortungsvoll. Wichtig war und ist auch dort zu helfen, wo es der Hilfe bedarf und wo unverschuldet – bedingt durch Corona – gravierende Engpässe in Unternehmen, Institutionen und bei Selbständigen entstanden sind. Nicht zu vertreten und inakzeptabel ist und bleibt, dass börsennotierte Konzerne Unterstützungen in Milliardenhöhe vom Staat beziehen, danach ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen und die Aktionäre dann auch noch Dividendenzahlungen hinterfragen“, brachte es der DSTG-Landesvorsitzende auf den Punkt. Er forderte zudem dazu auf, unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen – beispielsweise in der  Schweine-Industrie, schonungslos offen zu legen und rigoros zu begegnen. „So toll können Fußballspiele bei Schalke 04 gar nicht sein, als dass Verantwortliche anscheinend  auf einem Auge blind waren“, sagte Volz und appellierte abschließend: „Dieses Land muss unbedingt die richtigen und erforderlichen Schlüsse aus dieser Pandemie ziehen und dabei stets die Menschen und ihre Würde, soziale Gerechtigkeit und unsere Grundwerte als oberste Leitlinien jeglichen Handelns anlegen!“

 

Die DSTG Hessen wurde am 15. Juli 1950 als Bund Deutscher Steuerbeamten (BDSt) in Langen gegründet. Sie zählt heute rund 7.000 Mitglieder aus der hessischen Finanz- und Steuerverwaltung. Damit vertritt die DSTG als Beschäftigtengewerkschaft den Großteil der Beamten und Angestellten im Bereich des Hessischen Finanzministeriums. Als Steuer-Fachgewerkschaft ist die DSTG Hessen zudem kompetenter Gesprächspartner der Politik, wenn es um Fragen der Steuervereinfachung, der Steuergerechtigkeit und das Schließen von Steuer-Schlupflöchern geht.

 

 

 

 

 

 

09.07.2020 (pm): Steuer-Gewerkschaft Hessen legt Diskussionspapier zur Arbeitszeit der Zukunft vor

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 09.07.2020

Ganzheitliche Arbeitswelten:

Steuer-Gewerkschaft Hessen legt Diskussionspapier zur Arbeitszeit der Zukunft vor

 

Landesvorsitzender Michael Volz: Wir möchten proaktiv einen Diskurs anregen, der ganzheitlich die Generationenfrage und die demografischen Entwicklungen, die fortschreitende Digitalisierung sowie die sich wandelnden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Fokus nimmt

 

Der Wunsch nach agilem und mobilem Arbeiten wird nicht nur in der hessischen Finanzverwaltung immer stärker. Insbesondere die aktuelle Pandemiesituation zeigt, dass flexible digitale Arbeitsformen möglich – und für das Funktionieren des Staates – unabdingbar sind und gleichzeitig auch den Interessen der Beschäftigten entsprechen. Eine Arbeitsgruppe der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Landesverband Hessen, hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit diesem Themenbereich befasst, ein Positionspapier unter der Überschrift „Ganzheitliche Arbeitswelten – Harmonisierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen“ entwickelt und den im Landtag vertretenen Fraktionen sowie Finanzminister Michael Boddenberg als Diskussionsbasis für die nächste Zeit übermittelt.

 

Schlagworte sind unter anderem „Moderne Arbeitszeitgestaltung“, „Flexibles Arbeiten“, „non-territoriales Arbeiten“, „Alternierende Telearbeit“ und „Gesundheitsschutz“. DSTG-Landesvorsitzender Michael Volz: „Mit unserem Konzept möchten wir proaktiv einen nach vorne gerichteten Diskussionsprozess anregen, der ganzheitlich die Generationenfrage und die demografischen Entwicklungen, die fortschreitende Digitalisierung sowie die sich wandelnden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Fokus nimmt“.

 

Wie sieht die ganzheitliche Arbeitswelt von morgen aus? Welche Erfahrungswerte sammelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Arbeitsformen wie „Home Office“, mobilem Arbeiten, Telearbeit und weiteren flexiblen Modellen bislang und speziell auch seit Ausbruch der Corona-Pandemie? Welche Ableitungen ergeben sich daraus und wie lassen sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen in Zeiten ganzheitlicher Arbeitswelten harmonisieren, wie Führungsverantwortung in sich wandelnden Zeiten neu definieren, wie Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz mit der Notwendigkeit und dem Bedürfnis nach immer flexibleren Arbeitsformen in Gleichklang bringen? Auf diese Fragen liefert das DSTG-Papier erste fundierte Antworten, die sowohl auf Erfahrungen der letzten Jahre aus der als im Bereich „Agilem Arbeiten“ sehr innovationsfreudigen hessischen Finanzverwaltung als auch auf den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie beruhen. „Leitgedanke für unsere in die Zukunft gewandten Ideen ist die Überzeugung, dass moderne Arbeitsformen und die Flexibilisierung von Raum und Zeit zur gegenwärtigen Arbeitswelt und zur Lebenssituation vieler Beschäftigter passen. Sie gehören zu einer positiven Erfolgskultur“, bringt es Michael Volz auf den Punkt.

 

Basis der von der DSTG jetzt zur Diskussion gestellten Innovationen sind die bereits aktiven Arbeitszeitinstrumente wie Lebensarbeitszeit- und Gleitzeitkonten, alternierende Telearbeit und mobiles flexibles Arbeiten. Darauf aufbauend schlägt die Gewerkschaft ein dynamisches, lebensphasenbezogenes Zeitmodell als „Arbeitszeit der Zukunft“ vor. Die DSTG-Experten: „Es könnte so gestaltet werden, dass allen Beschäftigten ermöglicht wird, 20 Prozent ihrer individuellen Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer oder an einem anderen Arbeitsort (beispielsweise im Hessen- oder Heimatbüro) zu absolvieren. Diese dynamische Zeit kann flexibel über die Arbeitswoche verteilt werden“. Die Gewerkschafter erwarten unter anderem, dass sich durch dieses Instrument die Arbeitszeitanteile von Teilzeitkräften erhöhen, da hierdurch Familien- und Berufsinteressen noch besser verknüpft werden können.

 

„Gewohnte Hierarchien, Organisations- und Arbeitsstrukturen werden durchlässiger“, konstatiert Michael Volz mit Blick auf eine nie dagewesene Flexibilisierung der Arbeitswelt. Ein solcher Prozess, davon zeigt sich die DSTG Hessen überzeugt, ist unter anderem auch mit der Abkehr von einer Präsenzkultur hin zur Ergebnisorientierung verbunden und müsse verstärkt auf Verantwortung, Weiterentwicklung und Autonomie der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen. „Dass diese Verantwortung erfüllt wird, haben die Erfahrungen der Corona-Zeit gezeigt, in der Arbeitspensen auch von zuhause aus erfüllt wurden, die Krankenstände niedrig blieben und unsere Kolleginnen und Kollegen motiviert und engagiert arbeiteten“, berichtet Volz. Dieses non-territoriale Arbeiten, der so genannte mobile Arbeitsplatz, gewinne künftig als Alternative zum klassischen Büro-Job noch mehr an Bedeutung, auch aufgrund der Erwartungen künftiger Generationen, die digitale Möglichkeiten besonders zu nutzen wissen, so der DSTG-Landesvorsitzende weiter. Er berichtet: „Die Arbeitssituation in der aktuellen Pandemiesituation hat das non-territoriale Arbeiten in wenigen Wochen unter Einbindung der entsprechenden technischen Möglichkeiten etabliert und fast schon routiniert. Die Verwaltung wurde in kürzester Zeit in das Zeitalter der Digitalisierung katapultiert und dies erfolgreich. Die hochgehaltene, effiziente Arbeit zeigt, dass die Beschäftigten von einer großartigen Motivation getrieben und digital souverän sind“. Diese Erkenntnis ermögliche ein nie dagewesenes Maß an Mobilität.

 

Für die DSTG sei es dabei selbstverständlich, dass flexibles und mobiles Arbeiten nicht zu einer Überlastung der Beschäftigten führen darf. „Dabei ist unbedingt auf den über Jahrzehnte hinweg erlangten Arbeitsschutz zu achten“, mahnen die Autoren des Diskussionspapieres an. Sie betonen: „Die Beschäftigten sind vor entgrenzter Arbeit ebenso wie vor Selbstausbeutung und Isolation zu schützen. Beschäftigten ist ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit einzuräumen. Arbeitszeiten sind insoweit klar von Ruhezeiten abzugrenzen.“ Einer Aufweichung der Schutzvorschriften zu Lasten der Beschäftigten und Abstrichen an der Gesundheitsfürsorge müsse entschieden entgegengetreten werden.

 

Eine besondere Verantwortung komme bei diesem Wandel hin zu einem dynamischen Zeitmodell den Führungskräften zu. Sie werden sich künftig sowohl mit dem Thema „Führen auf Distanz/virtuelles Führen“ als auch mit Teamführung und Motivation sowie Leistungskontrolle aus der Ferne auseinanderzusetzen haben. Auch die Förderung und Bewerbung des Teamgedankens sowie der Fokus auf die Arbeitsorganisation gehörten unabdingbar zu den künftigen Führungsherausforderungen. „Ziel muss es zudem sein, eine Kultur zu etablieren, in der Beschäftigte nicht anhand der geleisteten Arbeitszeit, sondern verstärkter an der Qualität ihrer Arbeitsergebnisse gemessen werden“, betont Michael Volz abschließend.

 

Hinweis an die Redaktion: Das komplette DSTG-Diskussionspapier „Ganzheitliche Arbeitswelten“ finden Sie hier: PapierGanzheitlicheArbeitswelten