DSTG Hessen auf richtigem Kurs

DSTG Hessen auf richtigem Kurs

Bezahlung – Besoldung – Arbeitssituation – VERBESSERUNGEN JETZT

 

Unsere Diskussionen mit Mitgliedern bestätigen unseren gewerkschaftlichen Kurs. Dies stellte Landesvorsitzender Michael Volz nach den ersten beiden Dialog-Foren in Friedberg und Wolfhagen-Istha fest. Die Mitglieder haben in ihren Redebeiträgen eine umgehend spürbare und komplett verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung gefordert. Dies stand an vorderster Stelle. Auch ein Ausgleich der Ansprüche für die Alt-Minusjahre wurde deutlich gefordert. Daneben war die enorme Arbeitsbelastung ein beherrschendes Thema. Gewinnung von Nachwuchskräften, Bindung von Bestandspersonal, Digitalisierung, Grundsteuerbearbeitung, Dienstvereinbarung GLAZ, Eingruppierungsdefizite, Prämienzahlungen, Wegstreckenentschädigung und dringend notwendige Stellenanhebungen wurden vielschichtig debattiert. Alle Teilnehmer/innen waren sich sehr zur Freude von Michael Volz einig: das neue Format der direkten Kommunikation über Dialog-Foren muss fortgesetzt werden. „Dabei wird die DSTG Hessen stets das konstruktive, kritische und lösungsorientiert Sprachrohr seiner Mitglieder sein“, so Volz.

Nun sehen wir mit Spannung dem 3. Mitglieder-Dialog-Forum am Samstag, den 28. Januar 2023 ab 10.00 Uhr in der Stadthalle in Hofheim entgegen.

Friedberg

 

 

Pressespiegel 18.01.23- Besoldungsreform Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Pressespiegel 18.01.23 – Besoldungsreform – Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Unser Pressegespräch und auch die Anhörung zur Besoldung und Versorgung 2023/2024 im Innenausschuss des Hessischen Landtages haben zu einem guten Medienecho in unserem Sinne geführt.

Nachfolgend daher unser Pressespiegel.

Wir bleiben für Sie und Euch am Ball!

 

Info Nr. 03 2023_Anlage_Pressespiegel_Landtag_Anhörung_Besoldung12-01-2023
PRESSESPIEGEL

 

 

11.01.2023 (pm): Steuer-Gewerkschaft – gesetzeskonforme Besoldung jetzt für Finanzbedienstete ! “Mindest-Bezahlung” je 8 % in 2023 und 2024

Steuer-Gewerkschaft – gesetzeskonforme Besoldung jetzt für Finanzbedienstete!
„Mindest-Bezahlung“ je 8 % in 2023 und 2024 

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 12.01.2023

 

Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags

Steuer-Gewerkschaft – gesetzeskonforme Besoldung jetzt für Finanzbedienstete!
„Mindest-Bezahlung“ je 8 % in 2023 und 2024

  • Bezahlung unter der Grundsicherung schleunigst beheben
  • Finanzbedienstete brauchen ebenfalls Inflationsausgleichsprämie
  • Nachzahlung für nicht erfolgte Besoldung der Vergangenheit erforderlich

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) vertritt ihre Position bei einer Anhörung im Landtag. Der Innenausschuss des Hessisches Landtages berät aktuell über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Besoldung und Versorgung von Beamten in den Jahren 2023 und 2024.

Dazu hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) bereits schriftlich Stellung bezogen. Kernpunkt der Forderung ist die Bezahlung, die über der Grundsicherung liegen muss und das Abstandsgebot berücksichtigt. Der Landesgesetzgeber verstößt seit Jahren gegen die Verfassung, was auch ein hessisches Gerichtsurteil (Entscheidung des VGH Kassel vom 30.11.2021) bestätigte. Dies hat er nunmehr mit seinem systematischen Herangehen in seinem Gesetzesentwurf anerkannt.

Die DSTG Hessen fordert daher nur, was den Finanzbeamt*innen zusteht.

Das sind:

  • jeweils acht Prozent in den Besoldungs- und Haushaltsjahren 2023 und 2024
  • einen dritten Stepp mit 8 plus X Prozent – in 2025 -, der benötigt wird, um die Abstände innerhalb der Besoldungstabelle, ebenfalls gesetzlich vorgegeben, neu zu definieren.

Für untere Einkommensgruppen bedeutet das 500 oder 700 Euro pro Monat mehr.

Die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Dienstes von A 5 nach A 6 gehe nicht weit genug. „Die Besoldungsgruppe A 5 liegt aktuell etwa neun Prozent unter der Grundsicherung (das Bürgergeld ist noch nicht eingerechnet) und schon gar nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, 15 Prozent darüber“, so der Vorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz.

Beamt*innen, die beispielsweise die Steuererklärungen bearbeiten, finden sich in diesen Gruppen wieder. Bei gehobenen Eingruppierungen, etwa in der A11 oder A12, in denen sich etwa Betriebsprüfer oder Steuerfahnder wiederfinden, fehlen im Monat ca. 1000 Euro.

„Dies steht unseren Mitgliedern unter Berücksichtigung der aktuellen prozentualen tabellenintegrierten Abstände zu. Uns geht es hier nicht um Tarifverhandlungen oder Einkommensrunden, oder gar um Beamten-Privilegien, sondern lediglich um eine Art Mindest-Bezahlungsanspruch, dem der Gesetzgeber seit Jahren nicht gerecht wird“, so Volz.

Die Dachgliederung der DSTG erstritt beim Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 in zweiter Instanz eine höhere Besoldung. Mit einem Gesetzesentwurf vom 8. November 2022 reagierte die Landesregierung, blieb allerdings mit der angekündigten Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent in den beiden kommenden Jahren klar unter den Vorgaben des Gerichts.

Nochmal: Der Besoldungs- und Haushaltsgesetzgeber sprich der Hessische Landtag schuldet seinen aktuellen und ehemaligen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ein verfassungskonformes Gesetz;  Dem Grunde nach, der Höhe nach und der Zeit nach.

Der DSTG ist bewusst, dass die Forderungen den Landeshaushalt zusätzlich beanspruchen. Allerdings fuße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Sie habe damit Verfassungsrang und sind demzufolge als absolute Mussaufgabe des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers zu sehen. Es geht quasi um Mindest-Besoldung -das ist keine Kür, das ist Pflicht.Ganz wichtig für die Mitglieder ist, dass ihre Ansprüche, sprich die rückwirkenden Entschädigungen für die Alt- und Minusjahre 2015 bzw. 2016 und die fortfolgend angepassten Jahre umgehend geleistet werden. Eine weitere Vertagung in die nächste Legislatur wäre politisch ein sehr schwieriges Signal.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die unberechtigten Einschnitte der Einkommen der Jahre 2015 und 2016 fortfolgend rund 2 Milliarden Euro dem Hessischen Landeshaushalt erspart haben.

Für den Haushalt 2023 fordert die DSTG Hessen zudem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, wie sie für Bundesbedienstete vorgesehen sei und wie sie auch von den „Metallern“ ausgehandelt worden sei. „Beschäftigte der hessischen Finanzbehörden spüren die Härten der Inflation und der Rezession ebenfalls und diese gilt es zeitnah aufzufangen“, so der Landesvorsitzende.

Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung seien angemessene Einkommen wichtig. Ein Blick auf das Nachbarbundesland Baden-Württemberg zeige, dass man dort mit der Anhebung der Eingangsämter in allen Laufbahnen erfolgreich dem Fachkräftemangel in den Finanzbehörden begegnet, der auch für Hessen ein Problem ist. Finanzielle Aspekte spielen eine wichtige Rolle für aktuelle und zukünftige Beamt*innen.

Daher müssen die Anpassungen der Besoldung mit großen und nicht mit Tippel-Schritten erfolgen.

Es geht auch um Attraktivität, denn bereits jetzt herrscht ein großer Fachkräftemangel. Daher muss verstärkt die Nachwuchsgewinnung und die Bestandsbeschäftigtenbindung vorangetrieben werden, um die Lücken der in Pension gehenden Boomer-Generation zu füllen und die Arbeitsbelastung für verbleibende Kräfte nicht weiter wachsen zu lassen.

Der Beruf muss für junge und ältere Menschen attraktiver gemacht werden. Neben der unzureichenden Bezahlung sei auch die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden sei in diesem Zusammenhang kontraproduktiv und aus der Zeit gefallen. Der Finanzbeamt*innen-Nachwuchs hat an seinen Arbeitgeber besondere Ansprüche. Elemente des „New Work“ müssen daher auch in den Finanzbehörden Einzug halten, um von zukünftigen Fachkräften als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 / 41 42 811, detlef.franke@fup-kommunikation.de

 

14.12.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft: „Arbeitssituation verbessern und Arbeitsbelastung verringern

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 14.12.2022

Steuer-Gewerkschaft fordert:

Arbeitssituation verbessern und Arbeitsbelastung verringern

  • Wochenarbeitszeit von 41 Stunden nicht mehr zeitgemäß
  • Grundsteuerreform ist eine riesige Zusatzbelastung für Beschäftigte
  • Beruf für junge und ältere Menschen attraktiver machen

 

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) fordert von der Hessischen Landesregierung attraktivere Arbeitsbedingungen in den Finanzbehörden. Dies wurde im Rahmen der Beratungen der Delegierten der hessischen Ortsverbände Anfang Dezember 2022 im osthessischen Bad Soden-Salmünster deutlich.

Die Arbeit in Finanzbehörden ist für junge Menschen immer weniger attraktiv. Darüber kann auch die aktuell verabredete neue Vereinbarung zum mobilen Arbeiten und zur gleitenden Arbeitszeit nicht hinwegtäuschen. Insbesondere liegt das nach den Worten des Landesvorsitzenden Michael Volz auch an der nach wie vor geltenden Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, an fehlenden Mindestkomponenten bei der Besoldung, Versorgung, also der Bezahlung und an der riesigen Belastung durch die Grundsteuerreform und vielfältigen weiteren Schwerpunktaufgaben. 

Andere Firmen befassen sich mit Themen wie „New Work“ und einer 4-Tage-Woche und unsere verbeamteten Kolleginnen und Kollegen müssen 41 Stunden arbeiten. Zwar wird eine Stunde wöchentlich dem sogenannten Lebensarbeitszeitkonto zugebucht, was aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass junge und ältere Menschen in unserer Finanzverwaltung ganz andere Erwartungen haben. „Quiet Quitting“ ist ein aktuelles Schlagwort, was nichts anderes heißt, als „Dienst nach Vorschrift“.

Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung sind angemessene Einkommen und moderne Arbeitsbedingungen für die Finanzbehörden wichtig. „Wir verlieren permanent Kolleginnen und Kollegen, die wir dringend brauchen“, warnt Volz vor dem personellen Ausverkauf der Behörden.

Abwanderungsbewegungen       gebe       es       aus      Finanzbehörden       auch      in       Richtung Kommunalverwaltungen oder in benachbarte Bundesländer wie Baden-Württemberg, in denen Beschäftigte häufig die Chance auf eine Beförderung in höhere Besoldungsstufen haben. „Wir verlieren oft selbst langjährig erfahrene und hochqualifizierte Kräfte“, gibt Volz zu bedenken

Andere, auch öffentliche Arbeitgeber haben gegenüber Hessen bezüglich der Karrieremöglichkeiten Boden gut gemacht und sie besolden sowie versorgen schlicht besser. Wir fordern deshalb deutliche Verbesserungen“, erklärte der DSTG-Vorsitzende. 

Auch die Grundsteuerreform ist eine erhebliche körperliche und psychische Belastung für die Beschäftigten. Dies zeigte sich an vielen kritischen Stimmen anlässlich der Sitzung des Hauptvorstandes in Bad Soden-Salmünster. Bei bis zu täglichen 80 Telefonaten mit Steuerbürgern und das über Monate hinweg, kommen nicht wenige Finanzbedienstete an ihre Leistungsgrenze. Zwar sind für die Bearbeitung der Grundsteuer auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden, aber dennoch entstehen Überlastungssituationen. Die gleichzeitige Vollausstattung der Außendienste, die fortlaufenden Strukturprojekte, die Schwierigkeiten in der IT, die angepassten Zielvereinbarungen, um nur einige Beispiele zu nennen, bringen die Beschäftigten an, und manchmal schon über, ihre Belastungsgrenzen.

Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften tut sich Hessen derzeit sehr schwer, dabei liegt man sicherlich im Bundestrend der Finanzverwaltungen, was allerdings ein schwacher Trost ist. Die DSTG Hessen fordert die hessische Landespolitik deshalb auf, mit ihr, über moderne und fortschrittliche Arbeits- und Rahmenbedingungen zu reden und diese rasch zu entwickeln. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollten daran interessiert sein, dass weder mittel- noch langfristig ein personeller Kollaps in den Dienststellen und Ämtern unseres Mitgliederbereichs eintritt.

Außerdem verweist die DSTG Hessen erneut auf ihre Forderung nach einer höheren Besoldung und Versorgung von jeweils acht Prozent in den kommenden beiden Jahren als verfassungsgemäße Bezahlung, wie sie bereits vor Jahren vor den Gerichten erstritten wurde. Die von der Politik für den Doppelhaushalt 2023/2024 angekündigten zwei Mal drei Prozent sind viel zu gering. Im Übrigen ist dies keine Tarifforderung sondern ein verfassungsgemäßer Anspruch, der längst erfüllt sein müsste. Ebenso ist, wie in vielen anderen Branchen, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro erforderlich.

 

Pressekontakt: 

Christopher Martin, 0170 / 9 35 96 11, christopher.martin@fup-kommunikation.de 

 

02.12.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft: „Je 8 Prozent höhere Besoldung in 2023 und 2024 überfällig“

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 02.12.2022

Hessische Steuergewerkschaft: „Je 8 Prozent höhere Besoldung in 2023 und 2024 überfällig“

  • Landesgesetzgeber verstößt seit Jahren gegen Verfassung
  • Bezahlung teilweise unter der Grundsicherung
  • Beamte und Ruheständler müssen zeitnah davon profitieren
  • Finanzbedienstete brauchen ebenfalls Inflationsausgleichsprämie
  • Nachzahlung für nicht erfolgte Besoldung der Vergangenheit erforderlich

Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) fordert von der Hessischen Landesregierung eine höhere Besoldung und Versorgung von jeweils acht Prozent in den kommenden beiden Jahren sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro. Die von der Politik angekündigten drei Prozent seien viel zu gering. Die Eingangsbesoldung liege – verfassungswidrig – auch künftig unter der Grundsicherung, erklärten die Delegierten des Landeshauptvorstandes bei ihrer Sitzung in Bad Soden-Salmünster. 

Die DSTG Hessen hatte die jahrelange Benachteiligung der Hessen mit Erfolg forciert und über die Dachgliederung gerichtlich überprüfen lassen. Sie erstritt beim Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 in zweiter Instanz eine höhere Besoldung. Mit einem Gesetzesentwurf vom 8. November 2022 reagierte die Landesregierung. Allerdings: „Die in dem Gesetz angekündigte Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent in den beiden kommenden Jahren ist viel zu gering und liegt klar unter den Vorgaben des Gerichts“, bemängelte der Vorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz. Die DSTG Hessen wisse, dass ihre Forderungen den Landeshaushalt zusätzlich beanspruchen. Allerdings fuße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Sie habe damit Verfassungsrang und sei demzufolge als absolute Mussaufgabe des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers zu sehen.

Auch die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Dienstes von A 5 nach A 6 gehe nicht weit genug. „Die Besoldungsgruppe A 5 liegt aktuell etwa neun Prozent unter der Grundsicherung (künftig Bürgergeld) und schon gar nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, 15 Prozent darüber“, so Volz. Das werde sich nach einer Anhebung von drei Prozent nicht grundsätzlich ändern. „Deswegen sind die jeweils acht Besoldungsprozentpunkte zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 sowie Nachzahlungen für die Alt- und Minusjahre 2015 und fortfolgende Jahre zwingend erforderlich. Alles andere ist schlicht verfassungswidrig.“ Die familienpolitische Komponente sei zwar auf den ersten Blick interessant, trage aber nicht systematisch zur Lösung des Problems bei, da Kinder irgendwann auch erwachsen werden und das Geld damit wegfalle.

Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung seien angemessene Einkommen wichtig. Ein Blick auf das Nachbarbundesland Baden-Württemberg zeige, dass man dort mit der Anhebung der Eingangsämter und der Spitzenämter in allen Laufbahnen erfolgreich dem Fachkräftemangel in den Finanzbehörden begegnet, der auch für Hessen ein Problem ist.

Außerdem erwartet die DSTG Hessen für ihre Mitglieder eine Inflationsausgleichsprämie (3. Entlastungspaket) in Höhe von 3.000 Euro im Haushalt 2023, wie sie für Bundesbedienstete vorgesehen sei und wie sie auch von den „Metallern“ ausgehandelt worden sei. „Beschäftigte der hessischen Finanzbehörden spüren die Härten der Inflation und der Rezession ebenfalls und diese gilt es zeitnah, spätestens in 2023, aufzufangen“, so der Landesvorsitzende.

Bei diesen Forderungen geht es somit nicht um Tarifverhandlungen oder übliche Einkommensrunden, sondern darum, dass der Besoldungs- und Haushaltsgesetzgeber seinen aktuellen und ehemaligen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ein verfassungskonformes Gesetz schuldet! Der aktuelle Gesetzesentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber noch lange nicht weit genug. „Seit mehr als acht Jahren laufen wir einer verfassungskonformen Bezahlung in Hessen hinterher! Das muss nun endgültig ein Ende haben“, erklärte der DSTG-Landesvorsitzende Volz.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 41 42 811

12.10.2022 (pm): In Finanzbehörden fehlen 1.500 Mitarbeitende

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 12.10.2022

Beschäftigte an der Belastungsgrenze
In Finanzbehörden fehlen 1.500 Mitarbeitende

Die Beschäftigten der hessischen Finanzbehörden arbeiten derzeit an ihrer Belastungsgrenze. Darauf weist der Landesvorstand der Deutschen Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) hin. „Uns erreichen zahlreiche Hilferufe aus Finanzämtern im ganzen Land, in denen die Beschäftigten unter enormen Zusatzbelastungen aufgrund weiterer Aufgaben des Gesetzgebers leiden,“ erklärte Michael Volz, Vorsitzender der DSTG Hessen. Die hessische Landesregierung müsse dringend noch mehr Personal einstellen und die offenen Stellen besezten.Was für die Justiz gelte, gelte auch für die Finanzverwaltung. 

„Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten in diesen Tagen Übermenschliches, denn die Bewältigung vor allem der Grundsteuer-Reform verlangt den Mitarbeitenden einiges ab,“ so Volz. Dazu zähle vor allen Dingen die telefonische Beratung, die in den vergangenen Wochen dramatisch zugenommen habe. Aus diesem Grund seien zusätzliche Mitarbeitende aus anderen Arbeitsbereichen des Innendienstes für den Telefondienst im Einsatz. Deren Arbeit könne nicht wie gewohnt, geleistet werden. Nicht selten hätten die Beschäftigten 80 bis 100 Telefonate täglich zu bewältigen. Allerdings könne man die Bürgerinnen und Bürger mit dieser schwierigen Materie auch nicht alleine lassen.

Bei der Grundsteuer-Reform haben alle Bundesländer, gleich welches Modell sie anwenden, ähnliche Probleme. Die Abgabefrist bis zum 31.10.2022 ist dabei kaum zu halten, vier Monate Zeitraum waren bei den vielen Anfragen der Bürgerinnen und Bürger deutlich zu knapp bemessen, zumal die zuständigen sogenannten Bewertungsstellen personell auch nicht „auf Rosen gebettet“ seien. Die derzeit diskutierte Verlängerung der Abgabefrist ist zwar kein Königsweg, wäre zumindest eine Teilentlastung für die Beschäftigten, so Volz.

Trotz dieser Zusatzbelastungen würden von den Finanzämtern weiterhin Höchstleistungen in den Außendiensten oder auch bei der Bearbeitung der Corona-Hilfen gefordert. Hinzu kämen fortwährende Strukturveränderungen. Ein Beispiel seien die Ämterfusionen zum 01.10.2022 in Kassel und Wiesbaden, die im laufenden Betrieb vollzogen wurden.

Der Auszug aus einer aktuellen E-Mail eines Finanzamt-Mitarbeiters an die Landesleitung der DSTG beschreibt die Lage sehr konkret: „…Grundsteuer, Grundsteuer, Grundsteuer……. Personalfehlplanung, unzureichende Technik, Elster (was ist das), wochenlang kein Internetzugang wenn man nur mal Formulare hochladen will, wenn die Steuerpflichtigen die Felder für die Eingabe suchen. Monatelang doppelte Dienste im Servicebereich, …, weil immer noch keine Einsatzkräfte eingestellt oder geschult sind. Was heißt das für den Service: teilweise drei mal die Woche Dienste bis 18 Uhr !!! So kann es nicht weitergehen. Energiepauschale ungenaue Regelungen, drittes Paket Konjunktur …was kommt noch!!!…“.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Steuergewerkschaft hat jüngst auf den gravierenden Personalmangel hingewiesen. So fehlten bundesweit in den Finanzämtern rund 15.000 Mitarbeitende und rund 6.000 der vorhandenen Stellen seien unbesetzt. Dabei sei ausreichend Personal die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Steuervollzug. In Hessen fehlten unter Annahme des Königssteiner-Schlüssels derzeit rund 1.500 Mitarbeitende. „Das ist so, als müsse man einmal auf die komplette Kollegenschaft des Behördenzentrums in Frankfurt am Main verzichten,“ verglich Volz. Unter diesen Vorzeichen gebe es, auch vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen um den hessischen Doppelhaushalt 2023/2024, nur eine Alternative und die heiße „konsequente Beseitigung des Personalmangels“!

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 41 42 811

05.08.2022 (pm): Höhere Beamtenbesoldung in Hessen überfällig

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 05.08.2022

Höhere Beamtenbesoldung in Hessen überfällig

Steuergewerkschaft begrüßt Vorstoß des Ministerpräsidenten und sieht darin die Früchte jahrelanger Arbeit

Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) begrüßt die Ankündigung von Ministerpräsident Boris Rhein, die Besoldung im kommenden Jahr zu erhöhen. „Für diese längst überfällige Entscheidung haben wir jahrelang gestritten“, erklärte dazu Michael Volz, Landesvorsitzender der DSTG Hessen.

In den Jahren 2014 und 2015 hatte unter anderem die DSTG Hessen mit Protestaktionen wie dem „Marathon für Lohngerechtigkeit“, Massenwidersprüchen sowie zwei anvisierten Musterklägern massiven Druck auf die Landesregierung ausgeübt.

Eine dbb-Klage hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel 2021 im Sinne des Beamtenbereichs entschieden. „Wir fühlen uns als DSTG Hessen im Nachhinein in unserer Haltung bestätigt“, so Volz, „haben wir doch stets beharrlich, solidarisch gewirkt und offene Gespräche mit den politisch Verantwortlichen geführt.“

Volz lobte die beabsichtigte Reform in der Tabellenstruktur für den Besoldungs- und Versorgungsbereich sowie die weiteren familien- und strukturpolitischen Komponenten. „Wir finden dies gut und notwendig, denn wir müssen die Landesverwaltung zukunftsfest machen und das hat auch etwas mit guter Entlohnung zu tun“, so der Landesvorsitzende. Die hessischen Landesbeamten, Richter und Pensionäre sollen zunächst zum 01. April 2023 und zum 01. Januar 2024 zusätzlich jeweils drei Prozent mehr Gehalt bekommen.

In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass die geminderten Besoldungsjahre durch Ausfallzahlungen ausgeglichen werden. Auch hier sei die berechtigte Erwartungshaltung der Kollegenschaft sehr hoch. „Wir werden deshalb den für Herbst angekündigten Gesetzentwurf im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen kritisch aber auch konstruktiv begleiten“, so Volz. 

Die DSTG Hessen hatte als mitgliederstärkste Gewerkschaft im hessischen Beamtenbund anlässlich eines Sondergewerkschaftstages des dbb 2015 erfolgreich den Antrag gestellt, die jahrelange Benachteiligung der Hessen bei der Besoldung ge-richtlich überprüfen zu lassen. „Wir jammern nicht, wir klagen“, war damals die selbstbewusste Haltung der Steuergewerkschaft, die im Beamtenbund Anklang fand.

Pressekontakt: Detlef Hans Franke, 0171 41 42 811

13.04.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft bekräftigt Forderung nach umgehender Anpassung der rechtswidrigen Beamtenbesoldung

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 13.4.2022

 

 

Zahlen statt zögern:
Hessische Steuergewerkschaft bekräftigt Forderung nach umgehender Anpassung der rechtswidrigen Beamtenbesoldung

„Die schwarz-grüne Landesregierung sollte endlich zahlen statt weiter zu zögern und nicht noch mehr Unmut in der Beamtenschaft riskieren. Uns ist doch allen bewusst, dass sich Finanzbeschäftigte durch ihre Arbeit um ein Vielfaches selbst finanzieren und sich für den Staatshaushalt sowie unser Gemeinwesen rentieren“. Mit dieser Aussage bekräftigt Michael Volz, Landesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen, die Forderung des dbb Hessen nach einer zügigen Anpassung der Beamtenbesoldung in Hessen. Die Gewerkschaften erwarten noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung oder der Regierungsfraktionen.

Michael Volz, auch Vize-Landesvorsitzender des dbb und stellvertretender DSTG- Bundesvorsitzender, führt aus: „Nach dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes Ende November 2021 zur verfassungswidrigen Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten darf es kein Spiel auf Zeit geben. Ein Verweis auf die quasi formelle Bestätigung des VGH-Urteils durch das Bundesverfassungsgericht, die noch zwei bis drei Jahre dauern kann, führt zu weiteren Frustrationen bei Betroffenen. Der Verwaltungsgerichtshof hat doch eindeutig bestätigt, was die Steuer-Gewerkschaft von Anfang an gesagt hat: Hessischen Beamtinnen und Beamten wird seit 2013 Gehalt vorenthalten, sie sind unteralimentiert“.

Hintergrund: 2015 gab die DSTG Hessen -unter dem Dach des dbb Hessen- den Anstoß, die Beamtenbesoldung einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen und notfalls alle Instanzen zu durchlaufen. Ziel war es, die zu diesem Zeitpunkt bereits in den zurückliegenden Jahren und für 2015 und 2016 aufgelaufenen Besoldungs- und Versorgungszurücksetzungen zu beheben. Seitdem legten Beschäftigte bei den zuständigen Ministerien Widersprüche gegen die zu niedrigen Besoldungs- und Versorgungsbezüge ein

Vor dem Verwaltungsgerichtshof setzte sich Ende November 2021 nun ein Beamter der niedrigen Besoldungsgruppe A 6 mit seiner vom dbb getragenen Klage durch. Die Richter folgten dabei der vom Bundesverfassungsgericht 2015 übernommenen Rechtsauffassung von Kläger und dbb: Bei der Besoldung muss ein 15-prozentiger Abstand eines in Vollzeit arbeitenden Beamten mit seiner Familie zum Einkommen einer vergleichbaren Familie liegen, die von der Grundsicherung leben muss. Dies ist bislang nicht der Fall.

„Die Neuausrichtung der Besoldung sollte nach diesem Urteil nun zeitnah von der Landesregierung angegangen werden“, macht der Steuergewerkschafts-Chef unmissverständlich deutlich. Dabei gelte es, die wesentlichen, von den Verwaltungshof-Richtern angeführten Parameter wie den Vergleich mit der Grundsicherung (Nettovergleich) und die Berücksichtigung der Abstände von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe nachzuvollziehen, um die daraus resultierenden Besoldungsanhebungen zu berechnen und zu bestimmern. Volz abschließend: „Fest steht, das wird den Landeshaushalt belasten. Fest steht aber auch, wir dürfen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zurecht behaupten, dass die bislang nicht gewährten Besoldungsanteile den Besoldungs- und Versorgungsbeziehern vorenthalten wurden. Insofern handelt es sich, wenn man so möchte, um eine überfällige Nachzahlung und eine strukturelle Neujustierung, die das Land Hessen leisten muss“.

 

16.03.2022 (pm): Hessische Steuergewerkschaft unterstützt Forderungen nach Konjunktur- und Maßnahmenpaket

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gelnhausen, 16.3.2022

 

 

Steigende Spritpreise wegen Krieg in Ukraine:
Hessische Steuergewerkschaft unterstützt Forderungen nach Konjunktur- und Maßnahmenpaket

Landesvorsitzender Michael Volz: Menschen in Deutschland benötigen zeitnah spürbare Entlastungen, damit die Solidarität für die Sanktionen gegen Kriegstreiber nicht bröckelt

Angesichts steigender Preise für Benzin, Heizöl, Gas und Strom infolge des Ukraine-Krieges sowie der damit einhergehenden weiteren preislichen Dynamik im Bereich von Grundgütern und Lebensmitteln fordert die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hessen zeitnahe spürbare Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. „Wir unterstützen die Forderungen nach einem umfassenden und zügigen Konjunktur- und Maßnahmenpaket um die Menschen zu entlasten, damit die Solidarität mit der Ukraine wegen der enormen Sprit-, Energie- und Heizkosten nicht bröckelt“, betont der DSTG-Landesvorsitzende Michael Volz. Der Steuer- und Finanzexperte nennt eine erneute temporäre Senkung der Mehrwertsteuer und eine Spritpreis-Obergrenze als mögliche Instrumente.

Unproblematisch umsetzbar seien zudem die Erhöhung der Pendlerpauschalen und für Reisekostenaufwand, die sich unmittelbar entlastend auf die Lohnsteuerzahler auswirken. „Wichtig sind jetzt umgehende spürbare Entlastungen, damit die Sanktions-Solidarität nicht schwächelt und die derzeitige gesamtgesellschaftliche Geschlossenheit gegen den Überfall auf die Ukraine nicht abnimmt. Denn das wäre angesichts des undemokratischen, menschenverachtendenAgierens des russischen Machthabers fatal“, so Volz.

Ganz konkret bedeute die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Rohstoffe wie Gas, Heizöl und Diesel eine sofort spürbare Entlastung für viele Bürger, insbesondere für Pendler, Familien und ärme Menschen. Auch Betriebe und somit der Arbeitsmarkt erführen dadurch eine dringend notwendige Abmilderung der aktuell horrend steigenden und stark kriegsbedingten finanziellen Belastungen.

In diesem Zuge sollten auch das flexible mobile Arbeiten sowie Homeoffice auf freiwilliger Basis spürbar ausgeweitet werden, empfiehlt die DSTG Hessen. „Das entlastet den Geldbeutel ebenfalls sofort und ist zudem noch klimapolitisch mehr als sinnvoll“, betont der Landesvorsitzende der Fachgewerkschaft in der Hessischen Finanz- und Steuerverwaltung. Sofortige Wirkung entfalte darüber hinaus eine deutliche Anhebung der Pendlerpauschale und der von der Lohnsteuer absetzbaren Kilometersätze im Rahmen von Reisekosten sowie der Wegstreckenentschädigung. „Das entlastet die Arbeitnehmer, bei denen keine Home-Office-Lösung möglich ist“, so Michael Volz abschließend.

18.10.2021 (pm): Steuer-Gewerkschaft beschließt breit angelegte Offensive zur Stärkung des Ehrenamtes.

PRESSE – MITTEILUNG

der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) 

Gelnhausen, 28.10.2021

Stärkung des Ehrenamtes:

Steuer-Gewerkschaft beschließt breitangelegte Offensive zur Stärkung des Ehrenamtes

Landeshauptvorstand der hessischen Steuer-Gewerkschaft will einen Ausbau und ein echte Unterstützung des Ehrenamtes neben und mit dem Hauptamt. Bestrebungen zur freien Ausübung des Ehrenamtes sollten in einem Ehrenamtsgesetz geregelt werden, so Landesvorsitzender Volz.

Der Landeshauptvorstand der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Hessen hat sich heute in seiner Sitzung in Bad Soden-Salmünster für eine Stärkung des Ehrenamtes in Hessen ausgesprochen und bringt ein Ehrenamtsgesetz ins Gespräch.
Hintergrund sind Erlasslagen aus dem Hessischen Finanzministerium, die seit über einem Jahr das ehrenamtliche Wirken in vielen Bereichen, bspw. von Sportlern, Gewerkschaftern, Personalräten, Kommunalpolitikern und weiteren Ehrenamtlern unnötig erschweren – entgegen der jahrzehntelang geübten konsensualen Rechtsanwendung.

Die Thematik war bereits im Mai Thema einer Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag.

Die Gewerkschafter beschlossen im engen Schulterschluss mit Verbänden und Organisationen sowie Parteien und anderen hessischen Gewerkschaften ein breites Bündnis zu schmieden, das öffentlich und nachhaltig den Respekt einfordere, den das Ehrenamt verdient habe.

Ziel muss sein, einheitlich und unbürokratisch die Rahmenbedingungen so zu regeln und auszuformulieren, dass es eine echte Unterstützung des Ehrenamtes darstellt.

Ein Klein-Klein und Stundenzählerei verderbe das Klima in Verbänden, Vereinen und der Gesellschaft.

„Ehrenamt ist der Kitt, der unser Gemeinwesen zusammenhält.“ 

stellt der Landesvorsitzende Michael Volz abschließend fest.