20.01.2021 (pm): Ausweitung der Homeoffice-Regelungen

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 20.01.2021

 

Ausweitung der Homeoffice-Regelungen:

Hessische Steuergewerkschaft hofft auf klare Umsetzung durch Verwaltungen und Unternehmen

 

Landesvorsitzender Michael Volz: Zur aktuellen Eindämmung des Virus, für die Gesundheit der Menschen, für das Funktionieren unseres Staates und die weitmöglichste Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens sind flexible und digitale Arbeitsformen jetzt unabdingbar – Appell an Arbeitsschutz und Gesundheitsfürsorge

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen begrüßt die Ausweitung der Homeoffice-Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausdrücklich. Sie erhofft von Arbeitgebern sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der freien Wirtschaft, diese im Sinne des Gesundheitsschutzes nun auch umfassend umzusetzen. „Bereits seit dem ersten Lockdown erfüllen die Beschäftigten im Homeoffice verwaltungs- und branchenübergreifend das in sie gesetzte Vertrauen mit großer Motivation. Niedrige Krankenstände, hohe Arbeitserledigungszahlen und eine große Identifikation mit ihrer Aufgabe zeichnen sie aus“, betont Landesvorsitzender Michael Volz. Aus dieser Erkenntnis heraus erarbeitete die Fachgewerkschaft der Hessischen Finanzverwaltung im Sommer ein Positionspapier zur Arbeitszeit der Zukunft und brachte es über die Landtagsfraktionen in den politischen Diskussionsprozess ein. „Für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes, also unseres Staates, und die weitmögliche Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens gerade in Krisenzeiten, sind flexible und digitale Arbeitsformen unabdingbar“, bringt es der Gewerkschaftschef auf den Punkt.

Eine große Bedeutung falle da dem über Jahrzehnte erlangten Arbeitsschutz zu, der natürlich auch im Homeoffice gelten müsse, betont Michael Volz. So flexibel sich die Arbeitswelt besonders auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie entwickele, so flexibel gelte es in diesen Krisenzeiten auch, Regelungen mit dem Ziel zu erlassen, sowohl die Funktionsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu erhalten als auch die Menschen vor Überbelastung zu schützen. „Zu dieser Flexibilität zählt deshalb auch, dass Dienstherren und Arbeitgeber gerade jetzt besondere Rücksicht auf die Doppelbelastung in Millionen Familien nehmen, die sich aus dem Aufeinandertreffen von Homeoffice und Homeschooling ergibt“, nennt der Gewerkschaftsführer ein aktuelles Beispiel. Berichte über psychische Belastungen und Überforderungen mit mangelnder digitaler Ausstattung zählten in diesem Zusammenhang zu den Problematiken, mit denen die DSTG Hessen jüngst immer wieder konfrontiert werde.

Ein Lob spricht Volz der Hessischen Finanz- und Steuerverwaltung aus: „Die Zwänge der Pandemie Mitte März haben das Homeoffice in wenigen Wochen unter Einbindung der entsprechenden technischen Möglichkeiten etabliert und heute fast schon routiniert. Die Verwaltung wurde in kürzester Zeit in das Zeitalter der Digitalisierung katapultiert und dies erfolgreich. Die ungebremst hochgehaltene, effiziente Arbeit zeigt, dass die Beschäftigten von einer großartigen Motivation getrieben und digital souverän sind“. Diese Entwicklung, so der Gewerkschaftschef weiter, verpflichte aber auch zu der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den digitalen Weg ungebremst weiter zu gehen und an manchen Stellen sogar noch eine Schippe drauf zu legen. „Was in der hessischen Finanz- und Steuerverwaltung funktioniert, kann und muss auch in anderen Verwaltungsbereichen und in der freien Wirtschaft funktionieren“, betont Volz.

Nicht nur der zweite Lockdown zeige die Bedeutung des Arbeitens im Homeoffice auf. Längst sei es gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass diese flexible Arbeitsform auch nach der Pandemie breiten Raum im Arbeitsleben einnimmt, so der DSTG-Landesvorsitzende weiter.

Von diesen Gedanken getragen entstand im Sommer das gewerkschaftliche Positionspapier unter der Überschrift „Ganzheitliche Arbeitswelten – Harmonisierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen“. Wie sieht die ganzheitliche Arbeitswelt von morgen aus? Welche Erfahrungswerte sammelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Arbeitsformen wie Homeoffice, mobilem Arbeiten, Telearbeit und weiteren flexiblen Modellen bislang und speziell auch seit Ausbruch der Corona-Pandemie? Welche Ableitungen ergeben sich daraus und wie lassen sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen in Zeiten ganzheitlicher Arbeitswelten harmonisieren, wie Führungsverantwortung in sich wandelnden Zeiten neu definieren, wie Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz mit der Notwendigkeit und dem Bedürfnis nach immer flexibleren Arbeitsformen in Gleichklang bringen? Auf diese Fragen liefert das DSTG-Papier erste fundierte Antworten, die sowohl auf Erfahrungen der letzten Jahre aus der als im Bereich „Agilem Arbeiten“ sehr innovationsfreudigen hessischen Finanzverwaltung als auch auf den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie beruhen. Interessierte finden es online unter www.dstg-hessen.de.

„Homeoffice und non-territoriales Arbeiten dürfen aber keine Einbahnstraße sein“, betont Michael Volz abschließend. Für die Beschäftigten, das Betriebsklima und die Team-Arbeit seien soziale Kontakte im Arbeitsleben existenziell, weshalb dafür sowohl die digitalen als auch die physischen Möglichkeiten, beispielsweise in Form von Präsenztagen in Amt oder im Unternehmen, geschaffen werden müssen. Auch dazu liefert das DSTG-Papier gerade für die Zeit nach der Pandemie weitere wertvolle Hinweise.

ANLAGE:

Das DSTG-Papier „Ganzheitliche Arbeitswelten – Harmonisierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen“

01.12.2020 (pm): Steuergewerkschaft unterstützt Boddenberg-Füracker-Vorschlag

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 01.12.2020

 

Steuerliche Home-Office-Pauschale:

Steuergewerkschaft unterstützt

Boddenberg-Füracker-Vorschlag

 

Landesvorsitzender Michael Volz: Es ist im Sinne der Steuerbürger*innen und unserer Kolleg*innen in den Ämtern richtig und wichtig, den steuerlichen Abzug für die Arbeit im Home-Office auf einfache Weise zu ermöglichen

 

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung, unterstützt den bayerisch-hessischen Vorschlag einer systematischen und möglichst einfachen Pauschale für Steuerbürger*innen, die im Home-Office arbeiten. „Mit dem Einsetzen der Covid-19- Pandemie wurden Kontaktbeschränkungen auch in den Büros erforderlich. Viele Arbeitnehmer*innen haben sich ins Home-Office begeben, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Redundante Arbeitsmodelle, mobile flexible Methoden greifen Platz und erstklassige Arbeitsergebnisse sind zu testieren“, fasst Landesvorsitzender Michael Volz die Erfahrungen der letzten Monate zusammen. Er konstatiert: „Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Länder-Finanzminister Michael Boddenberg  (Hessen) und Albert Füracker (Bayern) sich an die Spitze der Bewegung setzen, um den steuerlichen Abzug für die Arbeit im Home-Office auf einfache Weise zu ermöglichen.“

 

Unbestritten dürfte sein, so Volz weiter, dass die Steuerbürger*innen in der aktuellen Zeit zusätzliche Kosten verzeichnen und ihr Zuhause zum Teil über längere Zeiträume für die Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsleistung nutzen. Das belegten nicht zuletzt die niedrigen Krankenstände und hohen Arbeitserledigungsquoten seit Ausbruch der Pandemie, die branchenübergreifend zu verzeichnen seien.

 

„Die DSTG Hessen unterstützt Vorschläge, die systemgerecht sind, der Steuerehrlichkeit dienen und sowohl für Steuerbürger*innen als auch unsere Kolleg*innen in den Ämtern ökonomisch sind. Wir haben den Eindruck, dass beide Finanzminister mit ihrem Pauschalen-Ansatz genau das fest im Blick haben“, betont Michael Volz. Nun sei zu hoffen, dass die beiden einflussreichen Bundesländer gemeinsam mit den großen Koalitionären in Berlin eine gangbare Gesetzes-Lösung für die Steuererklärungen 2020 sowie die Folgejahre hinbekommen.

 

Gestattet sei der Hinweis: DSTG Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler hatte Mitte des Jahres das Thema im politischen Berlin als Erster aufgerufen und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages platziert. „Seine umfassende steuerliche Expertise ist einmalig, sein Rat wird mehr denn je gefragt sein“, so der hessische Landesvorsitzende. Die DSTG hoffe, dass das Gesetzesvorhaben umgesetzt wird, auch damit betroffene Bürger*innen aus Frustration nicht in Versuchung gelangten, andere Kreativität zu entfalten, die steuerrechtlich ins Nirvana führt.

25.10.2020 (pm): Steuer-Gewerkschaft fordert für Tarifverhandlungen in Hessen im kommenden Jahr Abschluss in gleicher Höhe

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen/Wiesbaden, 25.10.2020

 

Tarif-Durchbruch in Potsdam:

Steuer-Gewerkschaft fordert für Tarifverhandlungen in Hessen im kommenden Jahr Abschluss in gleicher Höhe

 

Landesvorsitzender Michael Volz: Potsdamer Ergebnis ist für die Landesbeschäftigten eine echte Wegmarke, besonders auch wegen ihres ungebrochen hohen Engagements seit Ausbruch der Corona-Pandemie

 Als „echte Wegmarke“ für die bevorstehenden Tarifverhandlungen und Einkommensrunden in Hessen im kommenden Jahr bezeichnet Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, den gestern in Potsdam erzielten Tarifabschluss für die mehr als zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. „Wenn es 2021 um die Bezahlung der Landesbeschäftigten geht, gilt es mindestens den Potsdamer Abschluss zu ratifizieren“, gibt der DSTG-Chef die Richtung vor.

Volz erinnert in diesem Zusammenhang an die umfangreichen zusätzlichen Arbeiten in den hessischen Behörden seit Beginn der Corona-Pandemie im März, die auch in den Finanzämtern und in den Dienststellen unter „dem Dach“ des Finanzministers mit hohem Engagement und großer Motivation bewältigt werden: „Unsere Kolleginnen und Kollegen in der hessischen Steuer- und Finanzverwaltung helfen seit Ausbruch der Pandemie motiviert, engagiert und mit hohem Verantwortungsbewusstsein dabei, die Folgen der Krise zu meistern, beispielsweise mit der raschen Umsetzung der steuerlichen Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige, bei der Bearbeitung von Stundungsanträgen und der Genehmigung von Sofort- und Überbrückungsbeihilfen.“ Diese Haltung, so Volz weiter, legten die Kolleginnen und Kollegen gewiss auch ab dieser Woche an den Tag, wenn sie angesichts der dynamischen Entwicklung im Pandemiegeschehen trotz personeller Engpässe in den eigenen Reihen nun auch die wichtige Arbeit der Gesundheitsämter in den Ballungsraumzentren bei der Rückverfolgung von Infektionsketten und der Betreuung Infizierter unterstützen. Auch aus all diesen Gründen gelte das Potsdamer Ergebniss als Messlatte für die bevorstehenden Tarifverhandlungen in Hessen.

Hintergrund: Gestern gelang der Durchbruch bei den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung:

  • Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4 Prozent (mindensten 50 Euro, Azubis 25 Euro) und ab 1.4.2022 um 1,8 Prozent (Azubis 25 Euro), Laufzeit 28 Monate
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5 Prozent (für E1-8)
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600 Euro, E9-12 400Euro, E13-15 300 Euro, Azubis VKA 225 Euro, Azubis Bund 200 Euro)
  • Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70 Euro, 1.3.2022 nochmal 50 Euro, insgesamt 120 Euro)
  • Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

Mit Blick auf die umfangreichen Sonderleistungen, die die Beschäftigten in den Finanzbehörden wie auch in der gesamten Landesverwaltung seit Monaten erbringen, fordert der DSTG-Landesvorsitzende bereits heute von der Hessischen Landesregierung, all dies in guter Erinnerung zu behalten. „Wir helfen in diesen Krisenzeiten gerne und verantwortungsvoll, denn wir wissen, was wichtig und angezeigt ist. Genau das muss in den bevorstehenden Tarifverhandlungen gewertschätzt, anerkannt und honoriert werden“, bringt es Michael Volz auf den Punkt. Er betont: „Unser aller Respekt und Wertschätzung gilt den Beschäftigten, die in der Krise bereits mehrfach an entscheidender Stelle geholfen haben und deren Motivation trotz der durch Corona geänderten Arbeitswelten ungebrochen ist. Wir haben die niedrigsten Krankenstände, die höchsten Arbeitserledigungszahlen und eine hohe Identifikation mit unserer Aufgabe, was sich nicht nur bei der umgehenden raschen Bearbeitung der Corona-Soforthilfemaßnahmen gezeigt hat“. Dafür gelte den Kolleginnen und Kollegen der allergrößte Dank und Respekt.

Und mit genau dieser Haltung stellen sich die Kolleginnen und Kollegen nun auch den neuen Herausforderungen, die die aktuelle Dynamik der Pandemie mit sich bringt: Am Wochenende wurde bekannt, dass Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung aus dem gehobenen Dienst bereits ab dieser Woche die Gesundheitsämter in den Ballungsraumzentren personell verstärken sollen, berichtet Arndt Planz (Frankfurt a.M.) als Mitglied der DSTG-Landesleitung Hessen. Bei dieser Unterstützung für die Gesundheitsämter dürfe insbesondere nicht außer acht gelassen werden, dass in den hessischen Finanzbehörden aktuell noch immer Personalmangel bei der Bearbeitung der qualitativ hochwertigen Aufgaben zur Sicherung der Staatseinnahmen existiert. „Wir Finanzer helfen gerne in der Krise, es darf jetzt aber durch Ministerium und Mittelbehörde nicht noch zusätzlicher Statistikdruck bei der Bearbeitung der Steuererklärungen gemacht werden“, betont Planz. Zudem, so das Landesleitungsmitglied der DSTG Hessen weiter, sollten die an die Gesundheitsämter abzuordnenden Kolleginnen und Kollegen ausschließlich auf freiwilliger Basis gefunden werden.

Personalräte und Gewerkschaft bitten und erwarten eine rasche offizielle Einbeziehung durch die Dienstherrenschaft, um das künftige Vorgehen auch bei diesen wichtigen Unterstützungsmaßnahmen im Kollegenkreis positiv begleiten zu können.

Landesvorsitzender Michael Volz betont in diesem Zusammenhang abschließend: „Die öffentlichen Verwaltungen können die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten mindestens ebenso gut unterstützen wie die Bundeswehr. Da ihr Einsatz im Inneren bei einem Großteil der Bürgerinnen und Büger eher abschreckende Wirkung erzeugen dürfte, begrüßen wir als DSTG Hessen die verwaltungsübergreifende gegenseitige Hilfe auch weiterer Ressorts“.

 

23.10.2020 Info Nr. 25/2020 Widersprüche gegen die Besoldung 2020

Widersprüche gegen die Besoldung 2020

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass sich an der Aussage des dbb Hessen bezüglich der Widerspruchseinlegung gegen die Angemessenheit der Alimentation für das Jahr 2020 im Verhältnis zu den Vorjahren nichts geändert hat.

Alle jene, die bereits in den Vorjahren gegen die Besoldung Widerspruch eingelegt hatten, müssen dies nach Zusage des Hessischen Ministers des Inneren und für Sport in 2020 nicht wiederholen.

Anders könnte dies für alle Kolleginnen und Kollegen sein, die

  • in den Vorjahren einen solchen Widerspruch nicht eingelegt haben
  • in den Vorjahren keinen Widerspruch eingelegt haben, da sie noch keine Beamt*innen des Landes Hessens waren (bspw. Regierungsräte/innen zur Einweisung)
  • in den Vorjahren keinen Widerspruch eingelegt haben, solange sie noch Anwärter*innen waren und mit Bestehen der Laufbahnprüfung in 2020 in die übliche Besoldungsstruktur/-tabelle nach A 6 bzw. A 9 überführt wurden.

In diesen Fällen empfehlen wir die Einlegung eines Widerspruchs für das Besoldungsjahr 2020. Ein Muster und die entsprechende Info des dbb leiten wir Ihnen umgehend nach Erhalt zu. Wir bitten darum diese Information in geeigneter Weise weiterzugeben.

Wir lassen niemanden allein!

Sobald uns weitere Informationen vorliegen werden wir Sie umgehend informieren !!!