PRESSE – MITTEILUNG
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen, 4. Februar 2024
Petition der DSTG Hessen an Petitionsausschuss des Landtags überstellt
9.000 Unterschriften für eine wettbewerbsfähige und gesetzeskonforme Besoldung und Versorgung ihrer Mitglieder
9.000 Unterschriften hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen (DSTG) seit Frühjahr des vergangenen Jahres im Rahmen einer Online-Petition für eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung der hessischen Finanzbeamten gesammelt. Auch Mitglieder anderer Gewerkschaften haben sich beteilgt. Nun wurde die DSTG Hessen-Petition an den Petitionsausschuss des Landtags überstellt.
„Diese Unterschriften sind ein großer Erfolg und zeigen, dass an der verfassungskonformen Besoldung und Versorgung von Finanzbeamten nicht nur ein großes Interesse besteht, sondern dass diese auch dringend notwendig ist“, so der DSTG-Landesvorsitzende Michael Volz. „Eine verfassungsgemäße Besoldung ist ein sogenanntes grundrechtsgleiches Recht. Es ist nicht verhandelbar, sondern vielmehr mathematisch vom Besoldungsgesetzgeber zu beheben. Es ist RECHT! Der Inhaber (jeder Beamter oder Pensionsbezieher) hat einen ANSPRUCH und der Staat eine PFLICHT. So einfach ist das!“
Volz fordert den Petitionsausschuss und die neue Regierungskoalition auf, die finanzmathematische Besoldungslücke für die DSTG-Mitglieder zu schließen. Das gelte auch für die Ansprüche der Finanzer bezüglich der Minus- und Altjahre, mindestens ab 2015. „Gerne unterstützen wir die Parlamentarier auch mit konstruktiven Lösungsvorschlägen im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen“, so Volz.
Denn eines sei klar: Durch die unzureichende Bezahlung verstärke sich der ohnehin schon vorherrschende Fachkräftemangel in den Finanzbehörden noch weiter und führe zu spürbaren Defiziten im steuerlichen Gesetzesvollzug, prognostiziert der Landesvorsitzende. Schon heute verlöre man täglich Kolleginnen und Kollegen, die in den Behörden erstklassige Arbeit leisten entweder an andere Behörden, an die Privatwirtschaft oder andere Bundesländer, in denen die Bezahlung besser sei.
„Die A 9 in Hessen ist für Finanzbedienstete die A 8 in Bayern und so zieht sich das durch alle Besoldungsgruppen“, mahnt Volz. Werde der Abwanderungstrend nicht gestoppt, drohten neben den bereits bestehenden Personal- und mithin Vollzugsproblemen gravierende Steuerausfälle für den Staat. „Und das betrifft uns dann alle“, so Volz.
Zum Hintergrund
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hatte im Jahr 2021 festgestellt, dass die Versorgung und Besoldung hessischer Beamter seit 2013 nicht mehr verfassungskonform ist, sondern zum Teil sogar unter der Grundsicherung liegt. Zwischenzeitlich hatte die ehemalige Hessische Landesregierung zwei Aufholschritte mit 3 Prozent zum 01.04.2023 und 01.01.2024 vorgenommen. Bei den vom VGH errechneten fehlenden Prozenten von seinerzeit 24,3 Prozent bei der Besoldungsgruppe A 5, Stufe 1 liegt es nach wie vor auf der Hand, dass derzeit noch immer etwa 18,3 Prozentpunkte plus x fehlen.
Die ehemalige Landesregierung hatte als Besoldungsgesetzgeber in ihrer Begründung selbst eingeräumt, dass sie mit dem Gesetz nicht den verfassungsmäßigen Ansprüchen gerecht werde. Volz apelliert an die neue Landesregierung, sich nun schnell des Themas im Sinne der verbeamteten DSTG Mitglieder anzunehmen und zu handeln. „Machen wir uns nichts vor, einen haushaltsmäßig richtigen und idealen Zeitpunkt wird es für den Hessischen Landtag nie geben, warum also nicht gleich handeln und noch größeren Schaden abwenden.“