21.03.2023 (pm):Schon mehr als 4.000 Unterschriften gesammelt

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 21.03.23

 

DSTG baut auf Solidarität für verfassungskonforme Besoldung und Versorgung in Hessen

Schon mehr als 4.000 Unterschriften gesammelt

Die vor wenigen Tagen von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Hessen (DSTG) gestartete Petition für eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung wurde bereits mehr als 4.000 mal unterschrieben. Jetzt sollen auch andere Gewerkschaften und die Politik die Petition unterstützen.

Über 4.000 Unterzeichner*innen in den ersten Tagen zeigen deutlich, dass an der Besol- dung und Versorgung von Beamt*innen ein großes Interesse besteht. „Diese Resonanz hat unsere Erwartungen übertroffen“, so der DSTG-Vorsitzende Michael Volz. „Damit die Petition möglichst wirkungsvoll, ist haben wir die Dachorganisationen gebeten, solidarisch zu sein“, so Volz weiter. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen, der dbb Hessen sowie der Richterbund wurden gebeten, die Petition ihren Mitgliedern weiterzureichen. Auch für Lehrer*innen, Polizist*innen, Beamte*innen der allgemeinen Verwaltung, im Justizbereich sowie Pensionär*innen ist eine angemessene Besoldung und Versorgung ein Thema. Ebenso wurden die Mitglieder des Hessischen Landtages gebeten, die Petition zu unter- zeichnen.

„Wir hoffen, dass sich möglichst viele Menschen mit dem berechtigen Anliegen der Beam- tenschaft solidarisch zeigen. Wir bauen dabei auf die Unterstützung der etwa 140.000 Betroffenen und ihrer Angehörigen. Klar ist, wir wollen nicht weniger als uns zusteht. Die bis- her im Raum stehenden zweimal 3 Prozent sind bei einem Rückstand von etwa 24 Prozent einfach zu wenig“, so Volz. Die Petition ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Besoldungs- und Versorgungsgerechtigkeit.

Hintergrund:

Der Besoldungs- und Versorgungsanspruch beruht auf der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsge- richtshofs Kassel vom 30.11.2021, welcher wiederum auf den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfas- sungsgerichtes fußt. Zu den Forderungen der DSTG Hessen, deren Begründung und möglichen Lösungsan- sätzen wurden bereits umfassende Erklärungen übersendet. Alle Dokumente sind online unter dstg-hes- sen.de abrufbar. Darin sind auch Beispiele genannt, wie hoch die Ansprüche in gewissen Besoldungsgruppen sind und wie sich der Anspruch ergibt.

Pressekontakt: Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de

 

16.03.2023 (pm): Gemeinsam für mehr Gerechtigkeit

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 16.03.23

Gemeinsam für mehr Gerechtigkeit:

Steuergewerkschaft startet PETITION für verfassungsge- rechte Besoldung und Versorgung hessischer Beamter

Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) hat unter (https://www.openpetition.de/!vnwzp) eine Online-Petition gestartet, um Unterschriften für mehr Besoldungs- und Versorgungsgerechtigkeit von Beamten in Hessen zu sammeln. Hintergrund sind die Beschlüsse der hessischen Landesregierung, wonach die Besoldung und Versorgung hessischer Beamter 2023 und 2024 jeweils nur um drei Prozent erhöht werden soll. Dies sei zu gering und verfassungswidrig. Es verstärke den bereits herrschenden Fach- kräftemangel in der Finanzverwaltung weiter.

„Die Beamtinnen und Beamten in Hessen warten seit 2015 auf eine rechtmäßige Be- soldung und Versorgung“, so der Vorsit- zende der DSTG Hessen, Michael Volz. „Al- lein bei der Besoldungsgruppe A 5 Stufe 1, sprechen wir über ein Gehaltsdefizit von mindestens 25 Prozent. Dies hat der Ver- waltungsgerichtshof (VGH) Kassel in sei- ner Entscheidung festgestellt. Diese fußt auf zahlreichen Entscheidungen des Bun- desverfassungsgerichts. Bei Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 5, die unter anderem unsere Lohnsteuerrückerstattung bearbeiten, liegt der Fehlbetrag bei monatlich 763 Euro. Bei den gehobenen Eingruppierungen, etwa in der A 12, in denen sich zum Beispiel Betriebsprüfer oder Steuerfahnder wiederfinden, fehlen im Monat circa 1.000 Euro im Geldbeutel. Bei Amtsleitungen sind es sogar 1600 Euro monatlich.“

Auf ursprüngliche Initiative der Steuergewerkschaft Hessen hatte sich im Jahr 2021 der VGH mit dem Thema beschäftigt und festgestellt, dass die Versorgung und Besoldung hessischer Beamter seit 2013 nicht mehr verfassungskonform ist, sondern zum Teil sogar unter der Grundsicherung liegt. In ihrem „Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versor- gung“ plante die Landesregierung daraufhin nun 2023 und 2024 eine Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent (Drucks. 20/10485 zu Drucks. 20/9499).

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Dies gleiche die bestehenden Defizite aber längst nicht aus. Laut DSTG Hessen wäre ein Auf- schlag von rund 25 Prozent erforderlich. Um die Staatskasse nicht zu überfordern, verlangte die DSTG eine Erhöhung von jeweils acht Prozent in diesem und dem nächsten Jahr. Der Rest könne danach zeitnah in einem dritten kräftigen prozentualen Schritt ausgeglichen werden. Dabei müssen die Abstände neu justiert werden. Da die Landesregierung trotz verschiedener Anhörungen und Umsetzungsvorschläge leider keinen Schritt in diese Richtung bewegt habe, hat die Landesleitung, auf vorsorglichen Beschluss des Landeshauptvorstandes, der DSTG Hes- sen nun den Startschuss für die breit angelegte Petition gegeben.

Steuergewerkschaft hofft auf breite Unterstützung anderer Gewerkschaften

Wir hoffen, dass neben unseren Mitgliedern möglichst viele andere Menschen unsere Peti- tion unterstützen, weil nicht nur Beamte der Finanzverwaltung, sondern die komplette Lan- desbeamtenschaft sowie die Versorgungsempfänger von diesen gravierenden Einschnitten in der Besoldung betroffen sind. „Es geht hier nicht um Tarifverhandlungen, Einkommens- runden, Inflationsausgleich oder gar um Beamten-Privilegien, sondern um unseren Rechtsan- spruch auf Mindestbezahlung, wie es das Gesetz vorsieht und es die dritte Gewalt festge- stellt hat“, so Volz. Finanziell könne sich Hessen eine verfassungskonforme Besoldung seiner Beamten auf jeden Fall leisten, meint der Vorsitzende. Laut Pressemeldung des Finanzminis- teriums vom 18. Januar 2023 habe Hessen im Jahr 2022 einen Haushaltsüberschuss von 3,9 Milliarden Euro erzielt. „Wenn man dann noch die rund zwei Milliarden Euro dazu rechnet, die die Hessische Landesregierung ihrer Beamtenschaft in den vergangenen Jahren vorent- halten hat, dann fehlen einem schlicht die Worte“, so Volz abschließend.

Ohne gerechte Entlohnung verschärft sich der Fachkräftemangel weiter

Außerdem weist der Landesvorsitzende daraufhin, dass der ohnehin schon vorherrschende Fachkräftemangel in den Finanzbehörden durch die unzureichende Bezahlung noch weiter verstärkt werde und zu spürbaren Defiziten im steuerlichen Gesetzesvollzug führen werde. Schon heute verlöre man täglich Kolleginnen und Kollegen, die in den Behörden erstklassige Arbeit leisten entweder an andere Behörden, an die Privatwirtschaft oder andere Bundeslän- der, in denen die Bezahlung besser sei. “Die A 9 in Hessen ist die A 8 in Bayern und so zieht sich das durch alle Besoldungsgruppen”, mahnt Michael Volz. Werde der Abwanderungs- trend nicht gestoppt, drohten neben den bereits bestehenden Personal- und mithin Vollzugsproblemen gravierende Steuerausfälle für den Staat. „Und das betrifft uns dann alle“, so Volz abschließend.

 

Pressekontakt: Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de

 

17.02.2023 (pm): Besoldung und Versorgung bleibt verfassungswidrig

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 17.02.23

Hessischer Landtag verabschiedet Beamtenbesoldung

Besoldung und Versorgung bleibt verfassungswidrig

Steuergewerkschaft kündigt erneut Prüfung rechtlicher Schritte an

Die Beamtinnen und Beamten in Hessen werden weiterhin verfassungswidrig zu gering besoldet. „Die Regierungsfraktionen verpassten bei der gestrigen Beschlussfassung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes die Chance einer angemessenen Reform, wie sie die DSTG Hessen vorgeschlagen hatte. Die DSTG Hessen wird erneut rechtliche Schritte prüfen!

Bereits 2021 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf ursprüngliche Initiative der DSTG Hessen hin entschieden, dass die Besoldung in Hessen verfassungswidrig ist und zum Teil unter der Grundsicherung liegt. Die Gremien der DSTG Hessen haben bereits zur Durchsetzung ihrer Interessen mehrere Optionen grünes Licht gegeben, unter anderem für eine erneute rechtliche Überprüfung.

Die DSTG Hessen stellt fest: Richtig ist, dass es in zwei Schritten zum 1.4.2023 und 01.01.2024 jeweils 3 Prozent mehr Geld gibt. Der Gesetzgeber hat aber auch mit diesem Gesetz verpasst, verfassungskonforme Regelungen zu schaffen und die weiteren Repara- turschritte aufzuzeigen. Am pikantesten ist die Tatsache, dass er von seinen Staats- dienern täglich eine rechtstreue Umsetzung der Gesetze und Vorschriften verlangt und diese selbst aber schuldig bleibt.

Die Enttäuschung der Beamtenschaft in der hessischen Finanzverwaltung ist angesichts des Beschlusses des Landtags erheblich. Dabei gehe es nicht allein um die Besoldung. Bereits jetzt führe der Fachkräftemangel zu spürbaren Defiziten im steuerlichen Gesetzes- vollzug. Täglich verlöre man aus unterschiedlichen Gründen Kolleginnen und Kollegen, die in den Behörden erstklassige Arbeit leisten. Wenn es so weitergeht, drohen neben den bereits bestehenden Personal- und mithin Vollzugsproblemen gravierende Steuerausfälle für den Staat.

Nochmal zum Hintergrund: Die Beamtinnen und Beamten in Hessen warten seit 2015 auf eine angemessene Besoldung und Versorgung. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am 30.11.2021 unter anderem ein Defizit bei der Besoldungsgruppe A 5 Stufe 1 mit 24,3 Prozent zuvor berechnet und festgestellt. Die Besoldung ist nicht nur 9,3 Prozent (Stand 2021) unter der Grundsicherung und mithin schon gar nicht, wie erforderlich, 15 Prozent (Feststellung des BVerfG) über Grundsicherung. Insofern kann man eineinhalb Jahre später unter Einbeziehung des Bürgergeldes, welches über der Grundsicherung liegt, von mindestens 25 Prozent Gehaltsdefizit reden. Das Ganze hat dann auch Auswir- kung auf das Gebot der Abstände innerhalb der Struktur der Besoldungstabelle, auch das wurde bereits normiert.

An mangelnden finanziellen Spielräumen im Haushalt kann es nicht liegen, hatte doch der Finanzminister jüngst erst von einem positivem Jahresabschluss 2022 in Höhe von 3,9 Milliarden Euro berichtet. Wenn man dann noch die rund 2 Milliarden Euro dazu rechnet, die die Hessische Landesregierung ihrer Beamtenschaft in den vergangenen Jahren vor- enthalten hat, dann weiß man nicht mehr, was man noch sagen soll.

Die DSTG Hessen hatte den einzigen konstruktiven Reparatur-Vorschlag in die Debatte eingebracht. Nämlich im Wesentlichen mit:

  • zwei ersten, klaren und raschen Besoldungs- und Versorgungs-Schritten von jeweils 8 Prozent in 2023 und 2024 und

  • einem dritten Schritt unter Verwendung der dritten 8 plus X Prozent, bei der das verfassungsmäßige Abstandsgebot neu austariert werden würde, zu agieren.

    Skandalös ist auch, dass die umgehende Nachzahlung der Ansprüche für die Altjahre, in denen eine Zurücksetzung bei Besoldung und Versorgung gegeben ist, also insbesondere für die Nullrunde des Jahres 2015 und die Minusrunde 2016 nach über 8 Jahren immer noch nicht angepackt wurde.

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14.02.2023 (pm):Regierung soll Chance für rechtskonforme Besoldung und Versorgung der Beamten nutzen

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 14.02.23

127. -129 Plenarsitzungen Hessischer Landtag

Regierung soll Chance für rechtskonforme Besoldung und Versorgung der Beamten nutzen

Die derzeitige zweite Lesung des Doppelhaushalts 2023/2024 ist der richtige Zeitpunkt, die Besoldung und Versorgung für Finanzbedienstete und andere betroffene Berufsgrup- pen in Hessen endlich rechtskonform zu regeln. Dazu fordert die Deutsche Steuerge- werkschaft Hessen (DSTG Hessen) die Landesregierung und die sie tragenden Fraktio- nen CDU und Grüne auf.

Die Landesregierung plant in ihrem „Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung“ 2023 und 2024 eine höhere Besoldung von jeweils drei Prozent (Drucks. 20/10485 zu Drucks. 20/9499). Der Verwaltungsgerichtshof hat hingegen schon 2021 festgestellt, dass die Besoldung rund 25 Prozent höher als derzeit sein müßte.

Um den Landeshaushalt nicht übermäßig zu belasten, schlägt die DSTG Hessen zwei Besoldungsstufen von jeweils acht Prozent in diesem und dem nächsten Jahr vor. Der restliche Ausgleich müsse in 2025 vorgenommen werden. Die von der Koalition jetzt ge- planten „Trippelschritte“ von zwei mal drei Prozent vertagen das Problem zu Lasten un- serer Mitglieder auf den Sankt-Nimmerleistag, kritisiert die DSTG-Hessen.

Wichtig ist den Mitgliedern der DSTG Hessen eine rasche und konsequente Umsetzung auch wegen des Fachkräftemangels. Schon jetzt gebe es spürbare Defizite im steuerlichen Gesetzesvollzug. Außerdem verlören die Finanzbehörden aus unterschiedlichen Gründen mehr und mehr Kolleginnen und Kollegen, die in den Behörden erstklassige Arbeit leiste- ten, an andere Behörden und an die Privatwirtschaft. Wenn dies so weitergehe, drohten neben bereits bestehenden Vollzugsproblemen gravierende Steuerausfälle für den Staat.

 

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25.01.2023 (pm):Haushaltsberatungen im Landtag: Steuergewerkschaft Hessen warnt vor „personellem Ausverkauf“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 25.01.23

Haushaltsberatungen im Landtag:
Steuergewerkschaft Hessen warnt vor „personellem Ausverkauf“

Immer mehr Finanzbeamte wandern aus Hessen ab

Nachbarländer wie Bayern locken mit deutlich höherer Besoldung

Bei der Beratung des Doppelhaushalts 2023/24 im Hessischen Landtag geht es diese Woche auch um die Besoldung und Versorgung der Beamten. Jeweils drei Prozent mehr sah der Entwurf in diesem und dem nächsten Jahr vor. Die Hessische Steuergewerkschaft fordert zwei mal acht Prozent und warnt vor Abwanderung.

„Die hessischen Beamten werden seit Jahren verfassungswidrig zu schlecht bezahlt. Die Landesregierung darf sich deshalb nicht wundern, wenn sich immer mehr Beamte auch aus Finanzbehörden besser dotierte Stellen in Bayern, Thüringen oder Baden-Württemberg suchen“, betont Michael Volz, Vorsitzender der Steuergewerkschaft Hessen.

Erst vor wenigen Tagen hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärt, sein Bundesland werbe in anderen Ländern Lehrer für bayerische Schulen. Auch immer mehr Finanzbedienstete aus Hessen interessierten sich für einen Arbeitsplatz in benachbarten Bundesländern, aber auch in hessischen Behörden mit besseren Aufstiegschancen oder bei Steuerberatungen, stellt die Steuergewerkschaft fest. Auch für viele junge Menschen seien die hessischen Finanzbehörden kein attraktiver Arbeitsplatz mehr. „Von 600 Studierenden für steuerfachliche Berufe sind kurz vor Beendigung des Lehrgangs nur noch die Hälfte übriggeblieben“, warnte Volz.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Bayern seine Finanzbediensteten deutlich besser bezahlt als Hessen. „Die A 9 in Hessen ist die A 8 in Bayern und so zieht sich das durch alle Besoldungsgruppen“, mahnt Volz. Aus diesem Grund müsse der Hessische Landtag sofort handeln, um einen personellen „Ausverkauf“ in den Finanzbehörden und wohl auch in anderen Ressorts zu verhindern. Ein erster Schritt dahin sei eine gesetzeskonforme und amtsangemessene Bezahlung, Besoldung und Versorgung für alle Beamten in Hessen. Diese müsse rasch und nicht in Tippelschritten erfolgen. Finanziell könne sich Hessen eine verfassungskonforme Besoldung seiner Beamten leisten. Laut Pressemeldung des Finanzministeriums vom 18. Januar rechne Hessen im Jahr 2022 mit einem Haushaltsüberschuss von 3,9 Milliarden. „Angesichts solcher Zahlen wäre es unverständlich, wenn der Hessische Landtag nicht sofort handelte“, so Volz.

Pressekontakt: Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de

 

DSTG Hessen auf richtigem Kurs

DSTG Hessen auf richtigem Kurs

Bezahlung – Besoldung – Arbeitssituation – VERBESSERUNGEN JETZT

 

Unsere Diskussionen mit Mitgliedern bestätigen unseren gewerkschaftlichen Kurs. Dies stellte Landesvorsitzender Michael Volz nach den ersten beiden Dialog-Foren in Friedberg und Wolfhagen-Istha fest. Die Mitglieder haben in ihren Redebeiträgen eine umgehend spürbare und komplett verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung gefordert. Dies stand an vorderster Stelle. Auch ein Ausgleich der Ansprüche für die Alt-Minusjahre wurde deutlich gefordert. Daneben war die enorme Arbeitsbelastung ein beherrschendes Thema. Gewinnung von Nachwuchskräften, Bindung von Bestandspersonal, Digitalisierung, Grundsteuerbearbeitung, Dienstvereinbarung GLAZ, Eingruppierungsdefizite, Prämienzahlungen, Wegstreckenentschädigung und dringend notwendige Stellenanhebungen wurden vielschichtig debattiert. Alle Teilnehmer/innen waren sich sehr zur Freude von Michael Volz einig: das neue Format der direkten Kommunikation über Dialog-Foren muss fortgesetzt werden. „Dabei wird die DSTG Hessen stets das konstruktive, kritische und lösungsorientiert Sprachrohr seiner Mitglieder sein“, so Volz.

Nun sehen wir mit Spannung dem 3. Mitglieder-Dialog-Forum am Samstag, den 28. Januar 2023 ab 10.00 Uhr in der Stadthalle in Hofheim entgegen.

Friedberg

 

 

Pressespiegel 18.01.23- Besoldungsreform Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Pressespiegel 18.01.23 – Besoldungsreform – Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Unser Pressegespräch und auch die Anhörung zur Besoldung und Versorgung 2023/2024 im Innenausschuss des Hessischen Landtages haben zu einem guten Medienecho in unserem Sinne geführt.

Nachfolgend daher unser Pressespiegel.

Wir bleiben für Sie und Euch am Ball!

 

Info Nr. 03 2023_Anlage_Pressespiegel_Landtag_Anhörung_Besoldung12-01-2023
PRESSESPIEGEL

 

 

11.01.2023 (pm): Steuer-Gewerkschaft – gesetzeskonforme Besoldung jetzt für Finanzbedienstete ! “Mindest-Bezahlung” je 8 % in 2023 und 2024

Steuer-Gewerkschaft – gesetzeskonforme Besoldung jetzt für Finanzbedienstete!
„Mindest-Bezahlung“ je 8 % in 2023 und 2024 

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 12.01.2023

 

Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Steuer-Gewerkschaft – gesetzeskonforme Besoldung jetzt für Finanzbedienstete!
„Mindest-Bezahlung“ je 8 % in 2023 und 2024

  • Bezahlung unter der Grundsicherung schleunigst beheben
  • Finanzbedienstete brauchen ebenfalls Inflationsausgleichsprämie
  • Nachzahlung für nicht erfolgte Besoldung der Vergangenheit erforderlich

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) vertritt ihre Position bei einer Anhörung im Landtag. Der Innenausschuss des Hessisches Landtages berät aktuell über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Besoldung und Versorgung von Beamten in den Jahren 2023 und 2024.

Dazu hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) bereits schriftlich Stellung bezogen. Kernpunkt der Forderung ist die Bezahlung, die über der Grundsicherung liegen muss und das Abstandsgebot berücksichtigt. Der Landesgesetzgeber verstößt seit Jahren gegen die Verfassung, was auch ein hessisches Gerichtsurteil (Entscheidung des VGH Kassel vom 30.11.2021) bestätigte. Dies hat er nunmehr mit seinem systematischen Herangehen in seinem Gesetzesentwurf anerkannt.

Die DSTG Hessen fordert daher nur, was den Finanzbeamt*innen zusteht.

Das sind:

  • jeweils acht Prozent in den Besoldungs- und Haushaltsjahren 2023 und 2024
  • einen dritten Stepp mit 8 plus X Prozent – in 2025 -, der benötigt wird, um die Abstände innerhalb der Besoldungstabelle, ebenfalls gesetzlich vorgegeben, neu zu definieren.

Für untere Einkommensgruppen bedeutet das 500 oder 700 Euro pro Monat mehr.

Die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Dienstes von A 5 nach A 6 gehe nicht weit genug. „Die Besoldungsgruppe A 5 liegt aktuell etwa neun Prozent unter der Grundsicherung (das Bürgergeld ist noch nicht eingerechnet) und schon gar nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, 15 Prozent darüber“, so der Vorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz.

Beamt*innen, die beispielsweise die Steuererklärungen bearbeiten, finden sich in diesen Gruppen wieder. Bei gehobenen Eingruppierungen, etwa in der A11 oder A12, in denen sich etwa Betriebsprüfer oder Steuerfahnder wiederfinden, fehlen im Monat ca. 1000 Euro.

„Dies steht unseren Mitgliedern unter Berücksichtigung der aktuellen prozentualen tabellenintegrierten Abstände zu. Uns geht es hier nicht um Tarifverhandlungen oder Einkommensrunden, oder gar um Beamten-Privilegien, sondern lediglich um eine Art Mindest-Bezahlungsanspruch, dem der Gesetzgeber seit Jahren nicht gerecht wird“, so Volz.

Die Dachgliederung der DSTG erstritt beim Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 in zweiter Instanz eine höhere Besoldung. Mit einem Gesetzesentwurf vom 8. November 2022 reagierte die Landesregierung, blieb allerdings mit der angekündigten Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent in den beiden kommenden Jahren klar unter den Vorgaben des Gerichts.

Nochmal: Der Besoldungs- und Haushaltsgesetzgeber sprich der Hessische Landtag schuldet seinen aktuellen und ehemaligen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ein verfassungskonformes Gesetz;  Dem Grunde nach, der Höhe nach und der Zeit nach.

Der DSTG ist bewusst, dass die Forderungen den Landeshaushalt zusätzlich beanspruchen. Allerdings fuße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Sie habe damit Verfassungsrang und sind demzufolge als absolute Mussaufgabe des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers zu sehen. Es geht quasi um Mindest-Besoldung -das ist keine Kür, das ist Pflicht.Ganz wichtig für die Mitglieder ist, dass ihre Ansprüche, sprich die rückwirkenden Entschädigungen für die Alt- und Minusjahre 2015 bzw. 2016 und die fortfolgend angepassten Jahre umgehend geleistet werden. Eine weitere Vertagung in die nächste Legislatur wäre politisch ein sehr schwieriges Signal.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die unberechtigten Einschnitte der Einkommen der Jahre 2015 und 2016 fortfolgend rund 2 Milliarden Euro dem Hessischen Landeshaushalt erspart haben.

Für den Haushalt 2023 fordert die DSTG Hessen zudem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, wie sie für Bundesbedienstete vorgesehen sei und wie sie auch von den „Metallern“ ausgehandelt worden sei. „Beschäftigte der hessischen Finanzbehörden spüren die Härten der Inflation und der Rezession ebenfalls und diese gilt es zeitnah aufzufangen“, so der Landesvorsitzende.

Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung seien angemessene Einkommen wichtig. Ein Blick auf das Nachbarbundesland Baden-Württemberg zeige, dass man dort mit der Anhebung der Eingangsämter in allen Laufbahnen erfolgreich dem Fachkräftemangel in den Finanzbehörden begegnet, der auch für Hessen ein Problem ist. Finanzielle Aspekte spielen eine wichtige Rolle für aktuelle und zukünftige Beamt*innen.

Daher müssen die Anpassungen der Besoldung mit großen und nicht mit Tippel-Schritten erfolgen.

Es geht auch um Attraktivität, denn bereits jetzt herrscht ein großer Fachkräftemangel. Daher muss verstärkt die Nachwuchsgewinnung und die Bestandsbeschäftigtenbindung vorangetrieben werden, um die Lücken der in Pension gehenden Boomer-Generation zu füllen und die Arbeitsbelastung für verbleibende Kräfte nicht weiter wachsen zu lassen.

Der Beruf muss für junge und ältere Menschen attraktiver gemacht werden. Neben der unzureichenden Bezahlung sei auch die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden sei in diesem Zusammenhang kontraproduktiv und aus der Zeit gefallen. Der Finanzbeamt*innen-Nachwuchs hat an seinen Arbeitgeber besondere Ansprüche. Elemente des „New Work“ müssen daher auch in den Finanzbehörden Einzug halten, um von zukünftigen Fachkräften als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de

 

14.12.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft: „Arbeitssituation verbessern und Arbeitsbelastung verringern

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 14.12.2022

Steuer-Gewerkschaft fordert:

Arbeitssituation verbessern und Arbeitsbelastung verringern

  • Wochenarbeitszeit von 41 Stunden nicht mehr zeitgemäß
  • Grundsteuerreform ist eine riesige Zusatzbelastung für Beschäftigte
  • Beruf für junge und ältere Menschen attraktiver machen

 

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) fordert von der Hessischen Landesregierung attraktivere Arbeitsbedingungen in den Finanzbehörden. Dies wurde im Rahmen der Beratungen der Delegierten der hessischen Ortsverbände Anfang Dezember 2022 im osthessischen Bad Soden-Salmünster deutlich.

Die Arbeit in Finanzbehörden ist für junge Menschen immer weniger attraktiv. Darüber kann auch die aktuell verabredete neue Vereinbarung zum mobilen Arbeiten und zur gleitenden Arbeitszeit nicht hinwegtäuschen. Insbesondere liegt das nach den Worten des Landesvorsitzenden Michael Volz auch an der nach wie vor geltenden Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, an fehlenden Mindestkomponenten bei der Besoldung, Versorgung, also der Bezahlung und an der riesigen Belastung durch die Grundsteuerreform und vielfältigen weiteren Schwerpunktaufgaben. 

Andere Firmen befassen sich mit Themen wie „New Work“ und einer 4-Tage-Woche und unsere verbeamteten Kolleginnen und Kollegen müssen 41 Stunden arbeiten. Zwar wird eine Stunde wöchentlich dem sogenannten Lebensarbeitszeitkonto zugebucht, was aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass junge und ältere Menschen in unserer Finanzverwaltung ganz andere Erwartungen haben. „Quiet Quitting“ ist ein aktuelles Schlagwort, was nichts anderes heißt, als „Dienst nach Vorschrift“.

Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung sind angemessene Einkommen und moderne Arbeitsbedingungen für die Finanzbehörden wichtig. „Wir verlieren permanent Kolleginnen und Kollegen, die wir dringend brauchen“, warnt Volz vor dem personellen Ausverkauf der Behörden.

Abwanderungsbewegungen       gebe       es       aus      Finanzbehörden       auch      in       Richtung Kommunalverwaltungen oder in benachbarte Bundesländer wie Baden-Württemberg, in denen Beschäftigte häufig die Chance auf eine Beförderung in höhere Besoldungsstufen haben. „Wir verlieren oft selbst langjährig erfahrene und hochqualifizierte Kräfte“, gibt Volz zu bedenken

Andere, auch öffentliche Arbeitgeber haben gegenüber Hessen bezüglich der Karrieremöglichkeiten Boden gut gemacht und sie besolden sowie versorgen schlicht besser. Wir fordern deshalb deutliche Verbesserungen“, erklärte der DSTG-Vorsitzende. 

Auch die Grundsteuerreform ist eine erhebliche körperliche und psychische Belastung für die Beschäftigten. Dies zeigte sich an vielen kritischen Stimmen anlässlich der Sitzung des Hauptvorstandes in Bad Soden-Salmünster. Bei bis zu täglichen 80 Telefonaten mit Steuerbürgern und das über Monate hinweg, kommen nicht wenige Finanzbedienstete an ihre Leistungsgrenze. Zwar sind für die Bearbeitung der Grundsteuer auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden, aber dennoch entstehen Überlastungssituationen. Die gleichzeitige Vollausstattung der Außendienste, die fortlaufenden Strukturprojekte, die Schwierigkeiten in der IT, die angepassten Zielvereinbarungen, um nur einige Beispiele zu nennen, bringen die Beschäftigten an, und manchmal schon über, ihre Belastungsgrenzen.

Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften tut sich Hessen derzeit sehr schwer, dabei liegt man sicherlich im Bundestrend der Finanzverwaltungen, was allerdings ein schwacher Trost ist. Die DSTG Hessen fordert die hessische Landespolitik deshalb auf, mit ihr, über moderne und fortschrittliche Arbeits- und Rahmenbedingungen zu reden und diese rasch zu entwickeln. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollten daran interessiert sein, dass weder mittel- noch langfristig ein personeller Kollaps in den Dienststellen und Ämtern unseres Mitgliederbereichs eintritt.

Außerdem verweist die DSTG Hessen erneut auf ihre Forderung nach einer höheren Besoldung und Versorgung von jeweils acht Prozent in den kommenden beiden Jahren als verfassungsgemäße Bezahlung, wie sie bereits vor Jahren vor den Gerichten erstritten wurde. Die von der Politik für den Doppelhaushalt 2023/2024 angekündigten zwei Mal drei Prozent sind viel zu gering. Im Übrigen ist dies keine Tarifforderung sondern ein verfassungsgemäßer Anspruch, der längst erfüllt sein müsste. Ebenso ist, wie in vielen anderen Branchen, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro erforderlich.

 

Pressekontakt: 

Christopher Martin, 0170 / 9 35 96 11, christopher.martin@fup-kommunikation.de 

 

02.12.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft: „Je 8 Prozent höhere Besoldung in 2023 und 2024 überfällig“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 02.12.2022

Hessische Steuergewerkschaft: „Je 8 Prozent höhere Besoldung in 2023 und 2024 überfällig“

  • Landesgesetzgeber verstößt seit Jahren gegen Verfassung
  • Bezahlung teilweise unter der Grundsicherung
  • Beamte und Ruheständler müssen zeitnah davon profitieren
  • Finanzbedienstete brauchen ebenfalls Inflationsausgleichsprämie
  • Nachzahlung für nicht erfolgte Besoldung der Vergangenheit erforderlich

Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) fordert von der Hessischen Landesregierung eine höhere Besoldung und Versorgung von jeweils acht Prozent in den kommenden beiden Jahren sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro. Die von der Politik angekündigten drei Prozent seien viel zu gering. Die Eingangsbesoldung liege – verfassungswidrig – auch künftig unter der Grundsicherung, erklärten die Delegierten des Landeshauptvorstandes bei ihrer Sitzung in Bad Soden-Salmünster. 

Die DSTG Hessen hatte die jahrelange Benachteiligung der Hessen mit Erfolg forciert und über die Dachgliederung gerichtlich überprüfen lassen. Sie erstritt beim Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 in zweiter Instanz eine höhere Besoldung. Mit einem Gesetzesentwurf vom 8. November 2022 reagierte die Landesregierung. Allerdings: „Die in dem Gesetz angekündigte Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent in den beiden kommenden Jahren ist viel zu gering und liegt klar unter den Vorgaben des Gerichts“, bemängelte der Vorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz. Die DSTG Hessen wisse, dass ihre Forderungen den Landeshaushalt zusätzlich beanspruchen. Allerdings fuße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Sie habe damit Verfassungsrang und sei demzufolge als absolute Mussaufgabe des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers zu sehen.

Auch die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Dienstes von A 5 nach A 6 gehe nicht weit genug. „Die Besoldungsgruppe A 5 liegt aktuell etwa neun Prozent unter der Grundsicherung (künftig Bürgergeld) und schon gar nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, 15 Prozent darüber“, so Volz. Das werde sich nach einer Anhebung von drei Prozent nicht grundsätzlich ändern. „Deswegen sind die jeweils acht Besoldungsprozentpunkte zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 sowie Nachzahlungen für die Alt- und Minusjahre 2015 und fortfolgende Jahre zwingend erforderlich. Alles andere ist schlicht verfassungswidrig.“ Die familienpolitische Komponente sei zwar auf den ersten Blick interessant, trage aber nicht systematisch zur Lösung des Problems bei, da Kinder irgendwann auch erwachsen werden und das Geld damit wegfalle.

Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung seien angemessene Einkommen wichtig. Ein Blick auf das Nachbarbundesland Baden-Württemberg zeige, dass man dort mit der Anhebung der Eingangsämter und der Spitzenämter in allen Laufbahnen erfolgreich dem Fachkräftemangel in den Finanzbehörden begegnet, der auch für Hessen ein Problem ist.

Außerdem erwartet die DSTG Hessen für ihre Mitglieder eine Inflationsausgleichsprämie (3. Entlastungspaket) in Höhe von 3.000 Euro im Haushalt 2023, wie sie für Bundesbedienstete vorgesehen sei und wie sie auch von den „Metallern“ ausgehandelt worden sei. „Beschäftigte der hessischen Finanzbehörden spüren die Härten der Inflation und der Rezession ebenfalls und diese gilt es zeitnah, spätestens in 2023, aufzufangen“, so der Landesvorsitzende.

Bei diesen Forderungen geht es somit nicht um Tarifverhandlungen oder übliche Einkommensrunden, sondern darum, dass der Besoldungs- und Haushaltsgesetzgeber seinen aktuellen und ehemaligen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ein verfassungskonformes Gesetz schuldet! Der aktuelle Gesetzesentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber noch lange nicht weit genug. „Seit mehr als acht Jahren laufen wir einer verfassungskonformen Bezahlung in Hessen hinterher! Das muss nun endgültig ein Ende haben“, erklärte der DSTG-Landesvorsitzende Volz.

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