23.10.2020 Info Nr. 25/2020 Widersprüche gegen die Besoldung 2020

Widersprüche gegen die Besoldung 2020

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass sich an der Aussage des dbb Hessen bezüglich der Widerspruchseinlegung gegen die Angemessenheit der Alimentation für das Jahr 2020 im Verhältnis zu den Vorjahren nichts geändert hat.

Alle jene, die bereits in den Vorjahren gegen die Besoldung Widerspruch eingelegt hatten, müssen dies nach Zusage des Hessischen Ministers des Inneren und für Sport in 2020 nicht wiederholen.

Anders könnte dies für alle Kolleginnen und Kollegen sein, die

  • in den Vorjahren einen solchen Widerspruch nicht eingelegt haben
  • in den Vorjahren keinen Widerspruch eingelegt haben, da sie noch keine Beamt*innen des Landes Hessens waren (bspw. Regierungsräte/innen zur Einweisung)
  • in den Vorjahren keinen Widerspruch eingelegt haben, solange sie noch Anwärter*innen waren und mit Bestehen der Laufbahnprüfung in 2020 in die übliche Besoldungsstruktur/-tabelle nach A 6 bzw. A 9 überführt wurden.

In diesen Fällen empfehlen wir die Einlegung eines Widerspruchs für das Besoldungsjahr 2020. Ein Muster und die entsprechende Info des dbb leiten wir Ihnen umgehend nach Erhalt zu. Wir bitten darum diese Information in geeigneter Weise weiterzugeben.

Wir lassen niemanden allein!

Sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir Sie umgehend informieren !!!