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Jetzt online: Hessischer Finanzer Nr. 04/2021

Landesvorsitzender Volz trifft hessischen SPD-Generalsekretär

03.03.2021 Hessischer Finanzer Nr. 03/2021

17.02.2021 Hessischer Finanzer Nr. 02/2021

25.01.2021 Hessischer Finanzer Nr. 01/2021

20.01.2021 (pm): Ausweitung der Homeoffice-Regelungen
PRESSE – MITTEILUNG
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen/Wiesbaden, 20.01.2021
Ausweitung der Homeoffice-Regelungen:
Hessische Steuergewerkschaft hofft auf klare Umsetzung durch Verwaltungen und Unternehmen
Landesvorsitzender Michael Volz: Zur aktuellen Eindämmung des Virus, für die Gesundheit der Menschen, für das Funktionieren unseres Staates und die weitmöglichste Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens sind flexible und digitale Arbeitsformen jetzt unabdingbar – Appell an Arbeitsschutz und Gesundheitsfürsorge
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen begrüßt die Ausweitung der Homeoffice-Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausdrücklich. Sie erhofft von Arbeitgebern sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der freien Wirtschaft, diese im Sinne des Gesundheitsschutzes nun auch umfassend umzusetzen. „Bereits seit dem ersten Lockdown erfüllen die Beschäftigten im Homeoffice verwaltungs- und branchenübergreifend das in sie gesetzte Vertrauen mit großer Motivation. Niedrige Krankenstände, hohe Arbeitserledigungszahlen und eine große Identifikation mit ihrer Aufgabe zeichnen sie aus“, betont Landesvorsitzender Michael Volz. Aus dieser Erkenntnis heraus erarbeitete die Fachgewerkschaft der Hessischen Finanzverwaltung im Sommer ein Positionspapier zur Arbeitszeit der Zukunft und brachte es über die Landtagsfraktionen in den politischen Diskussionsprozess ein. „Für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes, also unseres Staates, und die weitmögliche Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens gerade in Krisenzeiten, sind flexible und digitale Arbeitsformen unabdingbar“, bringt es der Gewerkschaftschef auf den Punkt.
Eine große Bedeutung falle da dem über Jahrzehnte erlangten Arbeitsschutz zu, der natürlich auch im Homeoffice gelten müsse, betont Michael Volz. So flexibel sich die Arbeitswelt besonders auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie entwickele, so flexibel gelte es in diesen Krisenzeiten auch, Regelungen mit dem Ziel zu erlassen, sowohl die Funktionsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu erhalten als auch die Menschen vor Überbelastung zu schützen. „Zu dieser Flexibilität zählt deshalb auch, dass Dienstherren und Arbeitgeber gerade jetzt besondere Rücksicht auf die Doppelbelastung in Millionen Familien nehmen, die sich aus dem Aufeinandertreffen von Homeoffice und Homeschooling ergibt“, nennt der Gewerkschaftsführer ein aktuelles Beispiel. Berichte über psychische Belastungen und Überforderungen mit mangelnder digitaler Ausstattung zählten in diesem Zusammenhang zu den Problematiken, mit denen die DSTG Hessen jüngst immer wieder konfrontiert werde.
Ein Lob spricht Volz der Hessischen Finanz- und Steuerverwaltung aus: „Die Zwänge der Pandemie Mitte März haben das Homeoffice in wenigen Wochen unter Einbindung der entsprechenden technischen Möglichkeiten etabliert und heute fast schon routiniert. Die Verwaltung wurde in kürzester Zeit in das Zeitalter der Digitalisierung katapultiert und dies erfolgreich. Die ungebremst hochgehaltene, effiziente Arbeit zeigt, dass die Beschäftigten von einer großartigen Motivation getrieben und digital souverän sind“. Diese Entwicklung, so der Gewerkschaftschef weiter, verpflichte aber auch zu der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den digitalen Weg ungebremst weiter zu gehen und an manchen Stellen sogar noch eine Schippe drauf zu legen. „Was in der hessischen Finanz- und Steuerverwaltung funktioniert, kann und muss auch in anderen Verwaltungsbereichen und in der freien Wirtschaft funktionieren“, betont Volz.
Nicht nur der zweite Lockdown zeige die Bedeutung des Arbeitens im Homeoffice auf. Längst sei es gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass diese flexible Arbeitsform auch nach der Pandemie breiten Raum im Arbeitsleben einnimmt, so der DSTG-Landesvorsitzende weiter.
Von diesen Gedanken getragen entstand im Sommer das gewerkschaftliche Positionspapier unter der Überschrift „Ganzheitliche Arbeitswelten – Harmonisierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen“. Wie sieht die ganzheitliche Arbeitswelt von morgen aus? Welche Erfahrungswerte sammelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Arbeitsformen wie Homeoffice, mobilem Arbeiten, Telearbeit und weiteren flexiblen Modellen bislang und speziell auch seit Ausbruch der Corona-Pandemie? Welche Ableitungen ergeben sich daraus und wie lassen sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen in Zeiten ganzheitlicher Arbeitswelten harmonisieren, wie Führungsverantwortung in sich wandelnden Zeiten neu definieren, wie Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz mit der Notwendigkeit und dem Bedürfnis nach immer flexibleren Arbeitsformen in Gleichklang bringen? Auf diese Fragen liefert das DSTG-Papier erste fundierte Antworten, die sowohl auf Erfahrungen der letzten Jahre aus der als im Bereich „Agilem Arbeiten“ sehr innovationsfreudigen hessischen Finanzverwaltung als auch auf den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie beruhen. Interessierte finden es online unter www.dstg-hessen.de.
„Homeoffice und non-territoriales Arbeiten dürfen aber keine Einbahnstraße sein“, betont Michael Volz abschließend. Für die Beschäftigten, das Betriebsklima und die Team-Arbeit seien soziale Kontakte im Arbeitsleben existenziell, weshalb dafür sowohl die digitalen als auch die physischen Möglichkeiten, beispielsweise in Form von Präsenztagen in Amt oder im Unternehmen, geschaffen werden müssen. Auch dazu liefert das DSTG-Papier gerade für die Zeit nach der Pandemie weitere wertvolle Hinweise.
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11.12.2020 Hessischer Finanzer Nr. 13/2020

01.12.2020 (pm): Steuergewerkschaft unterstützt Boddenberg-Füracker-Vorschlag
PRESSE – MITTEILUNG
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen/Wiesbaden, 01.12.2020
Steuerliche Home-Office-Pauschale:
Steuergewerkschaft unterstützt
Boddenberg-Füracker-Vorschlag
Landesvorsitzender Michael Volz: Es ist im Sinne der Steuerbürger*innen und unserer Kolleg*innen in den Ämtern richtig und wichtig, den steuerlichen Abzug für die Arbeit im Home-Office auf einfache Weise zu ermöglichen
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung, unterstützt den bayerisch-hessischen Vorschlag einer systematischen und möglichst einfachen Pauschale für Steuerbürger*innen, die im Home-Office arbeiten. „Mit dem Einsetzen der Covid-19- Pandemie wurden Kontaktbeschränkungen auch in den Büros erforderlich. Viele Arbeitnehmer*innen haben sich ins Home-Office begeben, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Redundante Arbeitsmodelle, mobile flexible Methoden greifen Platz und erstklassige Arbeitsergebnisse sind zu testieren“, fasst Landesvorsitzender Michael Volz die Erfahrungen der letzten Monate zusammen. Er konstatiert: „Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Länder-Finanzminister Michael Boddenberg (Hessen) und Albert Füracker (Bayern) sich an die Spitze der Bewegung setzen, um den steuerlichen Abzug für die Arbeit im Home-Office auf einfache Weise zu ermöglichen.“
Unbestritten dürfte sein, so Volz weiter, dass die Steuerbürger*innen in der aktuellen Zeit zusätzliche Kosten verzeichnen und ihr Zuhause zum Teil über längere Zeiträume für die Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsleistung nutzen. Das belegten nicht zuletzt die niedrigen Krankenstände und hohen Arbeitserledigungsquoten seit Ausbruch der Pandemie, die branchenübergreifend zu verzeichnen seien.
„Die DSTG Hessen unterstützt Vorschläge, die systemgerecht sind, der Steuerehrlichkeit dienen und sowohl für Steuerbürger*innen als auch unsere Kolleg*innen in den Ämtern ökonomisch sind. Wir haben den Eindruck, dass beide Finanzminister mit ihrem Pauschalen-Ansatz genau das fest im Blick haben“, betont Michael Volz. Nun sei zu hoffen, dass die beiden einflussreichen Bundesländer gemeinsam mit den großen Koalitionären in Berlin eine gangbare Gesetzes-Lösung für die Steuererklärungen 2020 sowie die Folgejahre hinbekommen.
Gestattet sei der Hinweis: DSTG Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler hatte Mitte des Jahres das Thema im politischen Berlin als Erster aufgerufen und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages platziert. „Seine umfassende steuerliche Expertise ist einmalig, sein Rat wird mehr denn je gefragt sein“, so der hessische Landesvorsitzende. Die DSTG hoffe, dass das Gesetzesvorhaben umgesetzt wird, auch damit betroffene Bürger*innen aus Frustration nicht in Versuchung gelangten, andere Kreativität zu entfalten, die steuerrechtlich ins Nirvana führt.