Hessischer Finanzer
Ausgabe 10/2020
NEWSDAY – Viel Spaß beim lesen…
Die verbindende Wirkung von Sport zur Überwindung von Rassismus und Diskriminierung rückt die Sportgemeinschaft der DSTG Hessen unter Schirmherrschaft von Ministerpräsident Volker Bouffier bei ihrem Online-Spendenlauf „10.000 Kilometer für Hanau“ vom 25. bis 27. September 2020 in den Mittelpunkt. Dann wollen wir drei Tage lang für die Hinterbliebenen der zehn Opfer des Anschlags in Hanau am 19. Februar 2020 und im Gedenken an die erschütternde Tat Kilometer und Spendengelder sammeln.
Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Beschäftigten der Hessischen Finanzverwaltung und darüber hinaus alle Hessinnen und Hessen. Macht Kilometer, egal ob Ihr Fahrrad fahrt, joggt, walked, schwimmt, rennt oder einfach nur mit Eurem Hund eine mega Gassi-Runde dreht! Jeder Kilometer zählt! Ziel ist es, insgesamt mindestens 10.000 Kilometer zurückzulegen – zum Gedenken an jedes Opfer also mindestens 1.000 Kilometer.
Dass Du mit dabei bist, zeigst Du bei Facebook und Instagram, indem Du zwischen dem 25. und 27. September ein Selfie von Dir und Deine Kilometer-Anzahl postest. Und das geht so:
Facebook: Like unsere Facebook-Seite DSTG Hessen & lade ein Bild von Dir samt Deiner zurückgelegten Kilometer-Anzahl in deinem eigenen Facebook-Profil hoch & verlinke die DSTG Hessen & benutze die Hashtags #10000kmfuerhanau und #dstghessen
Instagram: Folge der DSTG Hessen & lade ein Bild von Dir samt Deiner zurückgelegten Kilometer-Anzahl als Beitrag oder Story in Instagram hoch & benutze die Hashtags #10000kmfuerhanau und #dstghessen
WICHTIG: Bitte schicke uns Foto, Name und Kilometeranzahl unbedingt per WhatsApp an 0157 36787495, damit wir intern auch über die Teilnehmer und die Kilometeranzahl „Buch führen“ und die Daten regelmäßig aktualisieren und kommunizieren können.
Wer die gute Sache zudem mit einer Geldspende unterstützen möchte, nutzt bitte unser Spendenkonto IBAN DE05 6609 0800 0006 9201 28, Verwendungszweck: 10.000 Kilometer für Hanau.
Alle Information per pdf:
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen/Wiesbaden, 17.09.2020
Aktuelle Steuerschätzung:
DSTG-Landesvorsitzender Michael Volz: Im finanzpolitischen Bereich ist ein gerechter und geordneter Steuervollzug der Kitt, der unsere Gesellschaft in dieser Krisenzeit zusammenhält
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Steuerschätzungen, die in Folge der Coronakrise natürlich niedriger ausfallen als zunächst angenommen, kommt der Hessischen Finanzverwaltung als einzig nennenswerte Einnahmenverwaltung eine finanzpolitische Schlüsselrolle zu.“ Das hat Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, heute mit Blick auf die am Montag von Finanzminister Michael Boddenberg veröffentliche Steuerschätzung für Hessen betont. Sie bildet im Vergleich zum Mai 2020 (6,4 Milliarden Euro) binnen weniger Monate weitere zusätzliche Belastungen des Landeshaushaltes von rund 1,5 Milliarden Euro ab – insgesamt also über 7,8 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024.
Mehr denn je, so Volz weiter, müsse nun ins Bewusstsein rücken: „Bei der Sicherstellung der Staatseinnahmen nimmt die hessische Finanzverwaltung die Schlüsselrolle ein.“ Es brauche eine auf Jahre personell und technisch stark aufgestellte Finanz- und Steuerverwaltung, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit abzufedern. „Haben unsere Kolleginnen und Kollegen in einem ersten wichtigen und richtigen Schritt zu Beginn der Coronakrise mit großem Engagement Liquidität hergeleitet, Insolvenzen verhindert und Erstattungsansprüche wie beispielsweise Stundungen sowie Lohnsteuerrückzahlungen rasch und unbürokratisch erfüllt, so kommt nun aktuell und fortlaufend dem gleichmäßigen Steuervollzug eine ganz besondere Bedeutung zu“, schlägt der DSTG-Landesvorsitzende eine Brücke von den seit Ausbruch der Pandemie mit Bravour gemeisterten Aufgaben zu den bevorstehenden Herausforderungen.
Dabei stellt der Finanzgewerkschafter deutlich heraus, dass es keinesfalls darum gehe, bereits angeschlagene Firmen „kaputt“ zu prüfen, sondern vor allem bei denen hinzuschauen, die von den Corona-Umständen profitiert haben. Als Beispiel führt der Gewerkschaftschef den Bereich des Online-Handels an, in dem Steuerbehörden national und international gemeinsam operieren sollten. Konkretes Handeln sei bei Steuerflüchtigen nötig: „Hier fordern wir alle politisch Verantwortlichen auf, sich zusammen zu tun und konsequent gegen diese vorzugehen“.
Einem einseitigen Konsolidierungskurs erteilt Michael Volz in diesem Zusammenhang eine klare Absage: „Es kann nicht angehen, dass in einer noch nie dagewesenen Situation seit dem 2. Weltkrieg wieder einmal nur der kleine Mann, der Mittelstand oder der öffentliche Dienst eine nachgelagerte Konsolidierung aufgebürdet bekommen.“ Auch deshalb hat die DSTG Hessen bereits im Sommer eine Eingabe zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2021 in den landespolitischen Raum gegeben. „Wir haben konstruktive und wichtige Vorschläge gemacht, die Minister, Haushaltsausschuss, Regierung und vor allen Dingen dem Gemeinwohl, sprich allen Hessinnen und Hessen, helfen könnten. Denn wir sind überzeugt: Im finanzpolitischen Bereich ist ein gerechter und geordneter Steuervollzug ausschlaggebend, er hält unsere Gesellschaft in dieser Krisenzeit zusammen“, so Michael Volz abschließend.
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
in der letzten Sitzung der Landesleitung der DSTG Hessen haben wir auch über die beiden aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts diskutiert. Wichtig zu wissen ist dabei, dass sich die Gremien des dbb und der DSTG auf Bundes- wie auf Landesebene mit der Sache und den sich ergebenden Konsequenzen hieraus intensiv befassen.
Inwieweit diese neuerlichen beiden Entscheidungen als eine Revolution in der Besoldungsordnung bezeichnet werden können, wollen wir heute noch nicht abschließend einordnen. Die Kolleginnen und Kollegen in Bayern, sprich der Bayerischen Finanzgewerkschaft (dortige DSTG) haben bereits die Zusage der Abteilungsleiterin aus dem Finanzministerium, dass etwaige sich ergebende Konsequenzen, wie auch bisher, konsequent seitens der Bayerischen Landesregierung umgesetzt werden, sprich Besoldungsnachzahlungen an die Beamten/innen vorgenommen werden.
Auf der anderen Seite ist ein hessisches Besoldungsverfahren, seitens des dbb Hessen, am Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig. Wie Sie sicher wissen, geht es dabei um die Fragestellung der Besoldungshöhe für das Besoldungs- und Haushaltsjahr 2016. Es gilt diese Entscheidung des Hofes abzuwarten.
In jedem Fall werden wir Sie auf dem Laufenden halten, sobald uns in der einen oder anderen Angelegenheit Informationen vorliegen
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Ausgabe 09/2020
BRANDNEW NEWSDAY
Ab heute stellen wir Euch unseren Hessischen Finanzer stets online auf unserer Website www.dstg-Hessen.de zum Download zur Verfügung ???? ☝️
Das ist der erste Schritt unseres neuen Konzepts zur Öffentlichkeitsarbeit, das die #dstghessen Landesleitung diese Woche beschlossen hat ???? Euch allen ein schönes Wochenende, viel Spaß bei der Lektüre und bis hoffentlich bald! Bleibt alle schön gesund! ????????☀️
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen/Wiesbaden, 15.07.2020
70 Jahre Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen:
DSTG-Landesvorstand sagt am 70. Jahrestag der Gewerkschaftsgründung Bestrebungen, die finanziellen Folgen der Coronakrise den Bediensteten im öffentlichen Dienst aufzubürden, unmissverständlich den Kampf an
„Weder Rentnerinnen noch Rentner, weder Arbeitnehmerinnen noch Arbeitnehmer oder die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dürfen am Ende die Zeche für Milliarden-Stabilisierungs-Programme zahlen, die in Folge der Corona-Pandemie notwendig werden.“ Diese Forderung hat heute in Gelnhausen der Landesvorstand der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen anlässlich seiner Tagung zum 70. Geburtstag der Fachgewerkschaft im Bereich des Hessischen Finanzministeriums erhoben. Landesvorsitzender Michael Volz: „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die ohnehin schon nicht auf Rosen gebettet sind, am Ende noch die finanziellen Folgen der aktuellen Finanzkrise tragen. Sei es im Gesundheits- und Sozialbereich, sei es in den Erziehungs- und Schuldiensten, bei der inneren Sicherheit, der allgemeinen Verwaltung oder auch in unseren Finanzbehörden.“ Überall, so der Gewerkschaftschef weiter, haben sich die Beschäftigten, haben sich Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen und Monaten sprichwörtlich ein Bein ausgerissen, also sich mit weit mehr als der vollen Hingabe ihrer Arbeit gewidmet. „Das verdient Anerkennung, das verdient Respekt, das verdient Achtung und das verdient einen seriösen soliden Umgang seitens der Arbeitgeber“, betonte Volz.
Die DSTG Hessen als Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes (dbb) sage es ebenso deutlich wie das Mutterhaus: „Wir erteilen allen denjenigen eine klare Absage, die die Absicht in sich tragen, dem kleinen Mann, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die finanziellen Folgen der Krise aufzubürden. Das wäre sowohl eine unredliche als auch eine konsumfeindliche Politik. Etwaige Sonderopfer oder Zusatzbeiträge werden wir nachhaltig bekämpfen, haben doch ganz viele Berufsgruppen und Verwaltungen wieder einmal ganz deutlich bewiesen, wie relevant sie für unser Land sind.“ Diese gemeinwohlorientierte Dienst- und Arbeitsauffassung habe maßgeblich geholfen, das Schiff „Deutschland“ trotz hohen Wellengangs auf Kurs zu halten. Aus all diesen Gründen steht der DSTG-Landesvorstand Seite an Seite mit allen Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst: „Dieses Mal werden wir n i c h t die Zahlmeister der Nation sein!“
„Wir helfen nachhaltig und verantwortungsvoll. Wichtig war und ist auch dort zu helfen, wo es der Hilfe bedarf und wo unverschuldet – bedingt durch Corona – gravierende Engpässe in Unternehmen, Institutionen und bei Selbständigen entstanden sind. Nicht zu vertreten und inakzeptabel ist und bleibt, dass börsennotierte Konzerne Unterstützungen in Milliardenhöhe vom Staat beziehen, danach ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen und die Aktionäre dann auch noch Dividendenzahlungen hinterfragen“, brachte es der DSTG-Landesvorsitzende auf den Punkt. Er forderte zudem dazu auf, unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen – beispielsweise in der Schweine-Industrie, schonungslos offen zu legen und rigoros zu begegnen. „So toll können Fußballspiele bei Schalke 04 gar nicht sein, als dass Verantwortliche anscheinend auf einem Auge blind waren“, sagte Volz und appellierte abschließend: „Dieses Land muss unbedingt die richtigen und erforderlichen Schlüsse aus dieser Pandemie ziehen und dabei stets die Menschen und ihre Würde, soziale Gerechtigkeit und unsere Grundwerte als oberste Leitlinien jeglichen Handelns anlegen!“
Die DSTG Hessen wurde am 15. Juli 1950 als Bund Deutscher Steuerbeamten (BDSt) in Langen gegründet. Sie zählt heute rund 7.000 Mitglieder aus der hessischen Finanz- und Steuerverwaltung. Damit vertritt die DSTG als Beschäftigtengewerkschaft den Großteil der Beamten und Angestellten im Bereich des Hessischen Finanzministeriums. Als Steuer-Fachgewerkschaft ist die DSTG Hessen zudem kompetenter Gesprächspartner der Politik, wenn es um Fragen der Steuervereinfachung, der Steuergerechtigkeit und das Schließen von Steuer-Schlupflöchern geht.
15.07.2020
Happy Birthday, DSTG Hessen:
Am Mittwoch, 15. Juli 2020 jährt sich zum 70. Mal der Gründungstag unserer Gewerkschaft. In Langen gründeten damals ehemalige Lehrgangsteilnehmer der Hessischen Finanzlehranstalten den Landesverband Hessen des Bundes Deutscher Steuerbeamten (BDSt) – die heutige Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen. Wir sind in den vergangenen Wochen tief in die Archive unserer Gewerkschaft abgetaucht und haben eine Chronik zusammengestellt, die Euch auf eine Zeitreise mitnimmt durch sieben Jahrzehnte DSTG Hessen. Pünktlich zu unserem Geburtstag findet Ihr dieses 108 Seiten starke Chronik als E-Paper zum gemütlichen und bequemen Schmökern auf unserer Internetseite.
Freut Euch auf eine kurzweilige, interessante und mit einigen Überraschungen aufwartende Lektüre!
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Gelnhausen, 09.07.2020
Landesvorsitzender Michael Volz: Wir möchten proaktiv einen Diskurs anregen, der ganzheitlich die Generationenfrage und die demografischen Entwicklungen, die fortschreitende Digitalisierung sowie die sich wandelnden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Fokus nimmt
Der Wunsch nach agilem und mobilem Arbeiten wird nicht nur in der hessischen Finanzverwaltung immer stärker. Insbesondere die aktuelle Pandemiesituation zeigt, dass flexible digitale Arbeitsformen möglich – und für das Funktionieren des Staates – unabdingbar sind und gleichzeitig auch den Interessen der Beschäftigten entsprechen. Eine Arbeitsgruppe der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Landesverband Hessen, hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit diesem Themenbereich befasst, ein Positionspapier unter der Überschrift „Ganzheitliche Arbeitswelten – Harmonisierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen“ entwickelt und den im Landtag vertretenen Fraktionen sowie Finanzminister Michael Boddenberg als Diskussionsbasis für die nächste Zeit übermittelt.
Schlagworte sind unter anderem „Moderne Arbeitszeitgestaltung“, „Flexibles Arbeiten“, „non-territoriales Arbeiten“, „Alternierende Telearbeit“ und „Gesundheitsschutz“. DSTG-Landesvorsitzender Michael Volz: „Mit unserem Konzept möchten wir proaktiv einen nach vorne gerichteten Diskussionsprozess anregen, der ganzheitlich die Generationenfrage und die demografischen Entwicklungen, die fortschreitende Digitalisierung sowie die sich wandelnden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Fokus nimmt“.
Wie sieht die ganzheitliche Arbeitswelt von morgen aus? Welche Erfahrungswerte sammelten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Arbeitsformen wie „Home Office“, mobilem Arbeiten, Telearbeit und weiteren flexiblen Modellen bislang und speziell auch seit Ausbruch der Corona-Pandemie? Welche Ableitungen ergeben sich daraus und wie lassen sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen in Zeiten ganzheitlicher Arbeitswelten harmonisieren, wie Führungsverantwortung in sich wandelnden Zeiten neu definieren, wie Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz mit der Notwendigkeit und dem Bedürfnis nach immer flexibleren Arbeitsformen in Gleichklang bringen? Auf diese Fragen liefert das DSTG-Papier erste fundierte Antworten, die sowohl auf Erfahrungen der letzten Jahre aus der als im Bereich „Agilem Arbeiten“ sehr innovationsfreudigen hessischen Finanzverwaltung als auch auf den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie beruhen. „Leitgedanke für unsere in die Zukunft gewandten Ideen ist die Überzeugung, dass moderne Arbeitsformen und die Flexibilisierung von Raum und Zeit zur gegenwärtigen Arbeitswelt und zur Lebenssituation vieler Beschäftigter passen. Sie gehören zu einer positiven Erfolgskultur“, bringt es Michael Volz auf den Punkt.
Basis der von der DSTG jetzt zur Diskussion gestellten Innovationen sind die bereits aktiven Arbeitszeitinstrumente wie Lebensarbeitszeit- und Gleitzeitkonten, alternierende Telearbeit und mobiles flexibles Arbeiten. Darauf aufbauend schlägt die Gewerkschaft ein dynamisches, lebensphasenbezogenes Zeitmodell als „Arbeitszeit der Zukunft“ vor. Die DSTG-Experten: „Es könnte so gestaltet werden, dass allen Beschäftigten ermöglicht wird, 20 Prozent ihrer individuellen Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer oder an einem anderen Arbeitsort (beispielsweise im Hessen- oder Heimatbüro) zu absolvieren. Diese dynamische Zeit kann flexibel über die Arbeitswoche verteilt werden“. Die Gewerkschafter erwarten unter anderem, dass sich durch dieses Instrument die Arbeitszeitanteile von Teilzeitkräften erhöhen, da hierdurch Familien- und Berufsinteressen noch besser verknüpft werden können.
„Gewohnte Hierarchien, Organisations- und Arbeitsstrukturen werden durchlässiger“, konstatiert Michael Volz mit Blick auf eine nie dagewesene Flexibilisierung der Arbeitswelt. Ein solcher Prozess, davon zeigt sich die DSTG Hessen überzeugt, ist unter anderem auch mit der Abkehr von einer Präsenzkultur hin zur Ergebnisorientierung verbunden und müsse verstärkt auf Verantwortung, Weiterentwicklung und Autonomie der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen. „Dass diese Verantwortung erfüllt wird, haben die Erfahrungen der Corona-Zeit gezeigt, in der Arbeitspensen auch von zuhause aus erfüllt wurden, die Krankenstände niedrig blieben und unsere Kolleginnen und Kollegen motiviert und engagiert arbeiteten“, berichtet Volz. Dieses non-territoriale Arbeiten, der so genannte mobile Arbeitsplatz, gewinne künftig als Alternative zum klassischen Büro-Job noch mehr an Bedeutung, auch aufgrund der Erwartungen künftiger Generationen, die digitale Möglichkeiten besonders zu nutzen wissen, so der DSTG-Landesvorsitzende weiter. Er berichtet: „Die Arbeitssituation in der aktuellen Pandemiesituation hat das non-territoriale Arbeiten in wenigen Wochen unter Einbindung der entsprechenden technischen Möglichkeiten etabliert und fast schon routiniert. Die Verwaltung wurde in kürzester Zeit in das Zeitalter der Digitalisierung katapultiert und dies erfolgreich. Die hochgehaltene, effiziente Arbeit zeigt, dass die Beschäftigten von einer großartigen Motivation getrieben und digital souverän sind“. Diese Erkenntnis ermögliche ein nie dagewesenes Maß an Mobilität.
Für die DSTG sei es dabei selbstverständlich, dass flexibles und mobiles Arbeiten nicht zu einer Überlastung der Beschäftigten führen darf. „Dabei ist unbedingt auf den über Jahrzehnte hinweg erlangten Arbeitsschutz zu achten“, mahnen die Autoren des Diskussionspapieres an. Sie betonen: „Die Beschäftigten sind vor entgrenzter Arbeit ebenso wie vor Selbstausbeutung und Isolation zu schützen. Beschäftigten ist ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit einzuräumen. Arbeitszeiten sind insoweit klar von Ruhezeiten abzugrenzen.“ Einer Aufweichung der Schutzvorschriften zu Lasten der Beschäftigten und Abstrichen an der Gesundheitsfürsorge müsse entschieden entgegengetreten werden.
Eine besondere Verantwortung komme bei diesem Wandel hin zu einem dynamischen Zeitmodell den Führungskräften zu. Sie werden sich künftig sowohl mit dem Thema „Führen auf Distanz/virtuelles Führen“ als auch mit Teamführung und Motivation sowie Leistungskontrolle aus der Ferne auseinanderzusetzen haben. Auch die Förderung und Bewerbung des Teamgedankens sowie der Fokus auf die Arbeitsorganisation gehörten unabdingbar zu den künftigen Führungsherausforderungen. „Ziel muss es zudem sein, eine Kultur zu etablieren, in der Beschäftigte nicht anhand der geleisteten Arbeitszeit, sondern verstärkter an der Qualität ihrer Arbeitsergebnisse gemessen werden“, betont Michael Volz abschließend.
Hinweis an die Redaktion: Das komplette DSTG-Diskussionspapier „Ganzheitliche Arbeitswelten“ finden Sie hier: PapierGanzheitlicheArbeitswelten
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Frankfurt am Main, 15.06.2020
Als zukunftsgerichteten, gangbaren und praktikablen Weg bezeichnet die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen die von Finanzminister Michael Boddenberg vorgelegte Neuregelung zur Grundsteuer in Hessen. „Die Steuererklärung enthält dann nur noch drei Angaben – Grundstücksfläche, Gebäudefläche ‚Wohnen‘ und Gebäudefläche ‚Nicht- Wohnen‘. Die Handhabung ist sehr bürgerfreundlich gestaltet. Die Abstände zwischen den Hauptfeststellungen könnten gegenüber dem Bundesmodell weiter gefasst werden, da diese einmal festgestellten Daten immer wieder zugrunde gelegt werden können, falls sich nichts gravierend ändert. Insofern wäre dies auch eine Entlastung für die Bürger, weil das weniger Abgabeverpflichtung bedeutet“, bringt DSTG-Landeschef Michael Volz die Vorteile für Steuerbürger mit Grundstückseigentum auf den Punkt.
Gleichzeitig meldet die Steuer-Gewerkschaft die zeitnahe Schaffung der notwendigen Personalstellen an: „Für die Bewertungsstellen in den hessischen Finanzämtern, die die Basis für die Grundsteuer für hessischen Kommunen ermitteln, benötigen wir rund 450 zusätzliche Stellen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Erste Haushaltsschritte wurden schon unternommen, weitere müssen auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und nahender Parallelarbeiten – altes und neues Recht – noch folgen. Unsere Kolleg*innen wollen mit qualifizierter Arbeit letztlich auch den Kommunen Planungs- und Haushaltssicherheit geben. Bei einem Volumen von etwa 14 Milliarden Euro bundesweit stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden dar. Mit Blick auf die noch nicht abzuschätzenden langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind die Einnahmen aus der Grundsteuerhebung von enormer Bedeutung“, so der stellvertretende DSTG-Landesvorsitzende Joachim Laux.
Finanzminister Michael Boddenberg hatte Mitte Mai die Eckpunkte des neuen Modells präsentiert, mit dem das Land Hessen künftig die Grundsteuer berechnen möchte. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das ab 2025 eine neue Bemessungsgrundlage für die seit den 60er Jahren bundesweit geltenden Einheitswerte fordert. Fachleute der DSTG Hessen haben in den letzten Wochen eine umfangreiche Synopse mit Beispielrechnungen erarbeitet und das für Hessen geplante Grundsteuer-Modell dem neuen, komplexeren Bundesmodell sowie dem so genannten „Südländer Modell“ gegenüber gestellt.
Das Ergebnis der kritischen Analyse fasst Joachim Laux zusammen: „Mit dem Hessischen Modell entstand ein Verfahren, das sehr leicht umzusetzen wäre. Die Verfahrensumsetzung erfordert gegenüber dem Bayerischen Modell einen leicht erhöhten Bedarf an gutem und erfahrenem Personal, da in diesem Verfahren die Faktorkomponente, die Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort nimmt, zu berücksichtigen ist.“ Diese Faktorkomponente stellt eine landesweit ausgeglichene Besteuerung sicher, da in sie unter anderem die Lage des Grundstücks einfließt, die bei der Wertigkeit eine zentrale Rolle spielt.
Wichtig sei, so die DSTG-Experten, dass die IT-Strukturen stimmen, um eine technische Umsetzbarkeit des „Hessischen Modells“ sicher zu stellen. „Es bedarf nun zeitnah einer Konkretisierung der vom Finanzministerium vorgelegten Eckpunkte für das neue Grundsteuer-Modell, bevor das Gesetzgebungsverfahren im Landtag eingeleitet wird. Wir erwarten in diesem Zusammenhang auch die Vorlage einer nachhaltigen Personalplanung für die Bewertungsstellen, die sowohl den Bedarf von rund 450 Stellen als auch die Altersstruktur in den Ämtern berücksichtigt. Gewiss müssen auch hier zahlreiche Stellen über den Ausbildungsweg geschaffen werden“, stellt Vorsitzender Michael Volz fest. Er betont abschließend: „Unser aller Ziel muss es sein, dass die neue Grundsteuer-Bewertung im Sinne der Steuerbürger und Kommunen ab 2025 reibungslos funktioniert“.